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§ 20 - Binnenschiffspersonalverordnung (BinSchPersV)

Artikel 1 V. v. 26.11.2021 BGBl. I S. 4982 (Nr. 81); zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 18.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 100
Geltung ab 07.12.2021; FNA: 9500-1-6 Verwaltung und allgemeine Ordnung der Binnenschifffahrt
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§ 20 Medizinische Tauglichkeit



1Alle Mitglieder der Besatzung müssen medizinisch tauglich sein. 2Das ist der Fall, wenn sie die Voraussetzungen für die medizinische Tauglichkeit nach der Anlage 4 erfüllen. 3Für die Maschinenkundigen gilt Satz 2 vorbehaltlich der Bestimmungen des § 23.

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Zitierungen von § 20 BinSchPersV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 20 BinSchPersV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BinSchPersV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 23 BinSchPersV Medizinische Tauglichkeit der Maschinenkundigen
... von § 20 gelten für die medizinische Tauglichkeit der Maschinenkundigen in Hinblick auf ihr ...
§ 63 BinSchPersV Ablaufen und Verlängerung der Unionsbefähigungszeugnisse für die Einstiegsebene und die Betriebsebene (vom 30.09.2022)
... auf Antrag verlängert, wenn der Inhaber oder die Inhaberin die Tauglichkeit nach den §§ 20 und 22 und die Identität nachweist. (3) Das verlängerte Zeugnis ...
§ 64 BinSchPersV Befähigungszeugnis für Maschinenkundige
... auf Antrag verlängert, wenn der Inhaber oder die Inhaberin die Tauglichkeit nach § 20 und die Identität nachweist. (4) Das verlängerte Zeugnis läuft ...
§ 81 BinSchPersV Ablaufen und Verlängerung des Unionspatentes (vom 30.09.2022)
... auf Antrag das Unionspatent, wenn der Inhaber oder die Inhaberin die Tauglichkeit nach den §§ 20 und 22 und die Identität nachweist. Das verlängerte Zeugnis läuft an dem ...
§ 126 BinSchPersV Gültigkeit der bisherigen Befähigungszeugnisse für Schiffsführer und Schiffsführerinnen (vom 18.01.2022)
... zu den nach § 22 vorgesehenen Zeitpunkten unter Anwendung der Tauglichkeitskriterien des § 20 erneuert wird. (4) Die nach der Binnenschifferpatentverordnung vom 15. Dezember 1997 ...
Anlage 4 BinSchPersV (zu § 20) Medizinische Tauglichkeitskriterien bei Gesundheitsstörungen (allgemeine Tauglichkeit, Seh- und Hörvermögen)
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschiffspersonalverordnung und anderer Vorschriften des Binnenschifffahrtsrechts
V. v. 22.09.2022 BGBl. I S. 1518
Artikel 1 1. BinSchPersVuaÄndV Änderung der Binnenschiffspersonalverordnung
... ausreichenden Leistungen." 38. In § 63 Absatz 2 wird die Angabe „nach § 20 " durch die Wörter „nach den §§ 20 und 22" ersetzt. 39. ... 63 Absatz 2 wird die Angabe „nach § 20" durch die Wörter „nach den §§ 20 und 22" ersetzt. 39. § 65 Absatz 3 wird aufgehoben. 40. In § ... 81 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „nach § 20 " durch die Wörter „nach den §§ 20 und 22" ersetzt. b) ... Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „nach § 20" durch die Wörter „nach den §§ 20 und 22" ersetzt. b) In Absatz 4 werden die Angaben „gilt § 78 Absatz ...