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Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 206 der Bundesrechtsanwaltsordnung (5. BRAO§ 206DVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 15.04.2011 BGBl. I S. 649 (Nr. 18); Geltung ab 30.04.2011
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Eingangsformel



Auf Grund des § 206 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 2 der Bundesrechtsanwaltsordnung, der zuletzt durch Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b und c des Gesetzes vom 9. März 2000 (BGBl. I S. 182) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium der Justiz:


Artikel 1 Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 206 der Bundesrechtsanwaltsordnung


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 30. April 2011 BRAO§206DV § 1, Anlage 1, Anlage 2

Die Verordnung zur Durchführung des § 206 der Bundesrechtsanwaltsordnung vom 18. Juli 2002 (BGBl. I S. 2886), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 15. Juni 2009 (BGBl. I S. 1387) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 Absatz 1 werden nach dem Wort „Staaten" die Wörter „und Gebiete" eingefügt.

2.
Die Anlage 1 wird wie folgt geändert:

a)
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

„Anlage 1 (zu § 1 Absatz 1) Anwaltsberufe in Staaten und Gebieten, die Mitglieder der Welthandelsorganisation sind".

b)
Vor der Zeile „- in Albanien: Avokat" wird folgende Zeile eingefügt:

„ - in Ägypten: Muhami".

c)
Nach der Zeile „- in China: Lü shi" werden die folgenden Zeilen eingefügt:

„ - in Chinesisch Taipei: Lü shi

-
in El Salvador: Abogado".

d)
Nach der Zeile „- in Indien: Advocate" wird folgende Zeile eingefügt:

„ - in Indonesien: Advokat".

e)
Nach der Zeile „- in Malaysia: Peguambela&Peguamcara, Advocate and Solicitor" wird folgende Zeile eingefügt:

„ - in Marokko: Mohamin".

f)
Nach der Zeile „- in Mexiko: Abogado" wird folgende Zeile eingefügt:

„ - in Moldau: Avocat".

g)
Nach der Zeile „- in Neuseeland: Barrister, Solicitor" werden die folgenden Zeilen eingefügt:

„ - in Nigeria: Legal Practitioner

-
in Pakistan: Wakeel, Advocate".

h)
Nach der Zeile „- in Panama: Abogado" wird folgende Zeile eingefügt:

„ - in den Philippinen: Attorney".

i)
Nach der Zeile „- in Singapur: Advocate and Solicitor" wird folgende Zeile eingefügt:

„ - in Sri Lanka: Attorney at law".

j)
Nach der Zeile „- in Südafrika: Attorney, Prokureur, Advocate, Advokaat" wird folgende Zeile eingefügt:

„ - in Thailand: Tanaaykwaam".

3.
In Anlage 2 wird nach der Zeile „in der Russischen Föderation: Advokat" folgende Zeile angefügt:

„ - in Serbien: Advokat".


Artikel 2 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 29. April 2011.


Schlussformel



Die Bundesministerin der Justiz

S. Leutheusser-Schnarrenberger