Anlage 4 (zu § 20) Medizinische Tauglichkeitskriterien bei Gesundheitsstörungen (allgemeine Tauglichkeit, Seh- und Hörvermögen)
Anhang 1 zu Anlage 4 Relevante Kriterien in Bezug auf das Sehvermögen nach Diagnosecode H 00-59Anhang 2 zu Anlage 4 Relevante Kriterien in Bezug auf das Hörvermögen nach Diagnosecode H 68-95Anhang 3 zu Anlage 4 Bemerkungen zu der Tabelle und den Anhängen(siehe
Anlageband zu BGBl. 2021 I Nr. 81 - PDF)
interne Verweise§ 20 BinSchPersV Medizinische Tauglichkeit ... ist der Fall, wenn sie die Voraussetzungen für die medizinische Tauglichkeit nach der Anlage 4 erfüllen. Für die Maschinenkundigen gilt Satz 2 vorbehaltlich der Bestimmungen ...
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