Auf Grund des §
78 Satz 1 des
Vierten Buches Sozialgesetzbuch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - in der Fassung der Bekanntmachung vom
12. November 2009 (BGBl. I S. 3710) jeweils in Verbindung mit §
78 Absatz 3 Satz 3 und §
208 Absatz 2 Satz 2 des
Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung -, die zuletzt durch Artikel
5 Nummer 1 und 2 des Gesetzes vom
20. April 2007 (BGBl. I S. 554) geändert worden sind, verordnet die Bundesregierung:
Die
Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung vom
15. Juli 1999 (BGBl. I S. 1627), die zuletzt durch die Verordnung vom
15. Juli 2010 (BGBl. I S. 939) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 12 wird wie folgt geändert:
- a)
- Dem Absatz 1 werden folgende Sätze angefügt:
„Für die Krankenkassen mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Krankenkassen gelten die Sätze 1 und 4 entsprechend für Verpflichtungen aus Vereinbarungen über die Altersteilzeitarbeit sowie für Verpflichtungen nach § 7b des Vierten Buches Sozialgesetzbuch. Soweit von den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung und der gesetzlichen Unfallversicherung Rückstellungen für Verpflichtungen aus Vereinbarungen über die Altersteilzeitarbeit sowie für Verpflichtungen nach § 7b des Vierten Buches Sozialgesetzbuch gebildet werden, gelten die Sätze 1 und 4 entsprechend."
- b)
- In Absatz 1a werden die Wörter „nur in einer Fußnote der Jahresrechnung" durch die Wörter „im Anhang zur Jahresrechnung nach § 29a der Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung" ersetzt.
- 2.
- Dem § 18 wird folgender Absatz 3 angefügt:
- 3.
- Nach § 20a wird folgender § 20b eingefügt:
„§ 20b Anwendungsbestimmung
§ 12 Absatz 1 Satz 5 und 6, § 12 Absatz 1a in der ab dem 14. Dezember 2010 geltenden Fassung und § 18 Absatz 3 sind erstmals auf die Jahresrechnung für das Geschäftsjahr 2010 anzuwenden."
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 13. Dezember 2010.
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales
Ursula von der Leyen