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Artikel 20 - Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht (BRBG 2010 k.a.Abk.)

Artikel 20 Änderung des Gesetzes zur Entlastung der Rechtspflege


Artikel 20 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 15. Dezember 2010 RPflEntlG Artikel 15

(302-6)

Dem Artikel 15 Absatz 2 des Gesetzes zur Entlastung der Rechtspflege vom 11. Januar 1993 (BGBl. I S. 50), das zuletzt durch das Gesetz vom 7. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2348) geändert worden ist, wird folgender Satz angefügt:

 
„Artikel 14 Absatz 6 dieses Gesetzes tritt einen Monat nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist außer Kraft."

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Zitierungen von Artikel 20 Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 20 BRBG 2010 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BRBG 2010 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über die Besetzung der großen Straf- und Jugendkammern in der Hauptverhandlung und zur Änderung weiterer gerichtsverfassungsrechtlicher Vorschriften sowie des Bundesdisziplinargesetzes
G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2554
Artikel 5 GVerfRÄndG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... zur Entlastung der Rechtspflege vom 11. Januar 1993 (BGBl. I S. 50), das zuletzt durch Artikel 20 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1864) geändert worden ist, außer ...