An Gebühren sind zu erheben
- 1.
- für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte (§ 18c Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes) 147 Euro,
- 2.
- für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit (§ 21 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes) 124 Euro,
- 3.
- für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen 113 Euro.
An Gebühren sind zu erheben 109 Euro.
An Gebühren sind zu erheben
- 1.
- für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, einer Blauen Karte EU oder einer ICT-Karte
- a)
- mit einer Geltungsdauer von bis zu einem Jahr 100 Euro,
- b)
- mit einer Geltungsdauer von mehr als einem Jahr 100 Euro,
- 2.
- für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, einer Blauen Karte EU oder einer ICT-Karte
- a)
- für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten 96 Euro,
- b)
- für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten 93 Euro,
- 3.
- für die durch einen Wechsel des Aufenthaltszwecks veranlasste Änderung der Aufenthaltserlaubnis einschließlich deren Verlängerung 98 Euro,
- 4.
- für die Erteilung einer Mobiler-ICT-Karte 80 Euro,
- 5.
- für die Verlängerung einer Mobiler-ICT-Karte 70 Euro.