§ 4 - Anreizregulierungsverordnung (ARegV)

Artikel 1 V. v. 29.10.2007 BGBl. I S. 2529 (Nr. 55); zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
Geltung ab 06.11.2007; FNA: 752-6-11 Elektrizität und Gas
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§ 4 Erlösobergrenzen


§ 4 hat 13 frühere Fassungen und wird in 39 Vorschriften zitiert

(1) Die Erlösobergrenzen werden nach Maßgabe der §§ 5 bis 17, 19, 22 und 24 bestimmt.

(2) 1Die Erlösobergrenze ist für jedes Kalenderjahr der gesamten Regulierungsperiode zu bestimmen. 2Eine Anpassung der Erlösobergrenze während der laufenden Regulierungsperiode erfolgt nach Maßgabe der Absätze 3 bis 5.

(3) 1Eine Anpassung der Erlösobergrenze erfolgt jeweils zum 1. Januar eines Kalenderjahres bei einer Änderung

1.
des Verbraucherpreisgesamtindexes nach § 8,

2.
von nicht beeinflussbaren Kostenanteilen nach § 11 Absatz 2 Satz 1 bis 3; abzustellen ist dabei auf die jeweils im vorletzten Kalenderjahr entstandenen Kosten; bei Kostenanteilen nach § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 bis 6a, 8, 13 und 15 bis 18 ist auf das Kalenderjahr abzustellen, auf das die Erlösobergrenze anzuwenden sein soll,

3.
von volatilen Kostenanteilen nach § 11 Absatz 5; abzustellen ist dabei auf das Kalenderjahr, auf das die Erlösobergrenze Anwendung finden soll.

2Einer erneuten Festlegung der Erlösobergrenze bedarf es in diesen Fällen nicht.

(4) 1Auf Antrag des Netzbetreibers

1.
erfolgt eine Anpassung der Erlösobergrenze nach Maßgabe des § 10 oder § 10a;

1a.
erfolgt eine Anpassung der Erlösobergrenze nach Maßgabe des § 5;

2.
kann eine Anpassung der Erlösobergrenze erfolgen, wenn auf Grund des Eintritts eines unvorhersehbaren Ereignisses im Falle der Beibehaltung der Erlösobergrenze eine nicht zumutbare Härte für den Netzbetreiber entstehen würde.

2Der Antrag auf Anpassung nach Satz 1 Nr. 1 kann einmal jährlich zum 30. Juni des Kalenderjahres gestellt werden; die Anpassung erfolgt zum 1. Januar des folgenden Kalenderjahres. 3Der Antrag auf Anpassung nach Satz 1 Nummer 1a muss einmal jährlich zum 31. Dezember des Kalenderjahres gestellt werden; die Anpassung erfolgt zum 1. Januar des übernächsten Jahres.

(5) 1Erfolgt eine Bestimmung des Qualitätselements nach Maßgabe des § 19, so hat die Regulierungsbehörde von Amts wegen die Erlösobergrenze entsprechend anzupassen. 2Satz 1 ist auf den Zu- oder Abschlag nach § 17, der im auf das Geltungsjahr folgenden Kalenderjahr ermittelt wird, entsprechend anzuwenden. 3Die Anpassungen nach den Sätzen 1 und 2 erfolgen höchstens einmal jährlich zum 1. Januar des folgenden Kalenderjahres.


Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Änderung der Anreizregulierungsverordnung und der Stromnetzentgeltverordnung V. v. 27. Juli 2021 BGBl. I S. 3229 m.W.v. 1. April 2022

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Frühere Fassungen von § 4 ARegV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.04.2022Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Anreizregulierungsverordnung und der Stromnetzentgeltverordnung
vom 27.07.2021 BGBl. I S. 3229
aktuell vorher 31.07.2021Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Anreizregulierungsverordnung und der Stromnetzentgeltverordnung
vom 27.07.2021 BGBl. I S. 3229
aktuell vorher 27.07.2021Artikel 7 Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
vom 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
aktuell vorher 22.03.2019Artikel 2 Verordnung zur Berechnung der Offshore-Netzumlage und zu Anpassungen im Regulierungsrecht
vom 14.03.2019 BGBl. I S. 333
aktuell vorher 17.09.2016Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Anreizregulierungsverordnung
vom 14.09.2016 BGBl. I S. 2147
aktuell vorher 30.07.2016Artikel 5 Strommarktgesetz
vom 26.07.2016 BGBl. I S. 1786
aktuell vorher 22.08.2013Artikel 4 Verordnung zur Änderung von Verordnungen auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts
vom 14.08.2013 BGBl. I S. 3250
aktuell vorher 28.12.2012Artikel 7 Drittes Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften
vom 20.12.2012 BGBl. I S. 2730
aktuell vorher 26.07.2012Artikel 2 Verordnung zum Erlass der Systemstabilitätsverordnung und zur Änderung der Anreizregulierungsverordnung
vom 20.07.2012 BGBl. I S. 1635
aktuell vorher 22.03.2012Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Anreizregulierungsverordnung
vom 14.03.2012 BGBl. I S. 489
aktuell vorher 09.09.2010Artikel 7 Verordnung zur Neufassung und Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts sowie des Bergrechts
vom 03.09.2010 BGBl. I S. 1261
aktuell vorher 26.08.2009Artikel 4 Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze
vom 21.08.2009 BGBl. I S. 2870
aktuell vorher 12.04.2008Artikel 3 Verordnung zur Änderung der Gasnetzzugangsverordnung, der Gasnetzentgeltverordnung, der Anreizregulierungsverordnung und der Stromnetzentgeltverordnung
vom 08.04.2008 BGBl. I S. 693
aktuellvor 12.04.2008Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 4 ARegV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 ARegV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ARegV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 ARegV Anwendungsbereich (vom 27.07.2021)
... auf einen Netzbetreiber, für den noch keine kalenderjährliche Erlösobergrenze nach § 4 Absatz 1 bestimmt worden ist, für eine Übergangszeit bis zum Ende der laufenden ...
§ 5 ARegV Regulierungskonto (vom 01.04.2022)
... Die Differenz zwischen den nach § 4 zulässigen Erlösen und den vom Netzbetreiber unter Berücksichtigung der ... Die Verteilung beginnt jeweils im übernächsten Jahr nach Antragstellung nach § 4 Absatz 4 Satz 3 . Die Annuitäten werden gemäß Absatz 2 verzinst. (4) ... werden gemäß Absatz 2 verzinst. (4) Der Antrag nach § 4 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1a muss neben dem ermittelten Saldo die der Anpassung zugrunde liegenden Daten, insbesondere die nach ... muss neben dem ermittelten Saldo die der Anpassung zugrunde liegenden Daten, insbesondere die nach § 4 zulässigen und die tatsächlich erzielten Erlöse des abgelaufenen Kalenderjahres ...
§ 8 ARegV Allgemeine Geldwertentwicklung
... Verbraucherpreisgesamtindex. Für die Bestimmung der Erlösobergrenze nach § 4 Abs. 1 wird der Verbraucherpreisgesamtindex des vorletzten Kalenderjahres vor dem Jahr, für ...
§ 17 ARegV Anreizinstrument zur Verringerung von Engpassmanagementkosten der Übertragungsnetzbetreiber (vom 01.01.2023)
... auf die jährliche Erlösobergrenze des jeweiligen Übertragungsnetzbetreibers nach § 4 Absatz 5 berücksichtigt. Die Zu- und Abschläge nach Absatz 2 Satz 3 und 4 werden in der ...
§ 23 ARegV Investitionsmaßnahmen (vom 31.07.2021)
... entstandenen Betriebs- und Kapitalkosten, die auf Grund der Regelung nach § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 sowohl im Rahmen der genehmigten Investitionsmaßnahme als auch in der Erlösobergrenze ... der genehmigten Investitionsmaßnahme als auch in der Erlösobergrenze gemäß § 4 Absatz 1 der folgenden Regulierungsperiode berücksichtigt werden, sind als Abzugsbetrag zu ...
§ 24 ARegV Vereinfachtes Verfahren (vom 31.07.2021)
... 2, soweit sie nicht die von der Bundesnetzagentur ermittelten Werte verwenden. (3) § 4 Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 mit Ausnahme von § 4 Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 11 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4, ... ermittelten Werte verwenden. (3) § 4 Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 mit Ausnahme von § 4 Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 11 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4, 5 und 8, § 15 Absatz 1 und 2 sowie die ...
§ 26 ARegV Übergang von Netzen, Netzzusammenschlüsse und -aufspaltungen (vom 01.12.2021)
... übermittelt wurden. Etwaige Anpassungen der Erlösobergrenze nach § 4 Absatz 3 und 4 bleiben unberücksichtigt. (5) Der Pauschalbetrag für die übrigen Kosten ...
§ 27 ARegV Datenerhebung (vom 29.12.2023)
... die erforderlichen Tatsachen 1. zur Anpassung der Erlösobergrenze nach § 4 Abs. 4 , 2. zur Ausgestaltung des Erweiterungsfaktors nach § 10, 3. zur ...
§ 28 ARegV Mitteilungspflichten (vom 31.07.2021)
... der Regulierungsbehörde mit 1. die Anpassungen der Erlösobergrenzen nach § 4 Abs. 3 sowie die den Anpassungen zugrunde liegenden Änderungen von nicht beeinflussbaren ... den Anpassungen zugrunde liegenden Änderungen von nicht beeinflussbaren Kostenanteilen nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und die den Anpassungen zugrunde liegenden Änderungen von Kostenanteilen nach § 4 Absatz ... 3 Satz 1 Nr. 2 und die den Anpassungen zugrunde liegenden Änderungen von Kostenanteilen nach § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 , jeweils zum 1. Januar des Kalenderjahres; 2. (aufgehoben) 3. die zur ... und kostenwirksam werden sollen, sowie die entsprechende Anpassung der Erlösobergrenze nach § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und inwieweit die den Investitionsmaßnahmen nach § 23 zugrunde liegenden Investitionen ...
§ 30 ARegV Fehlende oder unzureichende Daten
... die für die Bestimmung der Erlösobergrenze nach § 4 Abs. 1, insbesondere für die Anwendung der Regulierungsformel nach § 7 und zur ...
§ 32 ARegV Festlegungen oder Genehmigungen der Regulierungsbehörde (vom 31.07.2021)
... 29 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes treffen 1. zu den Erlösobergrenzen nach § 4 , insbesondere zur Bestimmung der Höhe nach § 4 Abs. 1 und 2, zur Anpassung nach Abs. 3 ... 1. zu den Erlösobergrenzen nach § 4, insbesondere zur Bestimmung der Höhe nach § 4 Abs. 1 und 2 , zur Anpassung nach Abs. 3 bis 5, zu Form und Inhalt der Anträge auf Anpassung nach Abs. ...
§ 34 ARegV Übergangsregelungen (vom 31.07.2021)
...  (3) (aufgehoben) (4) Netzbetreiber können den Antrag nach § 4 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1a in Verbindung mit § 5 erstmals zum 30. Juni 2017 stellen. Bei der ersten ... die Dauer der Genehmigung der Investitionsmaßnahme kein weiterer Kapitalkostenaufschlag nach § 4 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 10a genehmigt werden. Abweichend von den Sätzen 2 und 3 ... bereits auf Grund anderer Regelungen dieser Verordnung in den zulässigen Erlösen nach § 4 berücksichtigt ...
§ 35 ARegV Ergänzende Übergangsregelungen für Kapitalkosten der Betreiber von Übertragungs- und Fernleitungsnetzen (vom 31.07.2021)
...  (6) Betreiber von Fernleitungsnetzen können einen Antrag nach § 4 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 10a erstmals zum 30. Juni 2022 stellen. Betreiber von ... Juni 2022 stellen. Betreiber von Übertragungsnetzen können einen Antrag nach § 4 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 10a erstmals zum 30. Juni 2023 stellen. Für die der ... der Genehmigung der Investitionsmaßnahme kein weiterer Kapitalkostenaufschlag nach § 4 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 10a genehmigt werden. (7) § 6 Absatz 3 ist bis ...
Anlage 1 ARegV (zu § 7) *) (vom 31.07.2021)
... Festsetzung der Erlösobergrenze nach den §§ 4 bis 16 erfolgt in der ersten Regulierungsperiode nach der folgenden Formel: (Formel ... Ab der zweiten Regulierungsperiode erfolgt die Festsetzung der Erlösobergrenze nach den §§ 4 bis 16 nach der folgenden Formel: (Formel BGBl. I 2011 S. 3035) EOt = ... Ab der dritten Regulierungsperiode erfolgt die Festsetzung der Erlösobergrenze nach den §§ 4 bis 17 für die Betreiber von Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetzen nach der folgenden ... aus Netzentgelten, die im Jahr t der jeweiligen Regulierungsperiode nach Maßgabe des § 4 Anwendung findet. KAdnb,t Dauerhaft nicht beeinflussbarer ... das Jahr t der jeweiligen Regulierungsperiode unter Berücksichtigung der Änderungen nach § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 Anwendung findet. KAvnb,0 Vorübergehend nicht ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)
Artikel 3 G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 1272; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 202
Anlage 1 EnFG (zu § 2) Ermittlung des EEG-Finanzierungsbedarfs und des KWKG-Finanzierungsbedarfs (vom 01.01.2023)
... 9.5 Einnahmen und Ausgaben, die bereits im Rahmen der Bestimmung der Erlösobergrenzen nach § 4 Absatz 2 der Anreizregulierungsverordnung oder einer späteren Änderung der Erlösobergrenzen Berücksichtigung gefunden ...

Energiewirtschaftskostenverordnung (EnWGKostV)
V. v. 14.03.2006 BGBl. I S. 540; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 12.12.2022 BGBl. I S. 2277
Anlage EnWGKostV (zu § 2) Gebührenverzeichnis (vom 17.12.2022)
... nach § 29 Absatz 1 EnWG i. V. m. § 32 Absatz 1 Nummer 1 und § 4 Absatz 2 ARegV 1.000 - 180.000 4.21 Genehmigung nach ... nach § 29 Absatz 1 EnWG i. V. m. § 32 Absatz 1 Nummer 1 und § 4 Absatz 4 ARegV 500 - 40.000 4.22 Festlegung oder Genehmigung nach § ...

Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV)
V. v. 25.07.2005 BGBl. I S. 2197; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
§ 21 GasNEV Netzentgeltbildung bei Anreizregulierung (vom 31.12.2019)
... Der Netzbetreiber ist verpflichtet, bei einer Anpassung der Erlösobergrenze nach § 4 Absatz 3 und 5 der Anreizregulierungsverordnung die Netzentgelte anzupassen, soweit sich daraus nach Absatz 1 eine Absenkung der Netzentgelte ... ergibt. Im Übrigen ist er bei einer Anpassung der Erlösobergrenze nach § 4 Absatz 3 bis 5 der Anreizregulierungsverordnung zur Anpassung der Netzentgelte berechtigt. (3) Die Anpassung der Netzentgelte ...

Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV)
V. v. 25.07.2005 BGBl. I S. 2225; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
§ 3 StromNEV Grundsätze der Entgeltbestimmung (vom 29.12.2023)
... einen Netzbetreiber, für den noch keine kalenderjährliche Erlösobergrenze nach § 4 Absatz 1 der Anreizregulierungsverordnung bestimmt worden ist, erfolgt die Ermittlung der Netzentgelte auf Grundlage der Kosten nach Satz 5. ...
§ 14c StromNEV Ausgleich der Mehr- und Mindereinnahmen auf Grund bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte (vom 29.06.2018)
... tatsächlich erzielbaren Erlöse erfolgt nicht. Abweichungen zwischen den nach § 4 der Anreizregulierungsverordnung zulässigen Erlösen und den erzielbaren Erlösen werden unter Einbeziehung der ...
§ 21 StromNEV Netzentgeltbildung bei Anreizregulierung (vom 29.06.2018)
... Der Netzbetreiber ist verpflichtet, bei einer Anpassung der Erlösobergrenze nach § 4 Absatz 3 bis 5 der Anreizregulierungsverordnung die Netzentgelte anzupassen, soweit sich daraus nach Absatz 1 eine Absenkung der Netzentgelte ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Achte Verordnung zur Änderung der Energiewirtschaftskostenverordnung
V. v. 06.11.2020 BGBl. I S. 2345
Artikel 1 8. EnWGKostVÄndV Änderung der Energiewirtschaftskostenverordnung
... nach § 29 Abs. 1 EnWG i. V. m. § 32 Abs. 1 Nr. 1 und § 4 Abs. 2 ARegV 1.000 - 180.000". 2. Die Nummer 4.21 wird wie ...

Drittes Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften
G. v. 20.12.2012 BGBl. I S. 2730; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1786
Artikel 7 3. EnWNG Änderung der Anreizregulierungsverordnung
... (BGBl. I S. 1635) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 wird wie folgt geändert: a) Im ersten Teilsatz wird nach ...

Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze
G. v. 21.08.2009 BGBl. I S. 2870
Artikel 4 EGEnLAG Änderung der Anreizregulierungsverordnung
... vom 17. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2006), wird wie folgt geändert: 1. In § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 wird die Angabe „und 13" durch die Angabe „, 13 und 14" ...

Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus
G. v. 13.05.2019 BGBl. I S. 706; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Artikel 23 EnLABG Änderung der Anreizregulierungsverordnung
... bereits auf Grund anderer Regelungen dieser Verordnung in den zulässigen Erlösen nach § 4 berücksichtigt ...

Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Artikel 7 WaStNUG Änderung der Anreizregulierungsverordnung
... des Energiewirtschaftsgesetzes ist diese Rechtsverordnung nicht anzuwenden." 2. § 4 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter „Obergrenzen ...

Neunte Verordnung zur Änderung der Energiewirtschaftskostenverordnung
V. v. 12.12.2022 BGBl. I S. 2277, BGBl. 2023 I Nr. 20
Artikel 1 9. EnWGKostVÄndV Änderung der Energiewirtschaftskostenverordnung
... nach § 29 Absatz 1 EnWG i. V. m. § 32 Absatz 1 Nummer 1 und § 4 Absatz 2 ARegV 1.000 - 180.000 4.21 Genehmigung ... nach § 29 Absatz 1 EnWG i. V. m. § 32 Absatz 1 Nummer 1 und § 4 Absatz 4 ARegV 500 - 40.000 4.22 Festlegung oder Genehmigung nach § ...

Strommarktgesetz
G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1786
Artikel 5 StroMaG Änderung der Anreizregulierungsverordnung
... (BGBl. I S. 2498) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 werden die Wörter „nach § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 bis ...

Verordnung über Netzentgelte bei der Landstromversorgung und zur redaktionellen Anpassung von Vorschriften im Regulierungsrecht
V. v. 23.12.2019 BGBl. I S. 2935
Artikel 2 NELaStÄndV Änderung der Gasnetzentgeltverordnung
...  (2) Der Netzbetreiber ist verpflichtet, bei einer Anpassung der Erlösobergrenze nach § 4 Absatz 3 und 5 der Anreizregulierungsverordnung die Netzentgelte anzupassen, soweit sich daraus nach Absatz 1 eine Absenkung der Netzentgelte ... der Netzentgelte ergibt. Im Übrigen ist er bei einer Anpassung der Erlösobergrenze nach § 4 Absatz 3 bis 5 der Anreizregulierungsverordnung zur Anpassung der Netzentgelte berechtigt. (3) Die Anpassung der Netzentgelte nach ...

Verordnung zum Erlass der Systemstabilitätsverordnung und zur Änderung der Anreizregulierungsverordnung
V. v. 20.07.2012 BGBl. I S. 1635
Artikel 2 SysStabVEV Änderung der Anreizregulierungsverordnung
... 2012 (BGBl. I S. 489) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 wird wie folgt geändert: a) Im ersten Teilsatz wird die ...

Verordnung zur Änderung der Anreizregulierungsverordnung
V. v. 14.03.2012 BGBl. I S. 489
Artikel 1 ARegVÄndV
... gefasst: „§ 23 Investitionsmaßnahmen". 2. In § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 dritter Teilsatz werden nach den Wörtern „bei Kostenanteilen ... entstandenen Betriebs- und Kapitalkosten, die auf Grund der Regelung nach § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 sowohl im Rahmen der genehmigten Investitionsmaßnahme als auch in ... Investitionsmaßnahme als auch in der Erlösobergrenze gemäß § 4 Absatz 1 der folgenden Regulierungsperiode berücksichtigt werden, sind als Abzugsbetrag zu ... werden sollen, sowie die entsprechende Anpassung der Erlösobergrenze nach § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und inwieweit die den Investitionsmaßnahmen nach § 23 zugrunde ...

Verordnung zur Änderung der Anreizregulierungsverordnung und der Stromnetzentgeltverordnung
V. v. 27.07.2021 BGBl. I S. 3229
Artikel 1 ARegVuaÄndV Änderung der Anreizregulierungsverordnung
... angefügt: „Anlage 5 (zu § 17 Absatz 1 und 2)". 2. § 4 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe „16" durch die ... das Wort „übernächsten" ersetzt. c) § 4 Absatz 5 Satz 2 wird durch folgende Sätze ersetzt: „Satz 1 ist auf den Zu- oder Abschlag ... verteilt. Die Verteilung beginnt jeweils im übernächsten Jahr nach Antragstellung nach § 4 Absatz 4 Satz 3 ." 4. § 6 wird wie folgt geändert:  ... auf die jährliche Erlösobergrenze des jeweiligen Übertragungsnetzbetreibers nach § 4 Absatz 5 berücksichtigt. Die Zu- und Abschläge nach Absatz 2 Satz 3 und 4 werden in der ... bereits auf Grund anderer Regelungen dieser Verordnung in den zulässigen Erlösen nach § 4 berücksichtigt wurden." 18. Folgende §§ 34a und 35 werden ... ist ausgeschlossen. (6) Betreiber von Fernleitungsnetzen können einen Antrag nach § 4 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 10a erstmals zum 30. Juni 2022 stellen. Betreiber von ... zum 30. Juni 2022 stellen. Betreiber von Übertragungsnetzen können einen Antrag nach § 4 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 10a erstmals zum 30. Juni 2023 stellen. Für die der ... der Genehmigung der Investitionsmaßnahme kein weiterer Kapitalkostenaufschlag nach § 4 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 10a genehmigt werden. (7) § 6 Absatz 3 ist bis zum ... der dritten Regulierungsperiode erfolgt die Festsetzung der Erlösobergrenze nach den §§ 4 bis 16 für Betreiber von Elektrizitäts- und Gasverteilernetzen nach der folgenden ... der dritten Regulierungsperiode erfolgt die Festsetzung der Erlösobergrenze nach den §§ 4 bis 17 für die Betreiber von Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetzen nach der folgenden ...

Verordnung zur Änderung der Energiewirtschaftskostenverordnung
V. v. 10.10.2011 BGBl. I S. 2084
Artikel 1 EnWGKostVÄndV
... nach § 29 Abs. 1 EnWG i. V. m. § 32 Abs. 1 Nr. 1 und § 4 Abs. 2 ARegV 1.000 - 80.000 4.20 Genehmigungen nach § ... nach § 29 Abs. 1 EnWG i. V. m. § 32 Abs. 1 Nr. 1 und § 4 Abs. 4 ARegV 500 - 40.000 4.21 Festlegungen und ...

Verordnung zur Änderung der Gasnetzzugangsverordnung, der Gasnetzentgeltverordnung, der Anreizregulierungsverordnung und der Stromnetzentgeltverordnung
V. v. 08.04.2008 BGBl. I S. 693
Artikel 3 GasNZVuaÄndV Änderung der Anreizregulierungsverordnung
... vom 29. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2529) wird wie folgt geändert: 1. In § 4 wird dem Absatz 3 der folgende Satz angefügt: „Satz 1 gilt nicht im ersten ... zweiten Regulierungsperiode erfolgt die Festsetzung der Erlösobergrenze nach den §§ 4 bis 16 nach der folgenden Formel: EOt = KAdnb,t + ( KAvnb,0 + ( 1 ...

Verordnung zur Änderung von Verordnungen auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts
V. v. 14.08.2013 BGBl. I S. 3250
Artikel 4 EnWVÄndV Änderung der Anreizregulierungsverordnung
...  „§ 25a Forschungs- und Entwicklungskosten". 2. In § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 erster Teilsatz wird die Angabe „13" durch die Angabe ...

Verordnung zur Berechnung der Offshore-Netzumlage und zu Anpassungen im Regulierungsrecht
V. v. 14.03.2019 BGBl. I S. 333
Artikel 2 OffUmlBerV Änderung der Anreizregulierungsverordnung
... 2018 (BGBl. I S. 865) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 werden die Wörter „§ 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 bis 6" durch die Wörter ...

Verordnung zur Neufassung und Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts sowie des Bergrechts
V. v. 03.09.2010 BGBl. I S. 1261
Artikel 7 GasNZVEV 2010 Änderung der Anreizregulierungsverordnung
... Netzbetreiber, für den noch keine kalenderjährliche Erlösobergrenze nach § 4 Absatz 1 bestimmt worden ist, für eine Übergangszeit bis zum Ende der laufenden ... noch keine hinreichenden Daten für das Basisjahr vorliegen." 2. § 4 Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Eine Anpassung der Erlösobergrenze ... die tatsächlich erzielten Erlöse um mehr als 5 Prozent hinter den nach § 4 zulässigen Erlösen des letzten abgeschlossenen Kalenderjahres zurück, so ist der ... 28 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 werden nach der Angabe „§ 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2" die Wörter „und die den Anpassungen zugrunde liegenden ... „und die den Anpassungen zugrunde liegenden Änderungen von Kostenanteilen nach § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3" eingefügt. b) In § 28 Nummer 7 wird nach der ... 10. Dem § 34 Absatz 4 wird folgender Satz angefügt: „§ 4 Absatz 3 Satz 3 ist nur in der ersten Regulierungsperiode anzuwenden." 11. Die ...

Verordnung zur schrittweisen Einführung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte
V. v. 20.06.2018 BGBl. I S. 865
Artikel 1 StromNEVuaÄndV Änderung der Stromnetzentgeltverordnung
... einen Netzbetreiber, für den noch keine kalenderjährliche Erlösobergrenze nach § 4 Absatz 1 der Anreizregulierungsverordnung bestimmt worden ist, erfolgt die Ermittlung der Netzentgelte auf Grundlage der Kosten nach Satz ... der tatsächlich erzielbaren Erlöse erfolgt nicht. Abweichungen zwischen den nach § 4 der Anreizregulierungsverordnung zulässigen Erlösen und den erzielbaren Erlösen werden unter Einbeziehung der ... (2) Der Netzbetreiber ist verpflichtet, bei einer Anpassung der Erlösobergrenze nach § 4 Absatz 3 bis 5 der Anreizregulierungsverordnung die Netzentgelte anzupassen, soweit sich daraus nach Absatz 1 eine Absenkung der Netzentgelte ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Anreizregulierungsverordnung
V. v. 14.09.2016 BGBl. I S. 2147
Artikel 1 2. ARegVÄndV Änderung der Anreizregulierungsverordnung
... Angabe angefügt: „Anlage 4 (zu § 26)". 2. § 4 wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 wird wie folgt geändert:  ... Annuitäten werden gemäß Absatz 2 verzinst. (4) Der Antrag nach § 4 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1a muss neben dem ermittelten Saldo die der Anpassung zugrunde liegenden ... dem ermittelten Saldo die der Anpassung zugrunde liegenden Daten, insbesondere die nach § 4 zulässigen und die tatsächlich erzielten Erlöse des abgelaufenen Kalenderjahres ... übermittelt wurden. Etwaige Anpassungen der Erlösobergrenze nach § 4 Absatz 3 und 4 bleiben unberücksichtigt. (5) Der Pauschalbetrag für die ... insbesondere 1. den Wert der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen nach § 4 Absatz 2 Satz 1, 2. den nach § 4 Absatz 3 und 4 angepassten Wert der ... Erlösobergrenzen nach § 4 Absatz 2 Satz 1, 2. den nach § 4 Absatz 3 und 4 angepassten Wert der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen, 3. ... Anpassungsbeträge der Erlösobergrenze für den Erweiterungsfaktor nach § 4 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 10 als Summenwert, 7. den ... 1 in Verbindung mit § 10 als Summenwert, 7. den jährlichen nach § 4 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 10a ermittelten Kapitalkostenaufschlag als ... Kostenanteile nach § 11 Absatz 2 sowie deren jährliche Anpassung nach § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 als Summenwert, 9. die jährlichen tatsächlich ... 10 werden angefügt: „(4) Netzbetreiber können den Antrag nach § 4 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1a in Verbindung mit § 5 erstmals zum 30. Juni 2017 stellen. Bei der ... anzuwenden. (6) Betreiber von Gasverteilernetzen können den Antrag nach § 4 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 10a erstmals zum 30. Juni 2017 stellen. ... 2017 stellen. Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen können den Antrag nach § 4 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 10a erstmals zum 30. Juni 2018 stellen.  ... der Genehmigung der Investitionsmaßnahme kein weiterer Kapitalkostenaufschlag nach § 4 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 10a genehmigt werden. Abweichend von den ... dritten Regulierungsperiode erfolgt die Festsetzung der Erlösobergrenze nach den §§ 4 bis 16 für Betreiber von Elektrizitäts- und Gasverteilernetzen nach der folgenden ...

Zweites Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3034, 2012 I 131
Artikel 2 2. EnWNG Änderung der Anreizregulierungsverordnung (vom 30.12.2011)
... 1 (zu § 7) Die Festsetzung der Erlösobergrenze nach den §§ 4 bis 16 erfolgt in der ersten Regulierungsperiode nach der folgenden Formel: EOt ... zweiten Regulierungsperiode erfolgt die Festsetzung der Erlösobergrenze nach den §§ 4 bis 16 nach der folgenden Formel: EOt = KAdnb,t + (KAvnb,0 + (1 - ... aus Netzentgelten, die im Jahr t der jeweiligen Regulierungsperiode nach Maßgabe des § 4 Anwendung findet. KAdnb,t Dauerhaft nicht beeinflussbarer ... t der jeweiligen Regulierungsperiode unter Berücksichtigung der Änderungen nach § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 Anwendung findet. KAvnb,0 ...


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