§ 84 Beginn der Anerkennung von Forschungseinrichtungen
Anträge auf die Anerkennung von Forschungseinrichtungen werden ab dem 1. Dezember 2007 bearbeitet.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
G. v. 19.08.2007 BGBl. I S. 1970, 2008 I S. 992
Artikel 7 EUAufhAsylRUG Änderung von Verordnungen (vom 10.06.2008) ... f) Nach der Angabe zu § 83 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 84 Beginn der Anerkennung von Forschungseinrichtungen". 2. § 4 Abs. 1 wird wie ... unverzüglich ihre Speicherung nachzuholen." 37. Folgender § 84 wird angefügt: „§ 84 Beginn der Anerkennung von ... 37. Folgender § 84 wird angefügt: „§ 84 Beginn der Anerkennung von Forschungseinrichtungen Anträge auf die Anerkennung ...
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