§ 48 Raumordnungspläne
1Besteht für die Aufstellung eines Raumordnungsplans nach diesem Gesetz die SUP-Pflicht, so wird die Strategische Umweltprüfung einschließlich der Überwachung nach dem
Raumordnungsgesetz durchgeführt.
2Auf einen Raumordnungsplan nach
Anlage 5 Nummer 1.5 oder 1.6, der Flächen für die Windenergienutzung oder für den Abbau von Rohstoffen ausweist, ist
§ 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes nicht anzuwenden.
Frühere Fassungen von § 48 UVPG
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interne Verweise§ 74 UVPG Übergangsvorschrift (vom 04.03.2021) ... ein Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden, unterliegen den Vorschriften des Teils 3. § 48 dieses Gesetzes sowie § 27 Absatz 1 und 3 des Raumordnungsgesetzes bleiben unberührt. ...
Zitat in folgenden NormenVerkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz
G. v. 16.12.1991 BGBl. I S. 2174; zuletzt geändert durch Artikel 464 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
§ 2 VerkPBG Linienbestimmung (vom 08.09.2015) ... Frist kann bis zu zwei Monaten verlängert werden. (2) Die §§ 15 und 16 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung finden mit der Maßgabe ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben
G. v. 29.05.2017 BGBl. I S. 1298, 2018 I 471
Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung
G. v. 20.07.2017 BGBl. I S. 2808, 2018 I 472
Artikel 1 UVPModG Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (vom 29.07.2017) ... § 47 Linienbestimmung und Genehmigung von Flugplätzen § 48 Raumordnungspläne § 49 Raumordnungsverfahren § 50 ... überprüft werden." 22. Der bisherige § 16 wird durch die folgenden §§ 48 und 49 ersetzt: „§ 48 Raumordnungspläne Besteht für ... bisherige § 16 wird durch die folgenden §§ 48 und 49 ersetzt: „ § 48 Raumordnungspläne Besteht für die Aufstellung eines Raumordnungsplans nach ... d) In Absatz 9 Satz 2 werden die Angabe „§ 16 Abs. 4" durch die Angabe „ § 48 " und die Angabe „§ 28 Abs. 1 und 3" durch die Wörter „§ 28 ...
Gesetz zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften (GeROG)
G. v. 22.12.2008 BGBl. I S. 2986
Artikel 7 GeROG Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung ... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 16 wie folgt gefasst: Raumordnungspläne; Raumordnungsverfahren". ... 1a. In § 2 Abs. 3 Nr. 2 wird nach der Angabe §§ 15 und 16 " die Angabe Abs. 1 bis 3" eingefügt. 2. § 14d wird wie folgt ... Satz 2 wird aufgehoben. c) Der bisherige Satz 3 wird Satz 2. 4. § 16 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... wird aufgehoben. b) Absatz 9 Satz 2 wird wie folgt gefasst: § 16 Abs. 4 dieses Gesetzes sowie § 28 Abs. 1 und 3 des Raumordnungsgesetzes bleiben ...
Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz
G. v. 09.12.2006 BGBl. I S. 2819, 2007 BGBl. I S. 195
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