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Anlage 1 - Oberflächengewässerverordnung (OGewV)

V. v. 20.07.2011 BGBl. I S. 1429 (Nr. 37); aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 20.06.2016 BGBl. I S. 1373
Geltung ab 26.07.2011; FNA: 753-13-3 Wasserwirtschaft
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Anlage 1 (zu § 3 Satz 1) Lage, Grenzen und Zuordnung der Oberflächenwasserkörper; typspezifische Referenzbedingungen


Anlage 1 wird in 3 Vorschriften zitiert

Die Oberflächenwasserkörper innerhalb einer Flussgebietseinheit sind nach Maßgabe der Nummer 1 in Kategorien einzuteilen und ihre Lage und Grenzen sind festzulegen. Sie sind in jeder Kategorie nach Maßgabe der Nummer 2 nach Typen zu unterscheiden. Die Oberflächenwasserkörper, die für eine Einstufung als künstlich oder erheblich verändert in Betracht kommen, sind den Typen jener Gewässerkategorie zuzuordnen, der sie am ähnlichsten sind. Für jeden Gewässertyp sind nach Maßgabe der Nummer 3 die typspezifischen Referenzbedingungen festzulegen, die dem sehr guten ökologischen Zustand entsprechen. Das höchste ökologische Potenzial ist im Einzelfall aus den Referenzbedingungen des Gewässertyps abzuleiten, dem der künstliche oder erheblich veränderte Oberflächenwasserkörper am ähnlichsten ist.

1. Kategorien von Oberflächengewässern


Die Oberflächengewässer sind in folgende Kategorien einzuteilen:

1.1
Flüsse

1.2
Seen

1.3
Übergangsgewässer

1.4
Küstengewässer

a)
nach § 7 Absatz 5 Satz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes, soweit der ökologische Zustand einzustufen ist

b)
nach § 3 Nummer 2 des Wasserhaushaltsgesetzes, soweit der chemische Zustand einzustufen ist

2. Gewässertypen


2.1
Fließgewässertypen (mit einem Einzugsgebiet von 10 Quadratkilometer oder größer)

Die nachfolgenden Größenangaben werden als Größen der Einzugsgebiete der jeweiligen Gewässer angegeben. Die Angaben dienen der Orientierung:

a)
klein (10 bis 100 Quadratkilometer)

b)
mittelgroß (größer als 100 bis 1.000 Quadratkilometer)

c)
groß (größer als 1.000 bis 10.000 Quadratkilometer)

d)
sehr groß (größer als 10.000 Quadratkilometer)

Ökoregion 4 Alpen, Höhe über 800 Meter


 
Typ 1 Fließgewässer der Alpen

 
Subtyp 1.1 Bäche der Kalkalpen

Subtyp 1.2 Kleine Flüsse der Kalkalpen

Ökoregionen 8 und 9 Mittelgebirge und Alpenvorland, Höhe 200 bis 800 Meter


 
Typ 2 Fließgewässer des Alpenvorlandes

 
Subtyp 2.1 Bäche des Alpenvorlandes

Subtyp 2.2 Kleine Flüsse des Alpenvorlandes

Typ 3 Fließgewässer der Jungmoräne des Alpenvorlandes

 
Subtyp 3.1 Bäche der Jungmoräne des Alpenvorlandes

Subtyp 3.2 Kleine Flüsse der Jungmoräne des Alpenvorlandes

Typ 4 Große Flüsse des Alpenvorlandes

Typ 5 Grobmaterialreiche, silikatische Mittelgebirgsbäche

Typ 5.1 Feinmaterialreiche, silikatische Mittelgebirgsbäche

Typ 6 Feinmaterialreiche, karbonatische Mittelgebirgsbäche

 
Subtyp 6 K Feinmaterialreiche, karbonatische Mittelgebirgsbäche (Keuper)

Typ 7 Grobmaterialreiche, karbonatische Mittelgebirgsbäche

Typ 9 Silikatische, fein- bis grobmaterialreiche Mittelgebirgsflüsse

Typ 9.1 Karbonatische, fein- bis grobmaterialreiche Mittelgebirgsflüsse

 
Subtyp 9.1 K Karbonatische, fein- bis grobmaterialreiche Mittelgebirgsflüsse (Keuper)

Typ 9.2 Große Flüsse des Mittelgebirges

Typ 10 Kiesgeprägte Ströme

Ökoregionen 13 und 14 Norddeutsches Flachland, Höhe unter 200 Meter


 
Typ 14 Sandgeprägte Tieflandbäche

Typ 15 Sand- und lehmgeprägte Tieflandflüsse

 
Subtyp 15 g Große sand- und lehmgeprägte Tieflandflüsse

Typ 16 Kiesgeprägte Tieflandbäche

Typ 17 Kiesgeprägte Tieflandflüsse

Typ 18 Lösslehmgeprägte Tieflandbäche

Typ 20 Sandgeprägte Ströme

Typ 22 Marschengewässer

 
Subtyp 22.1 Gewässer der Marschen

Subtyp 22.2 Flüsse der Marschen

Subtyp 22.3 Ströme der Marschen

Typ 23 Rückstau- bzw. brackwasserbeeinflusste Ostseezuflüsse

Ökoregionunabhängige Typen


 
Typ 11 Organisch geprägte Bäche

Typ 12 Organisch geprägte Flüsse

Typ 19 Kleine Niederungsfließgewässer in Fluss- und Stromtälern

Typ 21 Seeausflussgeprägte Fließgewässer

 
Subtyp 21 N Seeausflussgeprägte Fließgewässer des Norddeutschen Tieflandes (Nord)

Subtyp 21 S Seeausflussgeprägte Fließgewässer des Alpenvorlandes (Süd)

2.2
Seentypen (mit einer Oberfläche von 0,5 Quadratkilometer oder größer)

Ökoregionen 4 und 9 Alpen und Alpenvorland


 
Typ 1 Voralpensee: kalkreiche 1), relativ großes Einzugsgebiete 2), ungeschichtet

Typ 2 Voralpensee: kalkreich, relativ großes Einzugsgebiet, geschichtet 3)

Typ 3 Voralpensee: kalkreich, relativ kleines Einzugsgebiet, geschichtet

Typ 4 Alpensee: kalkreich, relativ kleines oder großes Einzugsgebiet, geschichtet

Ökoregionen 8 und 9 Mittelgebirge


 
Typ 5 Mittelgebirgsregion: kalkreich, relativ großes Einzugsgebiet, geschichtet

Typ 6 Mittelgebirgsregion: kalkreich, relativ großes Einzugsgebiet, ungeschichtet

 
Subtyp 6.1 Phytoplanktontyp, kalkreich

Subtyp 6.2 Phytoplanktontyp, kalkarm

Typ 7 Mittelgebirgsregion: kalkreich, relativ kleines Einzugsgebiet, geschichtet

Typ 8 Mittelgebirgsregion: kalkarm, relativ großes Einzugsgebiet, geschichtet

Typ 9 Mittelgebirgsregion: kalkarm, relativ kleines Einzugsgebiet, geschichtet

Ökoregionen 13 und 14 Norddeutsches Flachland


 
Typ 10 Tieflandregion: kalkreich, relativ großes Einzugsgebiet, geschichtet

 
Subtyp 10.1 Phytoplanktontyp, relativ großes Einzugsgebiet, Verweilzeit 1 bis 10 Jahre

Subtyp 10.2 Phytoplanktontyp, sehr großes Einzugsgebiet, Verweilzeit bis 1 Jahr

Typ 11 Tieflandregion: kalkreich, relativ großes Einzugsgebiet, ungeschichtet, Verweilzeit länger als 30 Tage

 
Subtyp 11.1 Phytoplanktontyp, Verweilzeit 1 bis 10 Jahre

Subtyp 11.2 Phytoplanktontyp, Verweilzeit bis 1 Jahr, sehr flach, mittlere Tiefe bis 3 Meter

Typ 12 Tieflandregion: kalkreich, relativ großes Einzugsgebiet, ungeschichtet, Verweilzeit länger als 30 Tage

Typ 13 Tieflandregion: kalkreich, relativ kleines Einzugsgebiet, geschichtet

Typ 14 Tieflandregion: kalkreich, relativ kleines Einzugsgebiet, ungeschichtet

Sondertypen (alle Ökoregionen)


 
Typ S1 natürliche Seen, z. B. Moorseen, Strandseen

Typ S2 Sondertyp künstlicher Seen, z. B. Abgrabungsseen (Baggerseen, Tagebaurestseen)

2.3
Übergangsgewässertypen (Ästuare mit einem Einzugsgebiet von 10 Quadratkilometer oder größer)

Typ T1 Übergangsgewässer Elbe-Weser-Ems

Typ T2 Übergangsgewässer Eider

2.4
Küstengewässer

Typen der Küstengewässer der Nordsee

Typ N1 euhalines offenes Küstengewässer

Typ N2 euhalines Wattenmeer

Typ N3 polyhalines offenes Küstengewässer

Typ N4 polyhalines Wattenmeer

Typ N5 euhalines felsgeprägtes Küstengewässer um Helgoland

Typen der Küstengewässer der Ostsee

Typ B1 oligohalines inneres Küstengewässer

Typ B2 mesohalines inneres Küstengewässer

Typ B3 mesohalines offenes Küstengewässer

Typ B4 meso-polyhalines offenes Küstengewässer, saisonal geschichtet

3. Festlegung von Referenzbedingungen für Typen von Oberflächenwasserkörpern


3.1
Für jeden Typ von Oberflächenwasserkörpern nach Nummer 2 sind typspezifische hydromorphologische und physikalisch-chemische Bedingungen festzulegen, die denjenigen hydromorphologischen und physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten entsprechen, die in Anlage 3 Nummer 2 und 3 für diesen Typ von Oberflächenwasserkörper für den sehr guten ökologischen Zustand gemäß der entsprechenden Tabelle in Anlage 4 angegeben sind. Außerdem sind typspezifische biologische Referenzbedingungen festzulegen, die die biologischen Qualitätskomponenten abbilden, die in Anlage 3 Nummer 1 für diesen Typ von Oberflächenwasserkörper bei sehr gutem ökologischen Zustand gemäß der entsprechenden Tabelle in Anlage 4 angegeben sind.

3.2
Werden die in diesem Abschnitt beschriebenen Verfahren auf künstliche oder erheblich veränderte Oberflächenwasserkörper angewendet, sind Bezugnahmen auf den sehr guten ökologischen Zustand als Bezugnahmen auf das höchste ökologische Potenzial gemäß Anlage 4 Tabelle 6 zu verstehen. Die Werte für das höchste ökologische Potenzial eines Oberflächenwasserkörpers sind alle sechs Jahre zu überprüfen.

3.3
Die typspezifischen Referenzbedingungen nach den Nummern 3.1 und 3.2 sollen entweder raumbezogen oder modellbasiert sein oder durch Kombination beider Verfahren abgeleitet werden. Bei der Definition des sehr guten ökologischen Zustands im Hinblick auf die Konzentration bestimmter synthetischer Schadstoffe gelten als Nachweisgrenze die Werte, die mit den besten Techniken ermittelt werden können, die zum Zeitpunkt der Festlegung der Referenzbedingungen verfügbar sind.

3.4
Für raumbezogene typspezifische biologische Referenzbedingungen ist ein Bezugsnetz für jeden Typ von Oberflächenwasserkörper zu entwickeln. Das Netz muss eine ausreichende Anzahl von Stellen mit sehr gutem Zustand umfassen.

3.5
Modellbasierte typspezifische biologische Referenzbedingungen können entweder aus Vorhersagemodellen oder durch Rückberechnungsverfahren abgeleitet werden. Für die Verfahren sind historische, paläologische und andere verfügbare Daten zu verwenden. Die Werte für die Referenzbedingungen müssen hinreichend zuverlässig sein.

3.6 Ist es auf Grund eines hohen Maßes an natürlicher Veränderlichkeit einer Qualitätskomponente nicht möglich, zuverlässige typspezifische Referenzbedingungen für diese Komponente eines Oberflächenwasserkörpers festzulegen, kann diese Komponente von der Beurteilung des ökologischen Zustands dieses Typs von Oberflächengewässer ausgenommen werden. In diesem Fall sind die Gründe hierfür im Bewirtschaftungsplan für die Einzugsgebiete anzugeben.

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1)
kalkreiche Seen: Kalzium ≥ 15 mg/l; kalkarme Seen: Kalzium < 15 mg/l.

2)
relativ großes Einzugsgebiet: Verhältnis der Fläche des oberirdischen Einzugsgebietes (mit Seefläche) zum Seevolumen (Volumenquotient VQ) > 1,5 m²/m³; relativ kleines Einzugsgebiet: VQ ≤ 1,5 m²/m³.

3)
Ein See wird als geschichtet eingeordnet, wenn die thermische Schichtung an der tiefsten Stelle des Sees über mindestens 3 Monate stabil bleibt.



 

Zitierungen von Anlage 1 OGewV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 OGewV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in OGewV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 OGewV Lage, Grenzen und Zuordnung der Oberflächenwasserkörper; typspezifische Referenzbedingungen
... Maßgabe der Anlage 1 werden folgende Bestimmungen, die auf Grund landesrechtlicher Vorschriften vor dem 26. Juli 2011 ...
§ 5 OGewV Einstufung des ökologischen Zustands und des ökologischen Potenzials
... Qualitätskomponenten, die für diejenige Gewässerkategorie nach Anlage 1 Nummer 1 gelten, die dem betreffenden Wasserkörper am ähnlichsten ist. Die ...
Anlage 6 OGewV (zu § 5 Absatz 4 Satz 2 und Absatz 5) Allgemeine physikalisch-chemische Qualitätskomponenten
... Fischgemeinschaft Gewässertypen nach Anlage 1 Nummer 2.1 ... Oktober 1). Gewässertyp gemäß Anlage 1 Nummer 2.2 Phytoplanktonsubtyp sehr gut/gut-Grenze für Phosphor (Gesamt ... bis 31.12. 1.11. bis 28.2. Gewässertyp nach Anlage 1 Nummer 2.4 Ostsee B1 1,8 bis 3,5 ... Für die Zuordnung der Fischgemeinschaften zu den Gewässertypen nach Anlage 1 Nummer 2.1 und für die Bezeichnung der Fischgemeinschaften gilt Anlage 6 Nummer ...