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Anlage 5 - Bundeskompensationsverordnung (BKompV)

V. v. 14.05.2020 BGBl. I S. 1088 (Nr. 25)
Geltung ab 03.06.2020; FNA: 791-9-8 Naturschutz
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Anlage 5 (zu § 9 Absatz 3 und 4) Anforderungen an den Ausgleich und den Ersatz mindestens erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie erheblicher Beeinträchtigungen besonderer Schwere sonstiger Schutzgüter


Anlage 5 wird in 1 Vorschrift zitiert

Ausgleichsmaßnahmen sind funktionsspezifisch gleichartig hinsichtlich der jeweils beeinträchtigten Funktion des Schutzguts zu wählen. Sie sollen nach Möglichkeit eng mit dem beeinträchtigten Raum verbunden sein. Ersatzmaßnahmen sind funktionsspezifisch gleichwertig hinsichtlich der jeweils beeinträchtigten Funktion des Schutzguts zu wählen. Sie sind unter Bezug auf den beeinträchtigten Raum, zumindest jedoch so durchzuführen, dass die jeweilige Funktion im betroffenen Naturraum hergestellt wird (siehe Anlage 4). Bei Eingriffen im Bereich der ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels können Ersatzmaßnahmen auch außerhalb des betroffenen Naturraums durchgeführt werden, sofern dadurch die jeweils beeinträchtigte Funktion des Schutzguts im betroffenen Naturraum hergestellt wird.

A. Räumlich-funktionale Anforderungen


Schutzgüter Funktionen
(siehe
im Einzelnen
Anlage 1)
Maßgaben zum Ausgleich und Ersatz Räume, in denen
die Ausgleichs-
maßnahmen
durchzuführen sind
BiotopeVielfalt von
Lebensgemein-
schaften und
Lebensräumen
Wiederherstellung/Neuschaffung/Optimierung der betrof-
fenen Biotoptypen (Ausgleich) bzw. von ähnlichen Biotop-
typenkomplexen/-gruppen mit einer insgesamt gleichwer-
tigen Bedeutung für die biologische Vielfalt (Ersatz) jeweils
unter Berücksichtigung von Art und Umfang des betroffe-
nen Bestandes sowie von Mindestgrößen von Biotopen
Als Ausgangszustand der Entwicklung bzw. Wiederher-
stellung sind Biotope zu wählen,
die gemessen an dem Wert des betroffenen Biotoptyps
(siehe Anlage 2) aufwertungsfähig sind und
die unter Berücksichtigung des erforderlichen Maß-
nahmenaufwands und der Entwicklungszeiten (siehe Ab-
schnitt B) geeignet sind.
Mögliche Maßnahmen sind u. a.:
Nährstoffentzug
Wiedervernässung
Zielgerichteter Einsatz von forstlichen Bewirtschaftungs-
maßnahmen (z. B. Aufforstung mit Baumarten der natür-
lichen Waldgesellschaft oder natürliche Sukzession;
Entnahme standortfremder Baumarten, Belassen von Bio-
top- und Höhlenbäumen und Totholz)
wasserwirtschaftliche Renaturierungsmaßnahmen
Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6
Abschnitt A)
Im marinen Bereich z. B. die Schaffung oder Aufwertung
von Riffen oder anderen Biotopen
in dem vom Eingriff
betroffenen Land-
schaftsraum, der
sich durch eine
ähnliche Biotop-
ausstattung ab-
grenzt (z. B. Wald-
bereiche, Niede-
rungsbereiche,
strukturiertes
Offenland)
TiereVielfalt von Tier-
arten einschließ-
lich der innerart-
lichen Vielfalt
Wiederherstellung/Optimierung/Neuschaffung der Habi-
tate der betroffenen Art (Ausgleich) bzw. der Habitate
einer Art mit ähnlichen Habitatansprüchen und einer
insgesamt gleichwertigen Bedeutung für die biologische
Vielfalt (Ersatz) jeweils unter Berücksichtigung von
Reviergrößen/Minimalarealen der betroffenen bzw. der für
den Ersatz gewählten ähnlichen Art(en)
Aktionsräumen der betroffenen bzw. der für den Ersatz
gewählten ähnlichen Art(en)/Population(en)/Metapopula-
tion(en)
artspezifischen Habitatstrukturen (entsprechend den be-
einträchtigten Schlüsselhabitaten) und deren zeitlicher
Wiederherstellbarkeit
Mögliche Maßnahmen sind u. a.:
Optimierung/Aufwertung bestehender artspezifischer
Habitatstrukturen (insbesondere Schlüsselhabitate wie
Fortpflanzungs- und Ruhestätten, Jagdhabitate)
in dem vom Eingriff
betroffenen popula-
tions- bzw. art-
spezifischen Funk-
tionsraum mög-
lichst unter Bezug
auf konkrete
Aktions- oder
Dispersionsräume
der betroffenen
Art(en)/Popula-
tion(en)
  Entwicklung/Wiederherstellung/Neuanlage artspezifischer
Habitatstrukturen (insbesondere Schlüsselhabitate wie
Fortpflanzungs- und Ruhestätten, Jagdhabitate)
Reaktivierung/Schaffung von Vernetzungsstrukturen und
Wanderkorridoren, Wiedervernetzung von Lebensräumen
Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6
Abschnitt A)
 
PflanzenVielfalt von
Pflanzenarten
einschließlich
der innerart-
lichen Vielfalt
Wiederherstellung/Optimierung/Neuschaffung der Stand-
orte der betroffenen Art (Ausgleich) bzw. der Standorte
einer Art mit ähnlichen Standortansprüchen und einer
insgesamt gleichwertigen Bedeutung für die biologische
Vielfalt (Ersatz) jeweils unter Berücksichtigung von
Ausbreitungsmechanismen der betroffenen bzw. der für
den Ersatz gewählten ähnlichen Art, Verbreitungsareale
artspezifischen Standortbedingungen
Entwicklungszeiten
Mögliche Maßnahmen sind u. a.:
Optimierung der artspezifisch erforderlichen Standort-
bedingungen (z. B. Offenhaltung von Sandrasenflächen,
Entfernen von Gehölzen)
Wiederherstellung von Lebensräumen
Maßnahmen zur Wiederansiedlung/Umsiedlung von Pflan-
zenarten (z. B. Entnahme und Ausbringung von Diaspo-
ren)
Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6
Abschnitt A)
in dem vom Eingriff
betroffenen popula-
tions- bzw. art-
spezifischen Funk-
tionsraum in Ab-
hängigkeit von
konkreten Ver-
breitungsarealen
Boden natürliche
Bodenfunktionen
Wiederherstellung/Optimierung der Bodenfunktionen
Mögliche Maßnahmen sind u. a.:
Entsiegelung oder Teilentsiegelung (siehe Anlage 6 Ab-
schnitt B)
Entfernen von Überschüttungen
Herstellen oder Verbessern eines durchwurzelbaren Bo-
denraums
Mechanisches und biologisches Tiefenlockern, ggf. mit
Untergrundmelioration
Wiedervernässung von hydromorphen Böden, Mooren
Nutzungsextensivierung
Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6
Abschnitt A)
in dem vom Eingriff
betroffenen Land-
schaftsraum,
Bereich mit ver-
gleichbaren Boden-
gesellschaften und
-typen
Vielfalt von
Bodentypen und
Bodenformen als
Ausdruck des
natürlichen und
kulturellen Erbes
Wiederherstellung/Optimierung der betroffenen Boden-
typen und Bodenformen oder Geotopkategorien (Aus-
gleich) bzw. ähnlicher Bodentypen/Bodenformen/Geotop-
kategorien mit Relevanz für die Sicherung des natürlichen
und kulturellen Erbes (Ersatz), etwa durch:
Wiedervernässung von hydromorphen Böden, Mooren
Wiederherstellung der Auenspezifität von Böden durch die
Wiederherstellung von fließgewässertypischen Abfluss-
und Überflutungsverhältnissen
Managementmaßnahmen, die eine Ausprägung von Böden
erhalten, die durch kulturhistorische Nutzungen entstan-
den sind
Extensivierung, Steuerung intensiver Flächennutzungen
im Umfeld von z. B. Sand- und Kalksteinfelsen
Sicherung von z. B. Lösssteilwände in Hohlwegen
in dem vom Eingriff
betroffenen Land-
schaftsraum, Be-
reich mit vergleich-
baren Bodengesell-
schaften und -typen
Wasser Funktionen für
den Naturhaus-
halt, die sich aus
der Qualität und
Quantität der
Oberflächen-
gewässer ein-
schließlich der
natürlichen
Selbstreini-
gungsfähigkeit
der Fließgewäs-
ser ergeben
Maßnahmen zur Verbesserung/Wiederherstellung der
Gewässerfunktionen am oder im unmittelbaren Umfeld
des betroffenen Gewässers (Ausgleich) bzw. an einem
hinsichtlich der Funktionsausprägung ähnlichen Ge-
wässer einschließlich der Neuanlage von Gewässern
(Ersatz)
Mögliche Maßnahmen sind u. a.:
Renaturierung von Fließgewässerabschnitten, Beseiti-
gung von Gewässerverbauen (z. B. Aufhebung von Ver-
rohrungen, Sohl-, Uferbefestigungen, Rückbau von
Wehren)
Reduzierung bestehender Belastungen durch Optimierung
der Selbstreinigungskraft des Gewässers z. B. durch
Nutzungsextensivierungen im Randbereich der Gewässer,
Entwicklung von natürlichen Uferstrukturen, Uferrand-
streifen an Gewässern, Uferrückbau- oder -vorschüttung,
Schaffung einer vielgestaltigen Fließgewässermorpho-
logie zur Sauerstoffanreicherung
Anbindung von Altarmen und Nebengewässern, Anlage
von Auefließgewässern
Neuanlage, Erweiterung oder Renaturierung von Stillge-
wässern
Wiederherstellung von fließgewässertypischen Abfluss-
und Überflutungsverhältnissen durch z. B.: Rückbau
von abflussregulierenden Bauwerken, Deichrückverlegun-
gen, Geschiebemanagement zur Vermeidung weiterer
Sohlvertiefungen oder -erosion, Anhebung der Fließ-
gewässersohle, Rückbau von Meliorationsmaßnahmen,
Drainagen
Extensivierung intensiver Flächennutzungen im Umfeld der
Gewässer zur Verringerung von Stoffeinträgen durch Ober-
flächenabfluss, Erosionsschutzmaßnahmen auf erosions-
gefährdeten Böden oder bei ackerbaulicher Nutzung in
Hanglagen
Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6
Abschnitt A)
Wiederherstellung von auentypischen Biotoptypen bzw.
Biotoptypen der Uferzonierungen an Stillgewässern
Reduzierung von Direkteinleitungen aus Regenwasser-
überläufen, Oberflächenabflüssen, Fischteichen
Wiederherstellung der Durchgängigkeit von Fließgewäs-
sern (siehe Anlage 6 Abschnitt C)
in dem vom Eingriff
betroffenen Fließ-
oder Stillgewässer
oder in dessen un-
mittelbarem Umfeld
Funktionen für
den Naturhaus-
halt, die sich aus
der Qualität und
Quantität des
Grundwassers
ergeben
Verbesserung/Wiederherstellung der Grundwasserfunk-
tionen
Mögliche Maßnahmen für die Qualität sind u. a.:
Extensivierung intensiver Flächennutzungen zur Verringe-
rung von Stoffeinträgen insbesondere bei hoch anstehen-
dem Grundwasser
Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6
Abschnitt A)
Reduzierung/Beseitigung von Grundwasserverschmut-
zungen z. B. durch Altlastensanierung
Mögliche Maßnahmen für die Quantität sind u. a.:
Entsiegelung zur Erhöhung der Grundwasserneubildung
(siehe Anlage 6 Abschnitt B)
Maßnahmen zur Erhöhung der Grundwasserneubildung
durch Reduzierung des Direktabflusses, in Ausnahme-
fällen Infiltration von Niederschlagswasser
in dem vom Eingriff
betroffenen Grund-
wasserleiter,
-einzugsgebiet
 Wiederherstellung von natürlichen Grundwasserverhält-
nissen, insbes. bei Porengrundwasserleitern in Auen,
durch die Wiederherstellung von fließgewässertypischen
Abfluss- und Überflutungsverhältnissen
Rückbau von Meliorationsmaßnahmen, Drainagen
 
Hochwasser-
schutzfunktion
und Funktionen
im Nieder-
schlags-Abfluss-
haushalt
(Retentions-
funktion)
Optimierung/Wiederherstellung der Hochwasserschutz-
und Retentionsfunktionen
Mögliche Maßnahmen sind u. a.:
Entsiegelungen (siehe Anlage 6 Abschnitt B)
Maßnahmen zur Erhöhung der Grundwasserneubil-
dung durch Reduzierung des Direktabflusses, ggf. Infiltra-
tion von Niederschlagswasser und Regenwasserrück-
haltung
Aufwertung beeinträchtigter Retentionsbereiche durch
Nutzungsextensivierung im Retentionsraum oder Einzugs-
gebiet
Rückbau von Barrieren, Querbauwerken im Retentions-
raum und Abflussquerschnitt von Auen und Fließge-
wässern
Renaturierung von Fließgewässern, Beseitigung von Ge-
wässerverbauungen
Anbindung von Altarmen, Anlage von Flutmulden und von
Auefließgewässern
Wiederherstellung von fließgewässertypischen Abfluss-
und Überflutungsverhältnissen durch z. B.: Rückbau von
abflussregulierenden Bauwerken, Geschiebemanagement
zur Vermeidung weiterer Sohlvertiefungen oder -erosion,
Anhebung der Fließgewässersohle
Extensivierung der Auenutzung
Rückbau von Meliorationsmaßnahmen, Drainagen
Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6
Abschnitt A)
Deichrückverlegung zur Erweiterung des Retentions-
raumes
Schaffung von Poldern, Regenwasserrückhalteräumen
oder -becken
Vorlandmanagement in den Deichvorländern
in dem vom Eingriff
betroffenen
Retentionsraum
bzw. im betroffenen
Einzugsgebiet des
Fließgewässers
BiotopeVielfalt von
Lebensgemein-
schaften und
Lebensräumen
Wiederherstellung/Neuschaffung/Optimierung der betrof-
fenen Biotoptypen (Ausgleich) bzw. von ähnlichen Biotop-
typenkomplexen/-gruppen mit einer insgesamt gleich-
wertigen Bedeutung für die biologische Vielfalt (Ersatz)
jeweils unter Berücksichtigung von Art und Umfang des
betroffenen Bestandes sowie von Mindestgrößen von
Biotopen
Als Ausgangszustand der Entwicklung bzw. Wiederher-
stellung sind Biotope zu wählen,
• die gemessen an dem Wert des betroffenen
Biotoptyps (siehe Anlage 2) aufwertungsfähig sind
und
die unter Berücksichtigung des erforderlichen Maß-
nahmenaufwands und der Entwicklungszeiten (siehe
Abschnitt B) geeignet sind.
Mögliche Maßnahmen sind u. a.:
• Nährstoffentzug
Wiedervernässung
in dem vom Eingriff
betroffenen Land-
schaftsraum, der
sich durch eine
ähnliche Biotop-
ausstattung ab-
grenzt (z. B. Wald-
bereiche, Niede-
rungsbereiche,
strukturiertes
Offenland)
  • Zielgerichteter Einsatz von forstlichen Bewirtschaf-
tungsmaßnahmen (z. B. Aufforstung mit Baumarten
der natürlichen Waldgesellschaft oder natürliche
Sukzession; Entnahme standortfremder Baumarten,
Belassen von Biotop- und Höhlenbäumen und Tot-
holz)
• wasserwirtschaftliche Renaturierungsmaßnahmen
Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe An-
lage 6 Abschnitt A)
Im marinen Bereich z. B. die Schaffung oder Aufwer-
tung von Riffen oder anderen Biotopen
 
TiereVielfalt von
Tierarten ein-
schließlich der
innerartlichen
Vielfalt
Wiederherstellung/Optimierung/Neuschaffung der Habi-
tate der betroffenen Art (Ausgleich) bzw. der Habitate
einer Art mit ähnlichen Habitatansprüchen und einer
insgesamt gleichwertigen Bedeutung für die biologische
Vielfalt (Ersatz) jeweils unter Berücksichtigung von
• Reviergrößen/Minimalarealen der betroffenen bzw. der
für den Ersatz gewählten ähnlichen Art(en)
Aktionsräumen der betroffenen bzw. der für den Er-
satz gewählten ähnlichen Art(en)/Population(en)/
Metapopulation(en)
• artspezifischen Habitatstrukturen (entsprechend den
beeinträchtigten Schlüsselhabitaten) und deren zeit-
licher Wiederherstellbarkeit
Mögliche Maßnahmen sind u. a.:
• Optimierung/Aufwertung bestehender artspezifischer
Habitatstrukturen (insbesondere Schlüsselhabitate
wie Fortpflanzungs- und Ruhestätten, Jagdhabitate)
• Entwicklung/Wiederherstellung/Neuanlage artspezifi-
scher Habitatstrukturen (insbesondere Schlüssel-
habitate wie Fortpflanzungs- und Ruhestätten, Jagd-
habitate)
• Reaktivierung/Schaffung von Vernetzungsstrukturen
und Wanderkorridoren, Wiedervernetzung von Le-
bensräumen
Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe An-
lage 6 Abschnitt A)
in dem vom Eingriff
betroffenen popula-
tions- bzw. art-
spezifischen Funk-
tionsraum mög-
lichst unter Bezug
auf konkrete
Aktions- oder
Dispersionsräume
der betroffenen
Art(en)/Popula-
tion(en)
PflanzenVielfalt von
Pflanzenarten
einschließlich
der innerart-
lichen Vielfalt
Wiederherstellung/Optimierung/Neuschaffung der Stand-
orte der betroffenen Art (Ausgleich) bzw. der Stand-
orte einer Art mit ähnlichen Standortansprüchen und
einer insgesamt gleichwertigen Bedeutung für die bio-
logische Vielfalt (Ersatz) jeweils unter Berücksichtigung
von
• Ausbreitungsmechanismen der betroffenen bzw. der
für den Ersatz gewählten ähnlichen Art, Verbreitungs-
areale
artspezifischen Standortbedingungen
Entwicklungszeiten
Mögliche Maßnahmen sind u. a.:
• Optimierung der artspezifisch erforderlichen Stand-
ortbedingungen (z. B. Offenhaltung von Sandrasen-
flächen, Entfernen von Gehölzen)
Wiederherstellung von Lebensräumen
in dem vom Eingriff
betroffenen popula-
tions- bzw. art-
spezifischen Funk-
tionsraum in Ab-
hängigkeit von
konkreten Ver-
breitungsarealen
  • Maßnahmen zur Wiederansiedlung/Umsiedlung von
Pflanzenarten (z. B. Entnahme und Ausbringung von
Diasporen)
Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe An-
lage 6 Abschnitt A)
 
Boden natürliche
Bodenfunktionen
Wiederherstellung/Optimierung der Bodenfunktionen
Mögliche Maßnahmen sind u. a.:
• Entsiegelung oder Teilentsiegelung (siehe Anlage 6
Abschnitt B)
Entfernen von Überschüttungen
Herstellen oder Verbessern eines durchwurzelbaren
Bodenraums
Mechanisches und biologisches Tiefenlockern, ggf.
mit Untergrundmelioration
Wiedervernässung von hydromorphen Böden, Mooren
Nutzungsextensivierung
Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe An-
lage 6 Abschnitt A)
in dem vom Eingriff
betroffenen Land-
schaftsraum, Be-
reich mit vergleich-
baren Bodengesell-
schaften und -typen
Vielfalt von
Bodentypen
und Boden-
formen als
Ausdruck des
natürlichen und
kulturellen Erbes
Wiederherstellung/Optimierung der betroffenen Boden-
typen und Bodenformen oder Geotopkategorien (Aus-
gleich) bzw. ähnlicher Bodentypen/Bodenformen/Geotop-
kategorien mit Relevanz für die Sicherung des natürlichen
und kulturellen Erbes (Ersatz), etwa durch:
• Wiedervernässung von hydromorphen Böden, Mooren
Wiederherstellung der Auenspezifität von Böden
durch die Wiederherstellung von fließgewässertypi-
schen Abfluss- und Überflutungsverhältnissen
Managementmaßnahmen, die eine Ausprägung von
Böden erhalten, die durch kulturhistorische Nutzun-
gen entstanden sind
Extensivierung, Steuerung intensiver Flächennutzun-
gen im Umfeld von z. B. Sand- und Kalksteinfelsen
Sicherung von z. B. Lösssteilwände in Hohlwegen
in dem vom Eingriff
betroffenen Land-
schaftsraum, Be-
reich mit vergleich-
baren Bodengesell-
schaften und -typen
WasserFunktionen
für den
Naturhaushalt,
die sich aus
der Qualität
und Quantität
der Oberflächen-
gewässer ein-
schließlich der
natürlichen
Selbstreini-
gungsfähigkeit
der Fließgewäs-
ser ergeben
Maßnahmen zur Verbesserung/Wiederherstellung der Ge-
wässerfunktionen am oder im unmittelbaren Umfeld des
betroffenen Gewässers (Ausgleich) bzw. an einem hin-
sichtlich der Funktionsausprägung ähnlichen Gewässer
einschließlich der Neuanlage von Gewässern (Ersatz)
Mögliche Maßnahmen sind u. a.:
• Renaturierung von Fließgewässerabschnitten, Beseiti-
gung von Gewässerverbauen (z. B. Aufhebung von
Verrohrungen, Sohl-, Uferbefestigungen, Rückbau
von Wehren)
• Reduzierung bestehender Belastungen durch Opti-
mierung der Selbstreinigungskraft des Gewässers z. B.
durch Nutzungsextensivierungen im Randbereich der
Gewässer, Entwicklung von natürlichen Uferstruktu-
ren, Uferrandstreifen an Gewässern, Uferrückbau-
oder -vorschüttung, Schaffung einer vielgestaltigen
Fließgewässermorphologie zur Sauerstoffanreicherung
• Anbindung von Altarmen und Nebengewässern, An-
lage von Auefließgewässern
Neuanlage, Erweiterung oder Renaturierung von Still-
gewässern
in dem vom Eingriff
betroffenen Fließ-
oder Stillgewässer
oder in dessen un-
mittelbarem Umfeld
 • Wiederherstellung von fließgewässertypischen Ab-
fluss- und Überflutungsverhältnissen durch z. B.:
Rückbau von abflussregulierenden Bauwerken, Deich-
rückverlegungen, Geschiebemanagement zur Ver-
meidung weiterer Sohlvertiefungen oder -erosion,
Anhebung der Fließgewässersohle, Rückbau von
Meliorationsmaßnahmen, Drainagen
• Extensivierung intensiver Flächennutzungen im Um-
feld der Gewässer zur Verringerung von Stoffeinträgen
durch Oberflächenabfluss, Erosionsschutzmaßnah-
men auf erosionsgefährdeten Böden oder bei
ackerbaulicher Nutzung in Hanglagen
• Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe An-
lage 6 Abschnitt A)
Wiederherstellung von auentypischen Biotoptypen
bzw. Biotoptypen der Uferzonierungen an Stillgewäs-
sern
Reduzierung von Direkteinleitungen aus Regenwas-
serüberläufen, Oberflächenabflüssen, Fischteichen
Wiederherstellung der Durchgängigkeit von Fließge-
wässern (siehe Anlage 6 Abschnitt C)
 
Funktionen für
den Naturhaus-
halt, die sich aus
der Qualität und
Quantität des
Grundwassers
ergeben
Verbesserung/Wiederherstellung der Grundwasserfunk-
tionen
Mögliche Maßnahmen für die Qualität sind u. a.:
• Extensivierung intensiver Flächennutzungen zur Ver-
ringerung von Stoffeinträgen insbesondere bei hoch
anstehendem Grundwasser
Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe An-
lage 6 Abschnitt A)
Reduzierung/Beseitigung von Grundwasserver-
schmutzungen z. B. durch Altlastensanierung
Mögliche Maßnahmen für die Quantität sind u. a.:
• Entsiegelung zur Erhöhung der Grundwasserneubil-
dung (siehe Anlage 6 Abschnitt B)
Maßnahmen zur Erhöhung der Grundwasserneubil-
dung durch Reduzierung des Direktabflusses, in Aus-
nahmefällen Infiltration von Niederschlagswasser
Wiederherstellung von natürlichen Grundwasserver-
hältnissen, insbes. bei Porengrundwasserleitern in
Auen, durch die Wiederherstellung von fließgewässer-
typischen Abfluss- und Überflutungsverhältnissen
• Rückbau von Meliorationsmaßnahmen, Drainagen
in dem vom Eingriff
betroffenen Grund-
wasserleiter,
-einzugsgebiet
Hochwasser-
schutzfunktion
und Funktionen
im Nieder-
schlags-Ab-
flusshaushalt
(Retentions-
funktion)
Optimierung/Wiederherstellung der Hochwasserschutz-
und Retentionsfunktionen
Mögliche Maßnahmen sind u. a.:
• Entsiegelungen (siehe Anlage 6 Abschnitt B)
Maßnahmen zur Erhöhung der Grundwasserneubil-
dung durch Reduzierung des Direktabflusses, ggf. In-
filtration von Niederschlagswasser und Regenwasser-
rückhaltung
Aufwertung beeinträchtigter Retentionsbereiche durch
Nutzungsextensivierung im Retentionsraum oder Ein-
zugsgebiet
in dem vom Eingriff
betroffenen
Retentionsraum
bzw. im betroffenen
Einzugsgebiet des
Fließgewässers
  • Rückbau von Barrieren, Querbauwerken im Reten-
tionsraum und Abflussquerschnitt von Auen und Fließ-
gewässern
Renaturierung von Fließgewässern, Beseitigung von
Gewässerverbauungen
Anbindung von Altarmen, Anlage von Flutmulden und
von Auefließgewässern
Wiederherstellung von fließgewässertypischen Ab-
fluss- und Überflutungsverhältnissen durch z. B.:
Rückbau von abflussregulierenden Bauwerken,
Geschiebemanagement zur Vermeidung weiterer
Sohlvertiefungen oder -erosion, Anhebung der Fließ-
gewässersohle
• Extensivierung der Auenutzung
Rückbau von Meliorationsmaßnahmen, Drainagen
Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe An-
lage 6 Abschnitt A)
Deichrückverlegung zur Erweiterung des Retentions-
raumes
Schaffung von Poldern, Regenwasserrückhalteräu-
men oder -becken
Vorlandmanagement in den Deichvorländern
 


B. Berücksichtigung von Entwicklungszeiten


 
Sofern die Entwicklungszeit bis zur Erreichung des Zielzustandes der geplanten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme 30 Jahre überschreitet, ist eine Vergrößerung der Maßnahmenfläche um 25 Prozent erforderlich, um die verzögerte Funktionserfüllung zu berücksichtigen (Timelag-Aufschlag).

Sofern Biotoptypen oder Zielzustände anderer Funktionen mit einem Alter von mehr als 100 Jahren erheblich beeinträchtigt werden, sind neben den langfristig wirksamen Maßnahmen mit einer Entwicklungszeit von mehr als 100 Jahren kurz- bis mittelfristig wirksame Maßnahmen mit einer Entwicklungszeit von weniger als 30 Jahren vorzusehen. Die beiden Maßnahmenanteile sollen jeweils 50 Prozent des auf die betreffende erhebliche Beeinträchtigung entfallenden Anteils am biotopwertbezogenen Kompensationsbedarf betragen.

Bei Entwicklungszeiten von weniger als 30 Jahren ist kein Timelag-Aufschlag erforderlich.

Die Bestimmung der Entwicklungszeit ist maßnahmenspezifisch ausgehend von den jeweiligen Ausgangsbiotopen bzw. Ausgangszuständen der Maßnahmenflächen sowie dem Zielbiotoptyp in der jeweiligen Ausprägung vorzunehmen.

Entwicklungszeiten für beispielhafte Zielbiotope und verschiedene Ausgangsbiotoptypen

ZielbiotopAusgangsbiotope
(mögliche Maßnahmentypen)
EntwicklungszeitTimelag-Aufschlag,
kurz- bis mittelfristig
wirksame Maßnahmen
Buchen-(misch-)wälder
frischer, basenreicher
Standorte
(alte Bestände)
Buchen-Mischbestand
(Entnahme gebietsfremder
Baumarten, Freistellung
Altbaumarten)
< 30 Jahre -
Fichtenforst (Unterpflanzung mit
Buchen, später Entnahme der
Fichten)
30 bis 100 Jahre Timelag-Aufschlag
erforderlich
Acker (Aufforstung von Buchen-
wäldern)
> 100 Jahre Timelag-Aufschlag und
Maßnahme mit einer
Entwicklungszeit
< 30 Jahre erforderlich
Bruchwälder
(alte Bestände)
entwässerter, eutrophierter
Bruchwald (Wiedervernässung,
Nutzungsverzicht)
< 30 Jahre -
Weichholzauenwälder
(junge bis mittelalte
Bestände)
krautige Uferflur am Gewässer
(ggf. Verbesserung der Überflu-
tungssituation, Initialpflanzung
von Weiden, Sukzession)
< 30 Jahre
(junge bis mittelalte
Bestände)
-
30 bis 100 Jahre
(alte Bestände)
Timelag-Aufschlag
erforderlich
Niedermoore mit Torfen brachgefallene, ehemals
extensiv genutzte Niedermoor-
standorte (regelmäßige Mahd,
ggf. Wiedervernässung)
< 30 Jahre -
intensiv genutztes Feucht-
grünland (Wiedervernässung,
Aushagerung, regelmäßige
Mahd)
30 bis 100 Jahre Timelag-Aufschlag
erforderlich
Hochmoor-, Zwischen- und
Übergangsmoorstandorte
(einschl. Moorgewässer
und -gehölze)
Moordegenerationsstadium mit
Zwergsträuchern und Resten
von Fichtenforst (Rodung und
Wiedervernässung, Sukzession,
ggf. Entwicklungspflege)
> 100 Jahre Timelag-Aufschlag und
Maßnahme mit einer
Entwicklungszeit
< 30 Jahre erforderlich
naturnahe Fließgewässer anthropogen mäßig beeinträch-
tigtes Fließgewässer
(Beseitigung von Sohlabstürzen,
verrohrten Durchlässen und
Förderung der natürlichen Fließ-
gewässerdynamik)
< 30 Jahre -
anthropogen stark beeinträch-
tigtes Fließgewässer
(Renaturierung durch Rück-
verlegung eines längeren Fließ-
gewässerabschnitts in das ur-
sprüngliche Fließgewässerbett)
< 30 Jahre -
Großseggenried entwässertes, eutrophiertes
Großseggenried (Wiedervernäs-
sung, ggf. sporadische Mahd)
< 30 Jahre -
Entwicklung aus ehemaliger
Kiesabbaufläche (Initialpflanzung
mit standorttypischen Arten,
in Abhängigkeit vom Wasser-
haushalt Sukzession oder
sporadische Mahd)
< 30 Jahre -
Halbtrockenrasenbrachgefallener, verbuschter
Halbtrockenrasen (Entbuschung
und Beweidung)
< 30 Jahre -
extensiv genutzter Acker intensiv genutzter Acker
(keine chem.-synth. Düngung/
nur Wirtschaftsdünger, Dünger-
menge begrenzen auf max. 50 %
der empfohlenen Menge; kein
Pflanzenschutzmitteleinsatz)
< 30 Jahre -




 

Zitierungen von Anlage 5 BKompV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 5 BKompV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BKompV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 BKompV Anforderungen an den Ausgleich und den Ersatz erheblicher Beeinträchtigungen weiterer Schutzgüter
... ist ausgeglichen, wenn die betroffene Funktion unter Berücksichtigung der Maßgaben nach Anlage 5 Abschnitt A Spalte 3 durch Maßnahmen in dem in der Anlage 5 Abschnitt A Spalte 4 jeweils bezeichneten ... der Maßgaben nach Anlage 5 Abschnitt A Spalte 3 durch Maßnahmen in dem in der Anlage 5 Abschnitt A Spalte 4 jeweils bezeichneten Raum und innerhalb einer angemessenen Frist wiederhergestellt ist. ... ist. Bei der Festlegung von Ausgleichsmaßnahmen sind Entwicklungszeiten nach Anlage 5 Abschnitt B zu berücksichtigen. (4) Eine Beeinträchtigung ist ersetzt, wenn die ... ist ersetzt, wenn die betroffene Funktion unter Berücksichtigung der Maßgaben nach Anlage 5 Abschnitt A Spalte 3 durch Maßnahmen in dem betroffenen nach Anlage 4 umgrenzten Naturraum und innerhalb ... ist. Bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen sind Entwicklungszeiten nach Anlage 5 Abschnitt B zu berücksichtigen. (5) Soweit Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes ...