Für Befähigungszeugnisse und Befähigungsnachweise im nautischen Schiffsdienst, Seefunkdienst, technischen und elektrotechnischen Schiffsdienst, Gesamtschiffsbetrieb, Schiffssicherheitsdienst, in der Gefahrenabwehr und für den Schiffsdienst auf besonderen Schiffstypen werden die nachfolgenden Abkürzungen verwendet:
1. Nautischer Schiffsdienst mit Ausnahme der Fischereifahrzeuge-
- NWO Nautischer Wachoffizier
NEO Erster Offizier
NK Kapitän
NWO 500 Nautischer Wachoffizier küstennahe Fahrt BRZ 500
NK 500 Kapitän küstennahe Fahrt BRZ 500
NK 100 Kapitän nationale Fahrt BRZ 100
NWB Wachbefähigung Brücke
NVM Vollmatrose Deck
2. Nautischer Schiffsdienst auf Fischereifahrzeugen-
- BKW Nautischer Wachoffizier in der Kleinen Hochseefischerei
BGW Nautischer Wachoffizier in der Hochseefischerei
BKü Kapitän in der Küstenfischerei
BK Kapitän in der Kleinen Hochseefischerei
BG Kapitän in der Großen Hochseefischerei
3. Seefunkdienst-
- GOC Allgemeines Betriebszeugnis für GMDSS-Funker
ROC Beschränkt gültiges Betriebszeugnis für GMDSS-Funker
4. Gesamtschiffsbetrieb-
- GSM Schiffsmechaniker
5. Technischer Schiffsdienst-
- TWO Technischer Wachoffizier
TZO Zweiter technischer Schiffsoffizier
TLM Leiter der Maschinenanlage
TSM Schiffsmaschinist
TWB Wachbefähigung Maschine
TVM Vollmatrose Maschine
6. Elektrotechnischer Schiffsdienst-
- ETO Elektrotechnischer Schiffsoffizier
ESE Schiffselektriker
7. Schiffssicherheitsdienst und Gefahrenabwehr-
- SGA Sicherheitsgrundausbildung
SÜB Führen von Überlebensfahrzeugen und Bereitschaftsbooten
SBB Führen von schnellen Bereitschaftsbooten
SLB Leitung von Brandbekämpfungsmaßnahmen
SRT Grundausbildung in der Gefahrenabwehr auf dem Schiff
SSO Beauftragter für die Gefahrenabwehr auf dem Schiff
8. Schiffsdienst auf besonderen Schiffstypen-
- ÖL-CHEM-G Tankergrundausbildung Öl- und Chemikalientankschiffe
GAS-G Tankergrundausbildung Flüssiggastankschiffe
ÖL-F Fortbildung Öltankschiffe
CHEM-F Fortbildung Chemikalientankschiffe
GAS-F Fortbildung Flüssiggastankschiffe
IGF-G Grundausbildung flüssiggasbetriebene Schiffe
IGF-F Fortbildung flüssiggasbetriebene Schiffe
PLR-G Grundausbildung Schiffe in Polargewässern
PLR-F Fortbildung Schiffe in Polargewässern
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
V. v. 28.07.2021 BGBl. I S. 3236
Artikel 1 1. See-BVÄndV Änderung der Seeleute-Befähigungsverordnung ... für besondere Schiffstypen, ausgenommen dem Schiffsdienst auf Fahrgastschiffen, die in Anlage 1 genannten Abkürzungen verwendet." 3. § 3 wird wie folgt ... sind, sind bis längstens fünf Jahre nach Ausstellung gültig." 58. Anlage 1 wird wie folgt geändert: a) Der einleitende Satz vor Nummer 1 wird wie folgt ...
V. v. 09.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 126