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Anlage 4 - Binnenschiffspersonalverordnung (BinSchPersV)

Artikel 1 V. v. 26.11.2021 BGBl. I S. 4982 (Nr. 81); zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 18.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 100
Geltung ab 07.12.2021; FNA: 9500-1-6 Verwaltung und allgemeine Ordnung der Binnenschifffahrt
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Anlage 4 (zu § 20) Medizinische Tauglichkeitskriterien bei Gesundheitsstörungen (allgemeine Tauglichkeit, Seh- und Hörvermögen)


Anlage 4 wird in 2 Vorschriften zitiert

Anhang 1 zu Anlage 4 Relevante Kriterien in Bezug auf das Sehvermögen nach Diagnosecode H 00-59

Anhang 2 zu Anlage 4 Relevante Kriterien in Bezug auf das Hörvermögen nach Diagnosecode H 68-95

Anhang 3 zu Anlage 4 Bemerkungen zu der Tabelle und den Anhängen

(siehe Anlageband zu BGBl. 2021 I Nr. 81 - PDF)



 

Zitierungen von Anlage 4 BinSchPersV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 BinSchPersV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BinSchPersV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 20 BinSchPersV Medizinische Tauglichkeit
... ist der Fall, wenn sie die Voraussetzungen für die medizinische Tauglichkeit nach der Anlage 4 erfüllen. Für die Maschinenkundigen gilt Satz 2 vorbehaltlich der Bestimmungen ...
Anlage 4 BinSchPersV (zu § 20) Medizinische Tauglichkeitskriterien bei Gesundheitsstörungen (allgemeine Tauglichkeit, Seh- und Hörvermögen)
... 1 zu Anlage 4 Relevante Kriterien in Bezug auf das Sehvermögen nach Diagnosecode H 00-59  ... in Bezug auf das Sehvermögen nach Diagnosecode H 00-59 Anhang 2 zu Anlage 4 Relevante Kriterien in Bezug auf das Hörvermögen nach Diagnosecode H 68-95  ... in Bezug auf das Hörvermögen nach Diagnosecode H 68-95 Anhang 3 zu Anlage 4 Bemerkungen zu der Tabelle und den Anhängen (siehe  ...