Die
Verordnung zur Durchführung des § 206 der Bundesrechtsanwaltsordnung vom
18. Juli 2002 (BGBl. I S. 2886), die zuletzt durch Artikel
1 der Verordnung vom
15. Juni 2009 (BGBl. I S. 1387) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 1 Absatz 1 werden nach dem Wort „Staaten" die Wörter „und Gebiete" eingefügt.
- 2.
- Die Anlage 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
„Anlage 1 (zu § 1 Absatz 1) Anwaltsberufe in Staaten und Gebieten, die Mitglieder der Welthandelsorganisation sind".
- b)
- Vor der Zeile „- in Albanien: Avokat" wird folgende Zeile eingefügt:
„ - in Ägypten: Muhami".
- c)
- Nach der Zeile „- in China: Lü shi" werden die folgenden Zeilen eingefügt:
„ - in Chinesisch Taipei: Lü shi
- -
- in El Salvador: Abogado".
- d)
- Nach der Zeile „- in Indien: Advocate" wird folgende Zeile eingefügt:
„ - in Indonesien: Advokat".
- e)
- Nach der Zeile „- in Malaysia: Peguambela&Peguamcara, Advocate and Solicitor" wird folgende Zeile eingefügt:
„ - in Marokko: Mohamin".
- f)
- Nach der Zeile „- in Mexiko: Abogado" wird folgende Zeile eingefügt:
„ - in Moldau: Avocat".
- g)
- Nach der Zeile „- in Neuseeland: Barrister, Solicitor" werden die folgenden Zeilen eingefügt:
„ - in Nigeria: Legal Practitioner
- -
- in Pakistan: Wakeel, Advocate".
- h)
- Nach der Zeile „- in Panama: Abogado" wird folgende Zeile eingefügt:
„ - in den Philippinen: Attorney".
- i)
- Nach der Zeile „- in Singapur: Advocate and Solicitor" wird folgende Zeile eingefügt:
„ - in Sri Lanka: Attorney at law".
- j)
- Nach der Zeile „- in Südafrika: Attorney, Prokureur, Advocate, Advokaat" wird folgende Zeile eingefügt:
„ - in Thailand: Tanaaykwaam".
- 3.
- In Anlage 2 wird nach der Zeile „in der Russischen Föderation: Advokat" folgende Zeile angefügt:
„ - in Serbien: Advokat".
Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen
G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2515