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Änderung § 64u KWG vom 29.12.2020

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§ 64u KWG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 29.12.2020 geltenden Fassung
§ 64u KWG n.F. (neue Fassung)
in der am 29.12.2020 geltenden Fassung
durch Artikel 2 G. v. 09.12.2020 BGBl. I S. 2773
(heute geltende Fassung) 
(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 64u *) Übergangsvorschrift zum BRRD-Umsetzungsgesetz


(Text neue Fassung)

§ 64u (aufgehoben)


vorherige Änderung

Sofern bis zum 31. Dezember 2014 eine Übertragungsanordnung nach § 48a in der bis zum 31. Dezember 2014 geltenden Fassung erlassen wird, gelten für die Durchführung und Rechtsfolgen einer solchen Übertragungsanordnung auch nach dem 31. Dezember 2014 die §§ 48a bis 48s in der bis zum 31. Dezember 2014 geltenden Fassung.


---
*) Anm. d. Red.: § 64u wurde (als § 64t) per Gesetz nach § 64s eingefügt und bei Umbenennung weder im amtlichen Inhaltsverzeichnis noch im Text hinter den bereits existierenden § 64t verschoben.



 
(heute geltende Fassung)