(1) Die in der inneren ZIP-Datei verpackten Dateien sind wie folgt zu bezeichnen:
- 1.
- Anzeigeschreiben:
BaFin-ID und Bezeichnung „Notification Letter",
- 2.
- Vertragsbedingungen:
BaFin-ID und Bezeichnung „Fund Rules",
- 3.
- Satzung und Anlagebedingungen:
BaFin-ID und Bezeichnung „Articles of Association" sowie BaFin-ID und Bezeichnung „Terms and Conditions for Investment",
- 4.
- Verkaufsprospekt:
BaFin-ID und Bezeichnung „Prospectus",
- 5.
- Jahresbericht:
BaFin-ID und Bezeichnung „Annual Report",
- 6.
- Halbjahresbericht:
BaFin-ID und Bezeichnung „Half-yearly Report",
- 7.
- Wesentliche Anlegerinformationen:
BaFin-ID und Bezeichnung „Key Investor Information",
- 8.
- Zusätzliche Dokumente, die der Anzeige gemäß Teil B Nummer 3 des Anzeigeschreibens nach den Rechts- und Verwaltungsvorschriften des jeweiligen Aufnahmemitgliedstaates beizufügen sind:
BaFin-ID sowie eine den entsprechenden Inhalt kennzeichnende Benennung,
- 9.
- Anschreiben zur Ergänzungsanzeige nach § 6 Satz 3:
BaFin-ID und Bezeichnung „Ergänzungsanzeige".
(2) Die zu übermittelnde äußere und die darin enthaltene innere ZIP-Datei sind wie folgt zu bezeichnen:
„P128INVG_"+ BaFin-ID + „_beliebiger Dateiname.zip".
(3) Eine gemäß §
2 Absatz 3 beizufügende Vollmacht ist wie folgt zu bezeichnen:
BaFin-ID und Bezeichnung „Vollmacht".