§ 70 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
G. v. 19.08.2007 BGBl. I S. 1970, 2008 I S. 992
Siebte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
V. v. 25.11.2011 BGBl. I S. 2347
Artikel 1 7. AufenthVÄndV ... 69 Visadateien der Auslandsvertretungen". b) Die Angabe zu § 70 wird wie folgt gefasst: „§ 70 (weggefallen)". 2. § 31 ... b) Die Angabe zu § 70 wird wie folgt gefasst: „§ 70 (weggefallen)". 2. § 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 wird wie folgt gefasst: ... der gesetzlichen Aufgaben der Auslandsvertretungen erforderlich ist." 4. § 70 wird ...
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