Weinverordnung (WeinV k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 21.04.2009 BGBl. I S. 827; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 24.08.2026 BGBl. 2026 I Nr. 243
Geltung ab 01.09.1995; FNA: 2125-5-7-1 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Abschnitt 5 Bezeichnung und Aufmachung
§ 32b (aufgehoben)
§ 32c (aufgehoben)
§ 32d (aufgehoben)

Abschnitt 5 Bezeichnung und Aufmachung

§ 32b (aufgehoben)


§ 32b hat 6 frühere Fassungen und wird in 8 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des Artikels 2 Dreizehnte Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Bestimmungen V. v. 24. August 2026 BGBl. 2026 I Nr. 243 m.W.v. 2. September 2026

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§ 32c (aufgehoben)


§ 32c hat 4 frühere Fassungen und wird in 4 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des Artikels 2 Dreizehnte Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Bestimmungen V. v. 24. August 2026 BGBl. 2026 I Nr. 243 m.W.v. 2. September 2026

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§ 32d (aufgehoben)


§ 32d hat 5 frühere Fassungen und wird in 5 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des Artikels 2 Dreizehnte Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Bestimmungen V. v. 24. August 2026 BGBl. 2026 I Nr. 243 m.W.v. 2. September 2026



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