§ 9 - Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen (10. BImSchV)

V. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1849 (Nr. 62); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 13.12.2019 BGBl. I S. 2739
Geltung ab 14.12.2010; FNA: 2129-8-10-4 Umweltschutz
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§ 9 Anforderung an Pflanzenölkraftstoffe


§ 9 hat 2 frühere Fassungen und wird in 12 Vorschriften zitiert

(1) Pflanzenölkraftstoff - Rapsöl - darf nur dann gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen gegenüber dem Letztverbraucher in den Verkehr gebracht werden, wenn er den Anforderungen der DIN 51605, Ausgabe Januar 2016, genügt.

(2) Pflanzenölkraftstoff - alle Saaten - darf nur dann gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen gegenüber dem Letztverbraucher in den Verkehr gebracht werden, wenn er den Anforderungen der DIN 51623, Ausgabe Dezember 2015, genügt.


Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/94/EU und weiterer immissionsschutzrechtlicher Rechtsakte der Europäischen Union V. v. 13. Dezember 2019 BGBl. I S. 2739 m.W.v. 20. Dezember 2019

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Frühere Fassungen von § 9 10. BImSchV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 20.12.2019Artikel 1 Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/94/EU und weiterer immissionsschutzrechtlicher Rechtsakte der Europäischen Union
vom 13.12.2019 BGBl. I S. 2739
aktuell vorher 05.12.2014Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen
vom 01.12.2014 BGBl. I S. 1890
aktuellvor 05.12.2014Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 9 10. BImSchV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 10. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 10. BImSchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 11 10. BImSchV Gleichwertigkeitsklausel (vom 20.12.2019)
... Kraftstoffen nach § 3 und § 4 Absatz 1 sowie den §§ 5 bis 9a sind solche Kraftstoffe gleichgestellt, die den Anforderungen anderer Normen oder ...
§ 14 10. BImSchV Nachweisführung (vom 20.12.2019)
... die Kraftstoffe 1. den in den § 3 und § 4 Absatz 1 sowie den §§ 5 bis 9a genannten Anforderungen genügen oder 2. nach § 11 gleichwertig ...
§ 16 10. BImSchV Ausnahmen (vom 20.12.2019)
... auf Antrag Ausnahmen von den Anforderungen der § 3 und § 4 Absatz 1 sowie §§ 5 bis 9a bewilligen, soweit dies in besonderen Einzelfällen zu Forschungs- und ...
§ 18 10. BImSchV Überwachung (vom 20.12.2019)
... Die zuständigen Behörden überwachen die in den §§ 3 bis 9a gestellten Anforderungen an Kraftstoffe sowie die in § 13 gestellten Anforderungen an ... Anforderungen an die Auszeichnungspflicht dieser Kraftstoffe anhand der in den §§ 3 bis 9a genannten DIN- und DIN EN-Normen angegebenen Prüfverfahren und nach den in DIN EN ...
§ 20 10. BImSchV Ordnungswidrigkeiten (vom 20.12.2019)
... oder Absatz 2 Satz 1 oder b) § 3 Absatz 1, § 4 Absatz 1, §§ 5 bis 9 oder § 9a, jeweils auch in Verbindung mit § 11, einen Brenn- oder Kraftstoff ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
neugefasst durch B. v. 17.05.2013 BGBl. I S. 1274, 2021 BGBl. I S. 123; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 202
§ 37b BImSchG Begriffsbestimmungen und Anrechenbarkeit von Biokraftstoffen (vom 01.10.2021)
... wenn seine Eigenschaften mindestens den Anforderungen für Pflanzenölkraftstoff nach § 9 der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen entsprechen. (5) Hydrierte biogene Öle sind abweichend von Absatz 1 nur ...

Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV)
Artikel 1 V. v. 20.01.2017 BGBl. I S. 94, 2018 I S. 1389; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 13.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 43
§ 5 ChemVerbotsV Anforderungen und Ausnahmen (vom 16.02.2024)
...  1. Kraftstoffen gemäß §§ 3, 4 Absatz 1 und 2, §§ 5 bis 9 der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1849), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 1. Dezember 2014 ...

Energiesteuergesetz (EnergieStG)
Artikel 1 G. v. 15.07.2006 BGBl. I S. 1534, 2008 I 660, 1007; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 107
§ 1a EnergieStG Sonstige Begriffsbestimmungen (vom 13.02.2023)
... wenn seine Eigenschaften mindestens den Anforderungen an Pflanzenölkraftstoff nach § 9 der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen entsprechen. Hydrierte biogene Öle sind abweichend von den Sätzen 1 und 2 nur ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen
V. v. 01.12.2014 BGBl. I S. 1890
Artikel 1 1. BImSchV10ÄndV
... durch die Wörter „DIN EN 589, Ausgabe Juni 2012" ersetzt. 6. § 9 wird wie folgt gefasst: „§ 9 Anforderung an Pflanzenölkraftstoffe ... Juni 2012" ersetzt. 6. § 9 wird wie folgt gefasst: „§ 9 Anforderung an Pflanzenölkraftstoffe (1) Pflanzenölkraftstoff - Rapsöl ...

Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/94/EU und weiterer immissionsschutzrechtlicher Rechtsakte der Europäischen Union
V. v. 13.12.2019 BGBl. I S. 2739
Artikel 1 ISREUAnpV Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen
... an Autogas § 8 Anforderungen an Erdgas und Biogas als Kraftstoffe § 9 Anforderungen an Pflanzenölkraftstoffe § 9a Anforderungen an Wasserstoff als ... für verflüssigtes Erdgas und Biogas sowie Mischungen hieraus." 9. § 9 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter „DIN 51605, ... durch die Wörter „DIN 51623, Ausgabe Dezember 2015" ersetzt. 10. Nach § 9 wird folgender § 9a eingefügt: „§ 9a Anforderungen an Wasserstoff ... „(1) Die zuständigen Behörden überwachen die in den §§ 3 bis 9a gestellten Anforderungen an Kraftstoffe sowie die in § 13 gestellten Anforderungen an ... Anforderungen an die Auszeichnungspflicht dieser Kraftstoffe anhand der in den §§ 3 bis 9a genannten DIN- und DIN EN-Normen angegebenen Prüfverfahren und nach den in DIN EN ... bbb) In Buchstabe b werden die Wörter „§§ 5 bis 8 oder § 9 " durch die Wörter „§§ 5 bis 9 oder § 9a" ersetzt.  ... „§§ 5 bis 8 oder § 9" durch die Wörter „§§ 5 bis 9 oder § 9a" ersetzt. bb) Nach Nummer 3 wird folgende Nummer 4 ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
G. v. 27.08.2017 BGBl. I S. 3299, 2018 I 126, 1094
Artikel 1 2. EnergieStGuaÄndG Änderung des Energiesteuergesetzes
... wenn seine Eigenschaften mindestens den Anforderungen an Pflanzenölkraftstoff nach § 9 der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- ...

Zwölftes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
G. v. 20.11.2014 BGBl. I S. 1740
Artikel 1 12. BImSchGÄndG Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
... seine Eigenschaften mindestens den Anforderungen für Pflanzenölkraftstoff nach § 9 der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- ...


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