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§ 29 - Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)

Artikel 1 G. v. 29.08.2016 BGBl. I S. 2034 (Nr. 43); zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 18.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 347
Geltung ab 02.09.2016; FNA: 752-10 Elektrizität und Gas
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§ 29 Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen, Steuerungseinrichtungen und modernen Messeinrichtungen



(1) Der grundzuständige Messstellenbetreiber hat, soweit dies nach § 30 wirtschaftlich vertretbar ist, Messstellen an ortsfesten Zählpunkten zu den in § 45 genannten Zeitpunkten wie folgt auszustatten:

1.
mit intelligenten Messsystemen bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden sowie

2.
mit intelligenten Messystemen und einer Steuerungseinrichtung am Netzanschlusspunkt

a)
bei Letztverbrauchern, mit denen eine Vereinbarung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes besteht,

b)
bei Betreibern von Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 7 Kilowatt, soweit dies erforderlich ist, um jeweils bis zum Ablauf der gesetzlichen Zieljahre Anlagen zu den nach § 45 Absatz 1 gebotenen Anteilen an der installierten Leistung auszustatten.

(2) Ein grundzuständiger Messstellenbetreiber kann, soweit dies nach § 30 wirtschaftlich vertretbar ist, Messstellen an ortsfesten Zählpunkten in allen nicht von Absatz 1 genannten Fällen (optionale Einbaufälle) mit intelligenten Messsystemen ausstatten.

(3) 1Soweit nach diesem Gesetz nicht die Ausstattung einer Messstelle mit intelligenten Messsystemen vorgesehen ist und soweit dies nach § 32 wirtschaftlich vertretbar ist, haben grundzuständige Messstellenbetreiber Messstellen an ortsfesten Zählpunkten bei Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern mindestens mit modernen Messeinrichtungen auszustatten. 2Die Ausstattung hat bis zum Ablauf des 31. Dezember 2032, bei Neubauten und Gebäuden, die einer größeren Renovierung im Sinne von Artikel 2 Nummer 22 der Richtlinie (EU) 2024/1275 in der Fassung vom 24. April 2024 unterzogen werden, bis zur Fertigstellung des Gebäudes zu erfolgen.


(5) Die Ausstattungspflicht nach Absatz 1 Nummer 2 ist im Hinblick auf die Steuerungseinrichtung nicht für Anlagen anzuwenden, wenn der Anlagenbetreiber

1.
am Verknüpfungspunkt seiner Anlage mit dem Elektrizitätsversorgungsnetz die maximale Wirkleistungseinspeisung dauerhaft auf 0 Prozent der installierten Leistung begrenzt und

2.
1gegenüber dem grundzuständigen Messstellenbetreiber in Textform erklärt hat, sicherzustellen, dass seine Anlage dauerhaft keinen Strom in die Elektrizitätsversorgungsnetze einspeist.

2Der Anlagenbetreiber kann die Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung nach Satz 1 Nummer 1 frühestens vier Jahre nach Zugang der Erklärung nach Satz 1 Nummer 2 und nur nach Zugang einer Mitteilung über die beabsichtigte Aufhebung an den grundzuständigen Messstellenbetreiber aufheben. 3Ab der Ausstattung der Messstelle mit einer Steuerungseinrichtung nach Absatz 1 Nummer 2 kann das Recht des Anlagenbetreibers nach Satz 1 frühestens nach vier Jahren wieder ausgeübt werden. 4Bis zum Ablauf dieser Frist ist weder der Anschlussnehmer noch der Anschlussnutzer berechtigt, die Ausstattung der Messstelle mit einer Steuerungseinrichtung nach Absatz 1 Nummer 2 nachträglich abzuändern oder abändern zu lassen.





 

Frühere Fassungen von § 29 MsbG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 23.12.2025Artikel 17 Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
vom 18.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 347
aktuell vorher 25.02.2025Artikel 2 Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen
vom 21.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 51
aktuell vorher 29.12.2023Artikel 12 Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
vom 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
aktuell vorher 27.05.2023Artikel 2 Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende
vom 22.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 133
aktuellvor 27.05.2023Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 29 MsbG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 29 MsbG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MsbG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 MsbG Begriffsbestimmungen (vom 23.12.2025)
... Messsystemen im jeweiligen Netzgebiet für diejenigen Messstellen, die nach Maßgabe der §§ 29 bis 32 mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen auszustatten sind und ...
§ 7 MsbG Entgelt für den grundzuständigen Messstellenbetrieb; besondere Kostenregulierung (vom 23.12.2025)
... Schuldner der nach Absatz 1 Satz 1 festzulegenden Entgelte sind nach Maßgabe der §§ 29 , 30, 32 und 36 Absatz 2 und jeweils in Höhe ihrer dort festgelegten Anteile der ...
§ 11 MsbG Dokumentationspflicht; Auffangzuständigkeit für den grundzuständigen Messstellenbetrieb; Festlegungskompetenz (vom 25.02.2025)
... Verpflichtung zum Einbau von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen nach den §§ 29 , 30, 32 und 45 oder zur Gewährleistung eines zuverlässigen technischen Betriebs von ... für das Netzgebiet mit allen Rechten und Pflichten insbesondere aus den §§ 29 bis 32 auf den Auffangmessstellenbetreiber über, dabei sind § 16 Absatz 1 und 2 sowie ...
§ 19 MsbG Allgemeine Anforderungen an Messsysteme; Verordnungsermächtigung und Subdelegation (vom 23.12.2025)
... nach § 30 in der am 26. Mai 2023 geltenden Fassung eingebaut worden sind, stehen den nach den §§ 29 bis 31 eingebauten intelligenten Messsystemen gleich, sofern sie den besonderen Anforderungen aus ...
§ 30 MsbG Wirtschaftliche Vertretbarkeit der Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen und Steuerungseinrichtungen; Preisobergrenzen; Festlegungskompetenz (vom 23.12.2025)
... Die Ausstattung einer Messstelle mit einem intelligenten Messsystem nach § 29 Absatz 1 ist für die Zeit ab dem 1. Januar 2025 wirtschaftlich vertretbar, wenn vom ... dem Anschlussnutzer. (2) Stattet der grundzuständige Messstellenbetreiber nach § 29 Absatz 1 Nummer 2 Messstellen mit intelligenten Messsystem und einer Steuerungseinrichtung am Netzanschlusspunkt ... (3) Die optionale Ausstattung einer Messstelle mit einem intelligenten Messsystem nach § 29 Absatz 2 ist für die Zeit ab dem 1. Januar 2025 wirtschaftlich vertretbar, wenn vom ...
§ 32 MsbG Wirtschaftliche Vertretbarkeit der Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen (vom 25.02.2025)
... Die Ausstattung einer Messstelle mit einer modernen Messeinrichtung nach § 29 Absatz 3 ist wirtschaftlich vertretbar, wenn für den Messstellenbetrieb für jeden Zählpunkt ...
§ 34 MsbG Standard- und Zusatzleistungen des Messstellenbetreibers; Verordnungsermächtigung (vom 23.12.2025)
... mit einem intelligenten Messsystem innerhalb von vier Monaten ab Beauftragung, auch an nicht von § 29 Absatz 1 oder Absatz 2 erfassten Messstellen, insbesondere an nicht bilanzierungsrelevanten Unterzählpunkten ...
§ 35 MsbG Angemessenes Entgelt für Zusatzleistungen des grundzuständigen Messstellenbetreibers (vom 23.12.2025)
... 2 Satz 2 Nummer 1 nicht mehr als einmalig 100 Euro sowie bei optionalen Einbaufällen nach § 29 Absatz 2 ein laufendes Zusatzentgelt von nicht mehr als 30 Euro jährlich; bei nicht von § 29 ... 29 Absatz 2 ein laufendes Zusatzentgelt von nicht mehr als 30 Euro jährlich; bei nicht von § 29 Absatz 1 oder Absatz 2 erfassten Messstellen darf zusätzlich ein jährliches Entgelt erhoben werden, das die ... die beim grundzuständigen Messstellenbetreiber in Erfüllung der Pflichten nach den §§ 29 bis 32 ohnehin anfallen würden. (3) Solange und soweit die Bundesnetzagentur eine ...
§ 36 MsbG Ausstattungspflichten und freie Wahl des Messstellenbetreibers (vom 23.12.2025)
... Die Verpflichtungen des grundzuständigen Messstellenbetreibers aus den §§ 29 , 30, 32 und 34 gelten nicht, wenn ein nach den §§ 5 oder 6 beauftragter Dritter die ... intelligenten Messystemen und einer Steuerungseinrichtung am Netzanschlusspunkt ist er bei den in § 29 Absatz 1 Nummer 2 genannten Messstellen berechtigt, vom Anschlussnetzbetreiber ein jährliches Entgelt zu ... sind berechtigt, die Ausstattung einer Messstelle mit einem intelligenten Messsystem nach § 29 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2 , mit einem intelligenten Messsystem und einer Steuerungseinrichtung nach § 29 Absatz 1 Nummer ... 1 Nummer 1 und Absatz 2, mit einem intelligenten Messsystem und einer Steuerungseinrichtung nach § 29 Absatz 1 Nummer 2 , die Ausstattung mit einer modernen Messeinrichtung nach § 29 Absatz 3 oder die Anbindung ... nach § 29 Absatz 1 Nummer 2, die Ausstattung mit einer modernen Messeinrichtung nach § 29 Absatz 3 oder die Anbindung einer Messeinrichtung für Gas an das intelligente Messsystem nach § ...
§ 37 MsbG Informationspflichten des grundzuständigen Messstellenbetreibers (vom 23.12.2025)
... Informationen zu veröffentlichen über 1. den Umfang ihrer Verpflichtungen aus § 29 , 2. ihre Standardleistungen nach § 34 Absatz 1 und 3. mögliche ... drei Monate vor der Ausstattung der Messstelle mit einem intelligenten Messsystem nach § 29 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2 oder mit einem intelligenten Messsystem und einer Steuerungseinrichtung nach § 29 Absatz 1 ... Nummer 1 und Absatz 2 oder mit einem intelligenten Messsystem und einer Steuerungseinrichtung nach § 29 Absatz 1 Nummer 2 hat der grundzuständige Messstellenbetreiber den betroffenen Anschlussnutzer, ...
§ 43 MsbG Folgen einer erfolgreichen Übertragung der Grundzuständigkeit (vom 27.05.2023)
... moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme, insbesondere die Verpflichtungen aus § 29 , zu den von ihm im Angebot beschriebenen Bedingungen. Der abgebende grundzuständige ...
§ 45 MsbG Ausstattungsverpflichtungen des grundzuständigen Messstellenbetreibers (vom 23.12.2025)
... grundzuständige Messstellenbetreiber erfüllt seine Ausstattungsverpflichtungen nach § 29 Absatz 1 , wenn er 1. bei Anlagenbetreibern in den Fällen nach § 30 Absatz 1 Nummer 1 ... auszustattenden Messstellen abgeschlossen hat. Die Zahl der nach § 29 Absatz 1 in Verbindung mit Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c und Nummer 2 Buchstabe d, Nummer 3 Buchstabe c und Nummer 4 Buchstabe e auszustattenden Messstellen errechnet sich aus der Gesamtanzahl der von der ... Netzgebieten maßgeblich. In dem zahlenmäßigen Umfang, wie nach § 29 Absatz 2 oder nach § 34 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 eine Ausstattung von Messstellen der Sparte ... Sparte Elektrizität mit intelligenten Messsystemen erfolgt, reduziert sich die Zahl der nach § 29 Absatz 1 auszustattenden Messstellen. (2) Kommt der grundzuständige ... (2) Kommt der grundzuständige Messstellenbetreiber seinen Verpflichtungen nach § 29 Absatz 1 nicht nach, so kann die Bundesnetzagentur Maßnahmen nach § 76 anordnen. ... (3) Bei der Erfüllung ihrer Ausstattungsverpflichtungen nach § 29 Absatz 1 haben sich grundzuständige Messstellenbetreiber regelmäßig mit den für ihr ... des grundzuständigen Messstellenbetreibers treffen, welche über die Verpflichtungen nach § 29 Absatz 1 oder die in Absatz 1 genannten Vorgaben hinausgehen. Soweit Festlegungen der ...
§ 46 MsbG Verordnungsermächtigungen (vom 27.05.2023)
... Kostenregulierung nach § 7 näher auszugestalten, 4. die Verpflichtungen nach § 29 näher auszugestalten, 5. die Anbindungsverpflichtung nach § 40 näher ...
§ 47 MsbG Festlegungen der Bundesnetzagentur (vom 23.12.2025)
... aus § 13, 11. zur Sicherstellung der einheitlichen Anwendung der Regelungen in den §§ 29 bis 38, 12. zu den Voraussetzungen, unter denen Betreiber von Übertragungsnetzen ...
§ 48 MsbG Analysen und Berichte des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (vom 23.12.2025)
... Bewertung zur Ausweitung des verpflichtenden Einbaus intelligenter Messsysteme auf über § 29 Absatz 1 hinausgehende Einbaufallgruppen oder weitere Sparten, insbesondere Gas und Wasserstoff.  ...
 
Zitat in folgenden Normen

Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Artikel 1 G. v. 07.07.2005 BGBl. I S. 1970, 3621; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 29.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 84
§ 12 EnWG Aufgaben der Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen, Verordnungsermächtigung (vom 23.12.2025)
... zur Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen und Steuerungseinrichtungen nach § 29 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 45 Absatz 1 des Messstellenbetriebsgesetzes in dem Netzgebiet, auf das ... des Umfangs der Erfüllung der Verpflichtungen nach Absatz 2a und der Verpflichtungen nach § 29 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 45 Absatz 1 des Messstellenbetriebsgesetzes sowie 3. ... auf anderem Wege hiervon Kenntnis erlangt, dass die Ausstattungsverpflichtungen nach § 29 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 45 Absatz 1 des Messstellenbetriebsgesetzes in dem Netzgebiet eines ... erfüllt und deshalb nicht festgestellt werden kann, ob die Ausstattungsverpflichtungen nach § 29 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 45 Absatz 1 des Messstellenbetriebsgesetzes in dem Netzgebiet eines ...

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023)
Artikel 1 G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1066; zuletzt geändert durch Artikel 23 G. v. 18.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 347
§ 9 EEG 2023 Technische Vorgaben (vom 25.02.2025)
... und Betrieb von intelligenten Messsystemen und Steuerungseinrichtungen nach den §§ 3, 29 und 45 des Messstellenbetriebsgesetzes erfüllen kann und 2. Netzbetreiber oder ... (2) Bis zum Einbau von intelligenten Messsystemen und Steuerungseinrichtungen nach § 29 Absatz 1 Nummer 2 des Messstellenbetriebsgesetzes und zur erstmaligen erfolgreichen Testung der Anlage oder KWK-Anlage auf Ansteuerbarkeit durch den ... nächsten auf den Einbau des intelligenten Messsystems und der Steuerungseinrichtungen nach § 29 Absatz 1 Nummer 2 des Messstellenbetriebsgesetzes folgenden, nach § 12 Absatz 2b Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes durchzuführenden ... (2a) Nach dem Einbau von intelligenten Messsystemen und Steuerungseinrichtungen nach § 29 Absatz 1 Nummer 2 des Messstellenbetriebsgesetzes hat der Netzbetreiber dem Anlagenbetreiber bis zu einer nach Absatz 2 Satz 1 erfolgreich ...
§ 100 EEG 2023 Übergangsbestimmungen (vom 25.02.2025)
...  Bis zum Einbau von intelligenten Messsystemen und Steuerungseinrichtungen nach § 29 Absatz 1 Nummer 2 des Messstellenbetriebsgesetzes und zur erstmaligen erfolgreichen Testung der Anlage auf Ansteuerbarkeit durch den Netzbetreiber ... nächsten, auf den Einbau des intelligenten Messsystems und der Steuerungseinrichtungen nach § 29 Absatz 1 Nummer 2 des Messstellenbetriebsgesetzes folgenden, nach § 12 Absatz 2b Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes durchzuführenden ... wurde. Nach dem Einbau von intelligenten Messsystemen und Steuerungseinrichtungen nach § 29 Absatz 1 Nummer 2 des Messstellenbetriebsgesetzes hat der Netzbetreiber dem Anlagenbetreiber bis zu einer nach Satz 2 erstmals erfolgreich ...

Unterlassungsklagengesetz (UKlaG)
neugefasst durch B. v. 27.08.2002 BGBl. I S. 3422, 4346; zuletzt geändert durch Artikel 62 Abs. 8 G. v. 04.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 33
§ 2 UKlaG Ansprüche bei verbraucherschutzgesetzwidrigen Praktiken (vom 12.12.2025)
... 5 der Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung und die §§ 29 bis 32 des Messstellenbetriebsgesetzes, 41. die §§ 11 bis 18 der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende
G. v. 22.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 133
Artikel 2 EnEDiNG Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes
... der nach § 7 Absatz 1 Satz 1 festzulegenden Messentgelte sind nach Maßgabe der §§ 29 , 30, 32 und 36 Absatz 2 und jeweils in Höhe ihrer dort festgelegten Anteile der ... Verpflichtung zum Einbau von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen nach den §§ 29 , 30, 32 und 45 oder zur Gewährleistung eines zuverlässigen technischen Betriebs von ... für das Netzgebiet mit allen Rechten und Pflichten insbesondere aus den §§ 29 bis 32 auf den Auffangmessstellenbetreiber über, dabei sind § 16 Absatz 1 und 2 sowie ... nach § 30 in der am 26. Mai 2023 geltenden Fassung eingebaut worden sind, stehen den nach den §§ 29 bis 31 eingebauten intelligenten Messsystemen gleich, sofern sie den besonderen Anforderungen aus ... das Wort „Energie" durch das Wort „Klimaschutz" ersetzt. 20. § 29 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter „technisch ... Ausstattung einer Messstelle bei einem Letztverbraucher mit einem intelligenten Messsystem nach § 29 Absatz 1 Nummer 1 ist wirtschaftlich vertretbar, wenn vom grundzuständigen Messstellenbetreiber 1. ... (2) Die Ausstattung einer Messstelle mit einem intelligenten Messsystem nach § 29 Absatz 1 Nummer 2 ist bei einem Anlagenbetreiber wirtschaftlich vertretbar, wenn vom grundzuständigen ... Ausstattung einer Messstelle bei einem Letztverbraucher mit einem intelligenten Messsystem nach § 29 Absatz 2 Nummer 1 ist wirtschaftlich vertretbar, wenn vom grundzuständigen Messstellenbetreiber 1. ... Ausstattung einer Messstelle bei einem Anlagenbetreiber mit einem intelligenten Messsystem nach § 29 Absatz 2 Nummer 2 ist wirtschaftlich vertretbar, wenn an Messstellen an Zählpunkten von Anlagen vom ... (1) Die Ausstattung einer Messstelle mit einer modernen Messeinrichtung nach § 29 Absatz 3 ist wirtschaftlich vertretbar, wenn für den Messstellenbetrieb für jeden Zählpunkt ... mit einem intelligenten Messsystem innerhalb von vier Monaten ab Beauftragung, auch an nicht von § 29 Absatz 1 oder Absatz 2 erfassten Messstellen, insbesondere an nicht bilanzierungsrelevanten Unterzählpunkten ... Leistungen nach § 34 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 nicht mehr als einmalig 30 Euro; bei nicht von § 29 Absatz 1 oder Absatz 2 erfassten Messstellen darf zusätzlich ein jährliches Entgelt erhoben werden, das die ... die beim grundzuständigen Messstellenbetreiber in Erfüllung der Pflichten nach den §§ 29 bis 32 ohnehin anfallen würden. (3) Die Ausstattung von Messstellen nach § ... Ausstattung von Messstellen nach § 34 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 steht einer Ausstattung nach § 29 Absatz 1 gleich. (4) Sobald das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eine ... aa) Satz 1 wird wie folgt geändert: aaa) Die Angabe „ §§ 29 , 31, 32 und 33" wird durch die Angabe „§§ 29, 30, 32 und 34" ersetzt. ... aaa) Die Angabe „§§ 29, 31, 32 und 33" wird durch die Angabe „ §§ 29 , 30, 32 und 34" ersetzt. bbb) Nach den Wörtern „bereits erfüllt ... c) Absatz 3 wird wie folgt geändert: aa) Nach den Wörtern „nach § 29 Absatz 1 und 2" werden die Wörter „und die Ausstattung mit einer modernen Messeinrichtung ... zu veröffentlichen über 1. den Umfang ihrer Verpflichtungen aus § 29 , 2. ihre Standardleistungen nach § 34 Absatz 1 und 3. mögliche ... Der grundzuständige Messstellenbetreiber erfüllt seine Ausstattungsverpflichtungen nach § 29 Absatz 1 , wenn er 1. in den Fällen nach § 30 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2 Nummer 4 ... Messstellen mit intelligenten Messsystemen ausgestattet hat. Die Zahl der nach § 29 Absatz 1 auszustattenden Messstellen errechnet sich aus der Gesamtanzahl der von der ... von Messstellen mit intelligenten Messsystemen erfolgt, reduziert sich die Zahl der nach § 29 Absatz 1, 2 und 3 auszustattenden Messstellen. (2) Kommt der grundzuständige Messstellenbetreiber ... (2) Kommt der grundzuständige Messstellenbetreiber seinen Verpflichtungen nach § 29 Absatz 1 nicht nach, kann die Bundesnetzagentur Maßnahmen nach § 76 anordnen."  ...

Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 18.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 347
Artikel 17 EnWRÄndG Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes
... (2) Schuldner der nach Absatz 1 Satz 1 festzulegenden Entgelte sind nach Maßgabe der §§ 29 , 30, 32 und 36 Absatz 2 und jeweils in Höhe ihrer dort festgelegten Anteile der ... die Angabe „insbesondere" eingefügt. 14. § 29 wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 Satz 2 wird durch den folgenden Satz ... 1 wird wie folgt geändert: aa) In der Angabe vor Nummer 1 wird die Angabe „ § 29 Absatz 1 Nummer 1" durch die Angabe „§ 29 Absatz 1" ersetzt. bb) In ... vor Nummer 1 wird die Angabe „§ 29 Absatz 1 Nummer 1" durch die Angabe „ § 29 Absatz 1" ersetzt. bb) In Nummer 4 wird nach der Angabe „Anlagen mit einer ... 2 ersetzt: „(2) Stattet der grundzuständige Messstellenbetreiber nach § 29 Absatz 1 Nummer 2 Messstellen mit intelligenten Messsystem und einer Steuerungseinrichtung am Netzanschlusspunkt ... Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 wird die Angabe „§ 30 Absatz 3" durch die Angabe „ § 29 Absatz 2" ersetzt. 18. § 36 wird wie folgt geändert: a) ... intelligenten Messystemen und einer Steuerungseinrichtung am Netzanschlusspunkt ist er bei den in § 29 Absatz 1 Nummer 2 genannten Messstellen berechtigt, vom Anschlussnetzbetreiber ein jährliches Entgelt zu ... sind berechtigt, die Ausstattung einer Messstelle mit einem intelligenten Messsystem nach § 29 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2 , mit einem intelligenten Messsystem und einer Steuerungseinrichtung nach § 29 Absatz 1 Nummer ... 1 Nummer 1 und Absatz 2, mit einem intelligenten Messsystem und einer Steuerungseinrichtung nach § 29 Absatz 1 Nummer 2 , die Ausstattung mit einer modernen Messeinrichtung nach § 29 Absatz 3 oder die Anbindung ... nach § 29 Absatz 1 Nummer 2, die Ausstattung mit einer modernen Messeinrichtung nach § 29 Absatz 3 oder die Anbindung einer Messeinrichtung für Gas an das intelligente Messsystem nach § ... drei Monate vor der Ausstattung der Messstelle mit einem intelligenten Messsystem nach § 29 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2 oder mit einem intelligenten Messsystem und einer Steuerungseinrichtung nach § 29 Absatz 1 ... Nummer 1 und Absatz 2 oder mit einem intelligenten Messsystem und einer Steuerungseinrichtung nach § 29 Absatz 1 Nummer 2 hat der grundzuständige Messstellenbetreiber den betroffenen Anschlussnutzer, ... erfassten Netzgebieten maßgeblich." b) In Satz 4 wird die Angabe „ § 29 Absatz 3" durch die Angabe „§ 29 Absatz 2" ersetzt. 23. § 47 ... b) In Satz 4 wird die Angabe „§ 29 Absatz 3" durch die Angabe „ § 29 Absatz 2" ersetzt. 23. § 47 wird durch den folgenden § 47 ersetzt: ... § 13, 11. zur Sicherstellung der einheitlichen Anwendung der Regelungen in den §§ 29 bis 38, 12. zu den Voraussetzungen, unter denen Betreiber von Übertragungsnetzen ... Bewertung zur Ausweitung des verpflichtenden Einbaus intelligenter Messsysteme auf über § 29 Absatz 1 hinausgehende Einbaufallgruppen oder weitere Sparten, insbesondere Gas und Wasserstoff." ...

Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen
G. v. 21.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 51
Artikel 1 EnWGEÜVÄndG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... zur Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen und Steuerungseinrichtungen nach § 29 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 45 Absatz 1 des Messstellenbetriebsgesetzes in dem Netzgebiet, auf das ... des Umfangs der Erfüllung der Verpflichtungen nach Absatz 2a und der Verpflichtungen nach § 29 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 45 Absatz 1 des Messstellenbetriebsgesetzes sowie 3. ... auf anderem Wege hiervon Kenntnis erlangt, dass die Ausstattungsverpflichtungen nach § 29 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 45 Absatz 1 des Messstellenbetriebsgesetzes in dem Netzgebiet eines ... erfüllt und deshalb nicht festgestellt werden kann, ob die Ausstattungsverpflichtungen nach § 29 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 45 Absatz 1 des Messstellenbetriebsgesetzes in dem Netzgebiet eines ...
Artikel 2 EnWGEÜVÄndG Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes
... wird das Wort „; Festlegungskompetenz" angefügt. b) Die Angaben zu den §§ 29 und 30 werden wie folgt gefasst: „§ 29 Ausstattung von Messstellen mit ... b) Die Angaben zu den §§ 29 und 30 werden wie folgt gefasst: „ § 29 Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen, Steuerungseinrichtungen und modernen ... der nach § 7 Absatz 1 Satz 1 festzulegenden Entgelte sind nach Maßgabe der §§ 29 , 30, 32 und 36 Absatz 2 und jeweils in Höhe ihrer dort festgelegten Anteile der ... 5 Satz 1 werden die Wörter „und Absatz 2 Nummer 4" gestrichen. 7. § 29 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 29 Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen, Steuerungseinrichtungen und modernen ... Anschlussnutzer berechtigt, die Ausstattung der Messstelle mit einer Steuerungseinrichtung nach § 29 Absatz 1 Nummer 2 nachträglich abzuändern oder abändern zu lassen. Die Ausstattungsverpflichtung nach ... (1) Die Ausstattung einer Messstelle mit einem intelligenten Messsystem nach § 29 Absatz 1 Nummer 1 ist für die Zeit ab dem 1. Januar 2025 wirtschaftlich vertretbar, wenn vom ... mit intelligenten Messsystemen und einer Steuerungseinrichtung am Netzanschlusspunkt nach § 29 Absatz 1 Nummer 2 ist wirtschaftlich vertretbar, wenn vom grundzuständigen Messstellenbetreiber für den ... (3) Die optionale Ausstattung einer Messstelle mit einem intelligenten Messsystem nach § 29 Absatz 2 ist für die Zeit ab dem 1. Januar 2025 wirtschaftlich vertretbar, wenn vom ... mit einem intelligenten Messsystem innerhalb von vier Monaten ab Beauftragung, auch an nicht von § 29 Absatz 1 oder Absatz 2 erfassten Messstellen, insbesondere an nicht bilanzierungsrelevanten Unterzählpunkten ... 30 Absatz 3 ein laufendes Zusatzentgelt von nicht mehr als 30 Euro jährlich; bei nicht von § 29 Absatz 1 oder Absatz 2 erfassten Messstellen darf zusätzlich ein jährliches Entgelt erhoben werden, das die ... die beim grundzuständigen Messstellenbetreiber in Erfüllung der Pflichten nach den §§ 29 bis 32 ohnehin anfallen würden. (3) Solange und soweit die Bundesnetzagentur eine ... Der grundzuständige Messstellenbetreiber erfüllt seine Ausstattungsverpflichtungen nach § 29 Absatz 1 , wenn er 1. bei Anlagenbetreibern in den Fällen nach § 30 Absatz 1 Nummer 1 ... auszustattenden Messstellen abgeschlossen hat. Die Zahl der nach § 29 Absatz 1 in Verbindung mit Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c und Nummer 2 Buchstabe d, Nummer 3 Buchstabe c und Nummer 4 Buchstabe e auszustattenden Messstellen errechnet sich aus der Gesamtanzahl der von der ... erfassten Netzgebieten maßgeblich. In dem zahlenmäßigen Umfang, wie nach § 29 Absatz 3 oder nach § 34 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 eine Ausstattung von Messstellen der Sparte ... Sparte Elektrizität mit intelligenten Messsystemen erfolgt, reduziert sich die Zahl der nach § 29 Absatz 1 auszustattenden Messstellen. (2) Kommt der grundzuständige Messstellenbetreiber ... (2) Kommt der grundzuständige Messstellenbetreiber seinen Verpflichtungen nach § 29 Absatz 1 nicht nach, so kann die Bundesnetzagentur Maßnahmen nach § 76 anordnen. § 12 ...
Artikel 4 EnWGEÜVÄndG Weitere Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
Artikel 12 EnWRAnpG 2024 Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes

Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende
G. v. 29.08.2016 BGBl. I S. 2034
Artikel 15 MsbGEG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG)
G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
Artikel 10 VRUG Änderung des Unterlassungsklagengesetzes