Anlage 12 - Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV)

Artikel 1 V. v. 29.04.2011 BGBl. I S. 705, 1010 (Nr. 20); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 30.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 345
Geltung ab 07.05.2011; FNA: 930-9-16 Allgemeines Eisenbahnrecht
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Anlage 12 (zu § 13 Absatz 2) Europäisches Modell für den Nachweis einer Zusatzbescheinigung


Anlage 12 hat 1 frühere Fassung und wird in 2 Vorschriften zitiert

1. Nachweis einer Zusatzbescheinigung


In der Verfahrensbeschreibung nach § 9 Absatz 1 wird festgelegt, in welcher Sprache der Nachweis einer Zusatzbescheinigung ausgestellt wird; eine mehrsprachige Ausstellung ist möglich.

2. Äußere Merkmale des Europäischen Modells des Nachweises einer Zusatzbescheinigung


Das Europäische Modell des Nachweises einer Zusatzbescheinigung ist auf DIN A4-Papier zu erstellen und umfasst grundsätzlich ein Blatt; bei umfangreichen Angaben kann es auch mehr als ein Blatt umfassen.

3. Fälschungsschutz


Anlage 2 Unterabschnitt C gilt entsprechend.

4. Europäisches Modell für den Nachweis einer Zusatzbescheinigung


Europäisches Modell für den Nachweis einer Zusatzbescheinigung, Seite 1 (BGBl. I 2011 S. 738)


Europäisches Modell für den Nachweis einer Zusatzbescheinigung, Seite 2 (BGBl. I 2011 S. 739)



Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Änderung von Vorschriften zum Triebfahrzeugführerschein V. v. 30. November 2023 BGBl. 2023 I Nr. 345 m.W.v. 1. Januar 2024

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Frühere Fassungen von Anlage 12 TfV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2024Artikel 1 Verordnung zur Änderung von Vorschriften zum Triebfahrzeugführerschein
vom 30.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 345

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von Anlage 12 TfV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 12 TfV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TfV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 13 TfV Beendigung oder Wechsel des Beschäftigungsverhältnisses (vom 01.01.2024)
... auf dessen Verlangen innerhalb von vier Wochen einen Nachweis einer Zusatzbescheinigung nach Anlage 12 sowie sämtliche Nachweise seiner Ausbildung, seiner Berufserfahrung und seiner beruflichen ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung von Vorschriften zum Triebfahrzeugführerschein
V. v. 30.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 345
Artikel 1 TfVÄndV Änderung der Triebfahrzeugführerscheinverordnung
... durch die Wörter „fahrzeugbezogene Fachkenntnisse" ersetzt. 30. Die Anlage 12 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird das Wort ...


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