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Artikel 1 - Erste Verordnung zur Änderung der Finanzmarktstabilisierungsfonds-Verordnung (1. FMStFVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 04.02.2011 BGBl. I S. 221 (Nr. 5); Geltung ab 11.02.2011
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Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 11. Februar 2011 FMStFV § 1, § 5

Die Finanzmarktstabilisierungsfonds-Verordnung vom 20. Oktober 2008 (eBAnz AT123 2008 V1), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 1980) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 Absatz 1 Satz 2 wird das Wort „unterliegt" durch das Wort „untersteht" ersetzt.

2.
§ 5 Absatz 2 Nummer 4 Satz 2 wird wie folgt geändert:

a)
Der Satzteil vor Buchstabe a wird wie folgt gefasst:

„Im Hinblick auf die Angemessenheit soll der Fonds unbeschadet § 10 Absatz 2a bis 2c des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes darauf hinwirken, dass".

b)
Dem Buchstaben c wird folgender Satzteil angefügt:

„diese Regelung gilt nicht für Unternehmen gemäß § 10 Absatz 2a des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes;".



 

Zitierungen von Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Finanzmarktstabilisierungsfonds-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 1. FMStFVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. FMStFVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3044
Artikel 2 BAnzDiG Folgeänderungen
... vom 20. Oktober 2008 (eBAnz AT123 2008 V1), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 4. Februar 2011 (BGBl. I S. 221) geändert worden ist, wird vor dem Wort ...