§ 4 Ausschließungsgründe
Leistungen nach diesem Gesetz werden nicht gewährt, wenn der Verfolgte gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen oder in schwerwiegendem Maße seine Stellung zum eigenen Vorteil oder zum Nachteil anderer mißbraucht hat.
interne Verweise§ 22 BerRehaG Inhalt der Bescheinigung (vom 01.01.2019) ... 1 Abs. 1, 2. die Bestätigung, daß Ausschließungsgründe nach § 4 nicht vorliegen, 3. Beginn und Ende der Verfolgungszeit (§ 2), 4. Dauer ... 3 Abs. 1, 2. die Bestätigung, daß Ausschließungsgründe nach § 4 nicht vorliegen, 3. Zeitraum einer zu Unrecht erlittenen Freiheitsentziehung (§ 1 ... § 11a Absatz 3, 2. die Bestätigung, dass Ausschließungsgründe nach § 4 nicht vorliegen, 3. Beginn und Ende der Verfolgungszeit nach § 2 Absatz 1 Satz 1 ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenRV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz
G. v. 28.11.2018 BGBl. I S. 2016
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