Ausbildungs- und Prüfungsverordnung über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten (Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung - ATA-OTA-APrV)

Artikel 1 V. v. 04.11.2020 BGBl. I S. 2295 (Nr. 50); zuletzt geändert durch Artikel 8z6 G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
Geltung ab 01.01.2022; FNA: 2122-6-1 Ärzte und sonstige Heilberufe
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Eingangsformel 1)
Teil 1 Ausbildung und staatliche Prüfung
Abschnitt 1 Ausbildung
§ 1 Inhalt der Ausbildung
§ 2 Gliederung der Ausbildung
§ 3 Theoretischer und praktischer Unterricht
§ 4 Praktische Ausbildung
§ 5 Dauer und Inhalt des Pflegepraktikums
§ 6 Nachtarbeit
§ 7 Noten für praktische Einsätze
§ 8 Jahreszeugnisse
§ 9 Qualifikation der Praxisanleitung
§ 10 Praxisbegleitung
§ 11 Inhalt der Kooperationsverträge
Abschnitt 2 Staatliche Prüfung
Unterabschnitt 1 Allgemeines und Organisatorisches
§ 12 Bestandteile der staatlichen Prüfung
§ 13 Bildung und Zuständigkeit des Prüfungsausschusses
§ 14 Zusammensetzung des Prüfungsausschusses
§ 15 Bestimmung der einzelnen Fachprüferinnen und Fachprüfer für die einzelnen Prüfungsteile der staatlichen Prüfung
§ 16 Teilnahme der oder des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses an Teilen der staatlichen Prüfung
§ 17 Teilnahme von Sachverständigen sowie von Beobachterinnen und Beobachtern an der staatlichen Prüfung
§ 18 Zulassung zur staatlichen Prüfung
§ 19 Prüfungstermine für die staatliche Prüfung
§ 20 Prüfungsort der staatlichen Prüfung
§ 21 Nachteilsausgleich
§ 22 Rücktritt von der staatlichen Prüfung
§ 23 Versäumnisfolgen
§ 24 Störung der staatlichen Prüfung und Täuschungsversuch
§ 25 Niederschrift
§ 26 Vornoten
§ 27 Benotung von Leistungen in der staatlichen Prüfung
Unterabschnitt 2 Schriftlicher Teil der staatlichen Prüfung
§ 28 Inhalt des schriftlichen Teils
§ 29 Durchführung des schriftlichen Teils
§ 30 Benotung und Note einer Aufsichtsarbeit
§ 31 Bestehen des schriftlichen Teils
§ 32 Wiederholung von Aufsichtsarbeiten
§ 33 Note für den schriftlichen Teil
Unterabschnitt 3 Mündlicher Teil der staatlichen Prüfung
§ 34 Inhalt des mündlichen Teils
§ 35 Durchführung des mündlichen Teils
§ 36 Benotung und Note für die im mündlichen Teil erbrachte Leistung
§ 37 Bestehen des mündlichen Teils
§ 38 Wiederholung des mündlichen Teils
Unterabschnitt 4 Praktischer Teil der staatlichen Prüfung
§ 39 Inhalt des praktischen Teils
§ 40 Durchführung des praktischen Teils
§ 41 Bestandteile des praktischen Teils und Dauer
§ 42 Benotung und Note für die im praktischen Teil erbrachte Leistung
§ 43 Bestehen des praktischen Teils
§ 44 Wiederholung des praktischen Teils und zusätzlicher Praxiseinsatz
Unterabschnitt 5 Abschluss des Prüfungsverfahrens
§ 45 Gesamtnote der staatlichen Prüfung
§ 46 Bestehen der staatlichen Prüfung
§ 47 Zeugnis über die staatliche Prüfung
§ 48 Mitteilung bei Nichtbestehen der staatlichen Prüfung
§ 49 Aufbewahrung der Prüfungsunterlagen und Einsichtnahme
Teil 2 Erlaubnisurkunde
§ 50 Ausstellung der Erlaubnisurkunde
Teil 3 Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und erforderliche Anpassungsmaßnahmen
Abschnitt 1 Verfahren
§ 51 Frist der Behörde für die Bestätigung des Antragseingangs
§ 52 Erforderliche Unterlagen
§ 53 Frist der Behörde für die Entscheidung über den Antrag
§ 54 Bescheide bei Feststellung wesentlicher Unterschiede
Abschnitt 2 Anpassungsmaßnahmen nach § 47 des Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetzes
Unterabschnitt 1 Eignungsprüfung
§ 55 Zweck der Eignungsprüfung
§ 56 Eignungsprüfung als staatliche Prüfung
§ 57 Inhalt der Eignungsprüfung
§ 58 Prüfungsort der Eignungsprüfung
§ 59 Durchführung der Eignungsprüfung
§ 60 Bewertung und Bestehen der Eignungsprüfung
§ 61 Wiederholung
§ 62 Bescheinigung
Unterabschnitt 2 Anpassungslehrgang
§ 63 Ziel und Inhalt des Anpassungslehrgangs
§ 64 Durchführung des Anpassungslehrgangs
§ 65 Bescheinigung
Abschnitt 3 Anpassungsmaßnahmen nach § 48 des Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetzes
Unterabschnitt 1 Kenntnisprüfung
§ 66 Zweck der Kenntnisprüfung
§ 67 Kenntnisprüfung als staatliche Prüfung
§ 68 Bestandteile
§ 69 Inhalt des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung
§ 70 Prüfungsort des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung
§ 71 Durchführung des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung
§ 72 Bewertung und Bestehen des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung
§ 73 Wiederholung des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung
§ 74 Inhalt des praktischen Teils der Kenntnisprüfung
§ 75 Prüfungsort des praktischen Teils der Kenntnisprüfung
§ 76 Durchführung des praktischen Teils der Kenntnisprüfung
§ 77 Bewertung und Bestehen des praktischen Teils der Kenntnisprüfung
§ 78 Wiederholung des praktischen Teils der Kenntnisprüfung
§ 79 Bestehen der Kenntnisprüfung
§ 80 Bescheinigung
Unterabschnitt 2 Anpassungslehrgang
§ 81 Ziel und Inhalt des Anpassungslehrgangs
§ 82 Durchführung des Anpassungslehrgangs
§ 83 Durchführung und Inhalt des Abschlussgesprächs
§ 84 Bewertung und erfolgreiches Absolvieren des Anpassungslehrgangs
§ 85 Verlängerung und Wiederholung des Anpassungslehrgangs
§ 86 Bescheinigung
Abschnitt 4 Nachweise der Zuverlässigkeit und der gesundheitlichen Eignung durch Inhaberinnen und Inhaber von Berufsqualifikationen aus einem anderen Mitgliedstaat, einem anderen Vertragsstaat oder einem gleichgestellten Staat
§ 87 Nachweise der Zuverlässigkeit
§ 88 Nachweise der gesundheitlichen Eignung
§ 89 Aktualität von Nachweisen
Abschnitt 5 Verfahren bei der Erbringung von Dienstleistungen durch Inhaberinnen und Inhaber von Berufsqualifikationen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
§ 90 Verfahren bei der Erbringung von Dienstleistungen
Teil 4 Nachprüfung
Abschnitt 1 Ziel und Verfahren der Nachprüfung
§ 91 Ziel der Nachprüfung
§ 92 Zulassung zur Nachprüfung
§ 93 Bestandteile der Nachprüfung
§ 94 Durchführung und Inhalt der Nachprüfung
Abschnitt 2 Praktischer Teil der Nachprüfung
§ 95 Praktischer Teil der Nachprüfung
§ 96 Durchführung des praktischen Teils der Nachprüfung
§ 97 Bestandteile des praktischen Teils und Dauer der Nachprüfung
§ 98 Bewertung und Bestehen des praktischen Teils der Nachprüfung
§ 99 Wiederholung des praktischen Teils der Nachprüfung
Abschnitt 3 Mündlicher Teil der Nachprüfung
§ 100 Mündlicher Teil der Nachprüfung
§ 101 Durchführung des mündlichen Teils der Nachprüfung
§ 102 Bewertung und Bestehen des mündlichen Teils der Nachprüfung
§ 103 Wiederholung des mündlichen Teils der Nachprüfung
Abschnitt 4 Abschluss des Nachprüfungsverfahrens
§ 104 Bestehen der Nachprüfung
§ 105 Bescheinigung
Anlagen
Anlage 1 (zu § 1 Absatz 1 und § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1) Theoretischer und praktischer Unterricht in der Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin oder zum Anästhesietechnischen Assistenten
Anlage 2 (zu § 4 Absatz 2 Nummer 1) Praktische Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin oder zum Anästhesietechnischen Assistenten
Anlage 3 (zu § 1 Absatz 2 und § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2) Theoretischer und praktischer Unterricht in der Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin oder zum Operationstechnischen Assistenten
Anlage 4 (zu § 4 Absatz 2 Nummer 2) Praktische Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin oder zum Operationstechnischen Assistenten
Anlage 5 (zu § 18 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b) Bescheinigung über die Teilnahme am theoretischen und praktischen Unterricht und an der praktischen Ausbildung
Anlage 6 (zu § 47 Absatz 1) Zeugnis über die staatliche Prüfung zum Führen der Berufsbezeichnung
Anlage 7 (zu § 50 Absatz 2) Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
Anlage 8 (zu § 50 Absatz 3) Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
Anlage 9 (zu § 62 Absatz 2) Bescheinigung über die staatliche Eignungsprüfung
Anlage 10 (zu § 65 Absatz 2) Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang
Anlage 11 (zu § 80 Absatz 2) Bescheinigung über die staatliche Kenntnisprüfung
Anlage 12 (zu § 86 Absatz 2) Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang
Anlage 13 (zu § 105 Absatz 2) Bescheinigung über die staatliche Nachprüfung


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