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Anlage III - Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

neugefasst durch B. v. 01.03.1994 BGBl. I S. 358; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Geltung ab 01.08.1981; FNA: 2121-6-24 Apotheken- und Arzneimittelwesen, Gifte
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Anlage III (verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel)



INNandere nicht geschützte
oder Trivialnamen
chemische Namen
(IUPAC)
Alfentanil-N-{1-[2-(4-Ethyl-5-oxo-4,5-dihydro-1H-
tetrazol-1-yl)ethyl]-4-methoxymethyl-4-
piperidyl}-N-phenylpropanamid
Allobarbital-5,5-Diallylbarbitursäure
Alprazolam-8-Chlor-1-methyl-6-phenyl-4H-[1,2,4]
triazolo[4,3-a][1,4]benzodiazepin

- ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III je abgeteilte Form bis zu
1 mg Alprazolam enthalten -
AmfepramonDiethylpropion2-Diethylamino-1-phenylpropan-1-on

- ausgenommen in Zubereitungen ohne verzögerte Wirkstofffreigabe, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I
bis III je abgeteilte Form bis zu 22 mg, und in Zubereitungen mit verzögerter Wirkstofffreigabe, die ohne einen
weiteren Stoff der Anlagen I bis III je abgeteilte Form bis zu 64 mg Amfepramon, berechnet als Base, enthalten -
AmfetaminAmphetamin(RS)-1-Phenylpropan-2-ylazan
Amobarbital-5-Ethyl-5-isopentylbarbitursäure
Barbital-5,5-Diethylbarbitursäure

- ausgenommen in Zubereitungen, die
a) ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III bis zu 10 vom Hundert oder
b) ohne am oder im menschlichen oder tierischen Körper angewendet zu werden, ausschließlich diagnostischen
oder analytischen Zwecken dienen und ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III je Packungseinheit nicht
mehr als 25 g Barbital, berechnet als Säure, enthalten -

Bromazepam-7-Brom-5-(2-pyridyl)-1,3-dihydro-2H-1,4-
benzodiazepin-2-on

- ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III je abgeteilte Form bis zu
6 mg Bromazepam enthalten -
Brotizolam-2-Brom-4-(2-chlorphenyl)-9-methyl-6H-
thieno[3,2-f][1,2,4]triazolo[4,3-a][1,4]
diazepin

- ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III bis zu 0,02 vom Hundert oder
je abgeteilte Form bis zu 0,25 mg Brotizolam enthalten -
Buprenorphin-
(5R,6R,7R,14S)-17-Cyclopropylmethyl-
4,5-epoxy-7-[(S)-2-hydroxy-3,3-dimethyl-
butan-2-yl]-6-methoxy-6,14-ethano-
morphinan-3-ol
Camazepam-
(7-Chlor-1-methyl-2-oxo-5-phenyl-
2,3-dihydro-1H-1,4-benzodiazepin-
3-yl)(dimethylcarbamat)

-Cannabis1
(Marihuana, Pflanzen und Pflan-
zenteile der zur Gattung Cannabis
gehörenden Pflanzen)
-
- nur aus einem Anbau, der zu medizinischen Zwecken unter staatlicher
Kontrolle gemäß den Artikeln 23 und 28 Absatz 1 des Einheits-Überein-
kommens von 1961 über Suchtstoffe erfolgt, sowie in Zubereitungen, die
als Fertigarzneimittel zugelassen sind -

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1 Anm. d. Red.: Die Fettung der Bezeichnung wurde abweichend vom
Text im Bundesgesetzblatt beihalten.

Cathin
(+)-Norpseudoephedrin
(D-Norpseudoephedrin)
(1S,2S)-2-Amino-1-phenylpropan-1-ol

- ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III bis zu 5 vom Hundert als Lösung,
jedoch nicht mehr als 1.600 mg je Packungseinheit oder je abgeteilte Form bis zu 40 mg Cathin, berechnet als Base,
enthalten -
Chlordiazepoxid-7-Chlor-2-methylamino-5-phenyl-3H-1,4-
benzodiazepin-4-oxid

- ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III je abgeteilte Form bis zu
25 mg Chlordiazepoxid enthalten -
Clobazam-7-Chlor-1-methyl-5-phenyl-1,3-dihydro-
2H-1,5-benzodiazepin-2,4(5H)-dion

- ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III bis zu 0,2 Prozent als Suspension, jedoch nicht mehr als 300 mg je Packungseinheit, oder je abgeteilte Form bis zu 30 mg Clobazam enthalten -
Clonazepam-5-(2-Chlorphenyl)-7-nitro-1,3-dihydro-
2H-1,4-benzodiazepin-2-on

- ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III bis zu 0,25 vom Hundert als
Tropflösung, jedoch nicht mehr als 250 mg je Packungseinheit oder je abgeteilte Form bis zu 2 mg Clonazepam
enthalten -
Clorazepat-
(RS)-7-Chlor-2-oxo-5-phenyl-2,3-dihydro-
1H-1,4-benzodiazepin-3-carbonsäure

- ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III je abgeteilte Form bis zu 50 mg,
als Trockensubstanz nur zur parenteralen Anwendung bis zu 100 mg, Clorazepat als Dikaliumsalz enthalten -
Clotiazepam-5-(2-Chlorphenyl)-7-ethyl-1-methyl-1,3-
dihydro-2H-thieno[2,3-e][1,4]diazepin-2-on


- ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III je abgeteilte Form bis zu
20 mg Clotiazepam enthalten -
Cloxazolam-10-Chlor-11b-(2-chlorphenyl)-2,3,7,11b-
tetrahydro[1,3]oxazolo[3,2-d][1,4]benzo-
diazepin-6(5H)-on
-Cocain
(Benzoylecgoninmethylester)
Methyl[3β-(benzoyloxy)tropan-2β-
carboxylat]
-Codein
(3-Methylmorphin)
4,5α-Epoxy-3-methoxy-17-methyl-
morphin-7-en-6α-ol

- ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III bis zu 2,5 vom Hundert
oder je abgeteilte Form bis zu 100 mg Codein, berechnet als Base, enthalten. Für ausgenommene Zubereitungen,
die für betäubungsmittel- oder alkoholabhängige Personen verschrieben werden, gelten jedoch die Vorschriften
über das Verschreiben und die Abgabe von Betäubungsmitteln. -
DexamfetaminDexamphetamin(S)-1-Phenylpropan-2-ylazan
Delorazepam-7-Chlor-5-(2-chlorphenyl)-1,3-dihydro-
2H-1,4-benzodiazepin-2-on
Dexmethylphenidat-Methyl[(R,R)(phenyl)(2-piperidyl)acetat]
Diazepam-7-Chlor-1-methyl-5-phenyl-1,3-dihydro-
2H-1,4-benzodiazepin-2-on

- ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III bis zu 1 vom Hundert als Sirup
oder Tropflösung, jedoch nicht mehr als 250 mg je Packungseinheit, oder je abgeteilte Form bis zu 10 mg Diazepam
enthalten -

-Diamorphin[(5R,6S)-4,5-Epoxy-17-
methylmorphin-7-en-3,6-
diyl]diacetat
- nur in Zubereitungen, die zur Substitutionsbehand-
lung zugelassen sind -
Dihydrocodein-4,5α-Epoxy-3-methoxy-17-methyl-
morphinan-6α-ol

- ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III bis zu 2,5 vom Hundert oder
je abgeteilte Form bis zu 100 mg Dihydrocodein, berechnet als Base, enthalten. Für ausgenommene Zubereitungen,
die für betäubungsmittel- oder alkoholabhängige Personen verschrieben werden, gelten jedoch die Vorschriften
über das Verschreiben und die Abgabe von Betäubungsmitteln. -
Dronabinol-
(6aR,10aR)-6,6,9-Trimethyl-3-pentyl-
6a,7,8,10a-tetrahydro-6H-benzo[c]
chromen-1-ol
Estazolam-8-Chlor-6-phenyl-4H-[1,2,4]triazolo
[4,3-a]benzodiazepin

- ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III je abgeteilte Form bis zu
2 mg Estazolam enthalten -
Ethylloflazepat-Ethyl[7-chlor-5-(2-fluorphenyl)-2-oxo-
2,3-dihydro-1H-1,4-benzodiazepin-3-
carboxylat]

Etizolam-4-(2-Chlorphenyl)-2-ethyl-9-methyl-
6H-thieno[3,2-f][1,2,4]triazolo[4,3-a]
[1,4]diazepin
Etorphin-
(5R,6R,7R,14R)-4,5-Epoxy-7-[(R)-2-
hydroxypentan-2-yl]-6-methoxy-17-
methyl-6,14-ethenomorphinan-3-ol
Fenetyllin-1,3-Dimethyl-7-[2-(1-phenylpropan-
2-ylamino)ethyl]-3,7-dihydro-2H-purin-
2,6(1H)-dion
Fenproporex-
(RS)-3-(1-Phenylpropan-2-ylamino)
propannitril

- ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III je abgeteilte Form bis zu
11 mg Fenproporex, berechnet als Base, enthalten -
Fentanyl-N-(1-Phenethyl-4-piperidyl)-N-phenyl-
propanamid
Fludiazepam-7-Chlor-5-(2-fluorphenyl)-1-methyl-1,3-
dihydro-2H-1,4-benzodiazepin-2-on
Flunitrazepam 5-(2-Fluorphenyl)-1-methyl-7-nitro-1,3-
dihydro-2H-1,4-benzodiazepin-2-on
Flurazepam-7-Chlor-1-(2-diethylaminoethyl)-5-
(2-fluorphenyl)-1,3-dihydro-2H-1,4-
benzodiazepin-2-on

- ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III je abgeteilte Form bis zu
30 mg Flurazepam enthalten -
Halazepam-7-Chlor-5-phenyl-1-(2,2,2-trifluorethyl)-
1,3-dihydro-2H-1,4-benzodiazepin-2-on

- ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III je abgeteilte Form bis zu
120 mg Halazepam enthalten -
Haloxazolam-10-Brom-11b-(2-fluorphenyl)-2,3,7,11b-
tetrahydro [1,3]oxazolo[3,2-d][1,4]benzo-
diazepin-6(5H)-on

HydrocodonDihydrocodeinon4,5α-Epoxy-3-methoxy-17-methyl-
morphinan-6-on
HydromorphonDihydromorphinon4,5α-Epoxy-3-hydroxy-17-methyl-
morphinan-6-on
Ketazolam-11-Chlor-2,8-dimethyl-12b-phenyl-8,12b-
dihydro-4H-[1,3]oxazino[3,2-d][1,4]benzo-
diazepin-4,7(6H)-dion
- ausgenommen in Zubereitungen,
45 mg Ketazolam enthalten -

die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III je abgeteilte Form bis zu
LevacetylmethadolLevomethadylacetat
(LAAM)

[(3S,6S)-6-Dimethylamino-4,4-diphenyl
heptan-3-yl]acetat
Levomethadon-
(R)-6-Dimethylamino-4,4-diphenyl-
heptan-3-on
Lisdexamfetamin -(2S)-2,6-Diamino-N-[(2S)-1-
phenylpropan-2-yl]hexanamid
Loprazolam-6-(2-Chlorphenyl)-2-[(Z)-4-methyl-
piperazin-1-ylmethylen]-8-nitro-2,4-
dihydro-1H-imidazo[1,2-a][1,4]benzo-
diazepin-1-on

- ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III je abgeteilte Form bis zu
2,5 mg Loprazolam enthalten -
Lorazepam 
(RS)-7-Chlor-5-(2-chlorphenyl)-3-hydroxy-
1,3-dihydro-2H-1,4-benzodiazepin-2-on

- ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III je abgeteilte Form bis zu
2,5 mg Lorazepam enthalten -
Lormetazepam-7-Chlor-5-(2-chlorphenyl)-3-hydroxy-
1-methyl-1,3-dihydro-2H-1,4-benzo-
diazepin-2-on

- ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III je abgeteilte Form bis zu
2 mg Lormetazepam enthalten -
Medazepam-7-Chlor-1-methyl-5-phenyl-2,3-dihydro-
1H-1,4-benzodiazepin

- ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III je abgeteilte Form bis zu
10 mg Medazepam enthalten -

Methadon-
(RS)-6-Dimethylamino-4,4-diphenyl-
heptan-3-on
Methylphenidat-Methyl[(RS;RS)(phenyl)(2-piperidyl)acetat]
MethylphenobarbitalMephobarbital
(RS)-5-Ethyl-1-methyl-5-phenylbarbitur-
säure

- ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III je abgeteilte Form bis zu
200 mg Methylphenobarbital, berechnet als Säure, enthalten -
Midazolam-8-Chlor-6-(2-fluorphenyl)-1-methyl-
4H-imidazo[1,5-a][1,4]benzodiazepin

- ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III bis zu 0,2 vom Hundert oder
je abgeteilte Form bis zu 15 mg Midazolam enthalten -
 Morphin
(5R,6S)-4,5-Epoxy-17-methylmorphin-
7-en-3,6-diol
Nabilon-
(6aRS,10aRS)-1-Hydroxy-6,6-dimethyl-
3-(2-methyloctan-2-yl)-6,6a,7,8,10,10a-
hexahydro-9H-benzo[c]chromen-9-on
Nimetazepam-1-Methyl-7-nitro-5-phenyl-1,3-dihydro-
2H-1,4-benzodiazepin-2-on
Nitrazepam-7-Nitro-5-phenyl-1,3-dihydro-2H-1,4-
benzodiazepin-2-on

- ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III bis zu 0,5 vom Hundert als
Tropflösung, jedoch nicht mehr als 250 mg je Packungseinheit, oder je abgeteilte Form bis zu 10 mg Nitrazepam
enthalten -
Nordazepam-7-Chlor-5-phenyl-1,3-dihydro-2H-1,4-
benzodiazepin-2-on

- ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III bis zu 0,5 vom Hundert als
Tropflösung, jedoch nicht mehr als 150 mg je Packungseinheit, oder je abgeteilte Form bis zu 15 mg Nordazepam
enthalten -

Normethadon-6-Dimethylamino-4,4-diphenylhexan-3-on
-Opium
(der geronnene Saft der
zur Art Papaver somniferum
gehörenden Pflanzen)
-

- ausgenommen in Zubereitungen, die nach einer im homöopathischen Teil des Arzneibuches beschriebenen
Verfahrenstechnik hergestellt sind, wenn die Endkonzentration die sechste Dezimalpotenz nicht übersteigt -
Oxazepam-7-Chlor-3-hydroxy-5-phenyl-1,3-dihydro-
2H-1,4-benzodiazepin-2-on

- ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III je abgeteilte Form bis zu
50 mg Oxazepam enthalten -
Oxazolam-
(2RS,11bSR)-10-Chlor-2-methyl-
11b-phenyl-2,3,7,11b-tetrahydro[1,3]
oxazolo[3,2-d][1,4]benzodiazepin-
6(5H)-on

- ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III je abgeteilte Form bis zu
20 mg Oxazolam enthalten -
Oxycodon14-Hydroxydihydrocodeinon4,5α-Epoxy-14-hydroxy-3-methoxy-17-
methylmorphinan-6-on
-Papaver somniferum
(Pflanzen und Pflanzenteile,
ausgenommen die Samen,
der zur Art Papaver somniferum
(einschließlich der Unterart
setigerum) gehörenden Pflanzen)
-

- ausgenommen, wenn der Verkehr mit ihnen (ausgenommen der Anbau) Zierzwecken dient und wenn im getrockneten
Zustand ihr Gehalt an Morphin 0,02 vom Hundert nicht übersteigt; in diesem Fall finden die betäubungsmittel-
rechtlichen Vorschriften nur Anwendung auf die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr -
- ausgenommen in Zubereitungen, die nach einer im homöopathischen Teil des Arzneibuches beschriebenen
Verfahrenstechnik hergestellt sind, wenn die Endkonzentration die vierte Dezimalpotenz nicht übersteigt -
- ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III bis zu 0,015 vom Hundert
Morphin, berechnet als Base, enthalten und die aus einem oder mehreren sonstigen Bestandteilen in der Weise
zusammengesetzt sind, dass das Betäubungsmittel nicht durch leicht anwendbare Verfahren oder in einem die
öffentliche Gesundheit gefährdenden Ausmaß zurückgewonnen werden kann -
Pemolin-2-Imino-5-phenyl-1,3-oxazolidin-4-on

- ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III je abgeteilte Form bis zu
20 mg Pemolin, berechnet als Base, enthalten -

Pentazocin-
(2R,6R,11R)-6,11-Dimethyl-3-(3-methyl-
but-2-en-1-yl)-1,2,3,4,5,6-hexahydro-
2,6-methano-3-benzazocin-8-ol
Pentobarbital-(RS)-5-Ethyl-5-(pentan-2-yl)barbitursäure
Pethidin-Ethyl(1-methyl-4-phenylpiperidin-4-
carboxylat)
-Phenazepam7-Brom-5-(2-chlorphenyl)-
1,3-dihydro-2H-1,4-benzodiazepin-
2-on
Phenobarbital-5-Ethyl-5-phenylbarbitursäure

- ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III bis zu 10 vom Hundert oder
je abgeteilte Form bis zu 300 mg Phenobarbital, berechnet als Säure, enthalten -
Phentermin-2-Benzylpropan-2-ylazan

- ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III je abgeteilte Form bis zu
15 mg Phentermin, berechnet als Base, enthalten -
Pinazepam-7-Chlor-5-phenyl-1-(prop-2-in-1-yl)-
1,3-dihydro-2H-1,4-benzodiazepin-2-on
Pipradrol-Diphenyl(2-piperidyl)methanol
Piritramid-1'-(3-Cyan-3,3-diphenylpropyl)[1,4'-
bipiperidin]-4'-carboxamid
Prazepam-7-Chlor-1-cyclopropylmethyl-5-phenyl-
1,3-dihydro-2H-1,4-benzodiazepin-2-on

- ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III je abgeteilte Form bis zu
20 mg Prazepam enthalten -
Remifentanil-Methyl{3-[4-methoxycarbonyl-4-(N-phenyl-
propanamido)piperidino]propanoat}
Remimazolam-Methyl{3-[(4S)-8-brom-1-methyl-
6-(pyridin-2-yl)-4H-imidazo[1,2-a]
[1,4]benzodiazepin-4-yl]propanoat}
- ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I
bis III als Lyophilisat nur zur parenteralen Anwendung bis zu 20 mg Remi-
mazolam, berechnet als Base, enthalten -
Secobarbital-5-Allyl-5-(pentan-2-yl)barbitursäure
Sufentanil-N-{4-Methoxymethyl-1-[2-(2-thienyl)
ethyl]-4-piperidyl}-N-phenylpropanamid

Tapentadol -3-[(2R,3R)-1-Dimethylamino-
2-methylpentan-3-yl]phenol
Temazepam-
(RS)-7-Chlor-3-hydroxy-1-methyl-5-
phenyl-1,3-dihydro-2H-1,4-benzodia-
zepin-2-on

- ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III je abgeteilte Form bis zu
20 mg Temazepam enthalten
Tetrazepam-7-Chlor-5-(cyclohex-1-enyl)-1-methyl-
1,3-dihydro-2H-1,4-benzodiazepin-2-on

- ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III je abgeteilte Form bis zu
100 mg Tetrazepam enthalten -

Tilidintrans-TilidinEthyl[(1RS,2SR)-2-dimethylamino-1-
phenylcyclohex-3-encarboxylat]

- ausgenommen in festen Zubereitungen mit verzögerter Wirkstofffreigabe, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III je abgeteilte Form bis zu 300 mg Tilidin, berechnet als Base, und, bezogen auf diese Menge, mindestens 7,5 vom Hundert Naloxonhydrochlorid enthalten -
Triazolam-8-Chlor-6-(2-chlorphenyl)-1-methyl-4H-
[1,2,4]triazolo[4,3-a][1,4]benzodiazepin

- ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III je abgeteilte Form bis zu
0,25 mg Triazolam enthalten -
Zolpidem-N,N-Dimethyl-2-[6-methyl-2- (p-tolyl)imidazo[1,2-a]pyri-
din-3-yl]acetamid
- ausgenommen in Zubereitungen zur oralen Anwendung, die ohne einen
weiteren Stoff der Anlagen I bis III je abgeteilte Form bis zu 8,5 mg Zolpi-
dem, berechnet als Base, enthalten -
-γ-Hydroxybuttersäure (GHB)4-Hydroxybutansäure
- ausgenommen in Zubereitungen zur Injektion, die ohne einen weiteren
Stoff der Anlagen I bis III bis zu 20 vom Hundert und je abgeteilte Form bis
zu 2 g γ-Hydroxybuttersäure, berechnet als Säure, enthalten -


-
die Salze und Molekülverbindungen der in dieser Anlage aufgeführten Stoffe, wenn sie nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft ärztlich, zahnärztlich oder tierärztlich angewendet werden;

-
die Zubereitungen der in dieser Anlage aufgeführten Stoffe, wenn sie nicht

a)
ohne am oder im menschlichen oder tierischen Körper angewendet zu werden, ausschließlich diagnostischen oder analytischen Zwecken dienen und ihr Gehalt an einem oder mehreren Betäubungsmitteln, bei Lyophilisaten und entsprechend zu verwendenden Stoffgemischen in der gebrauchsfertigen Lösung, jeweils 0,01 vom Hundert nicht übersteigt oder die Stoffe in den Zubereitungen isotopenmodifiziert oder

b)
besonders ausgenommen sind. Für ausgenommene Zubereitungen - außer solchen mit Codein oder Dihydrocodein - gelten jedoch die betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften über die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr. Nach Buchstabe b der Position Barbital ausgenommene Zubereitungen können jedoch ohne Genehmigung nach § 11 des Betäubungsmittelgesetzes ein-, aus- oder durchgeführt werden, wenn nach den Umständen eine missbräuchliche Verwendung nicht zu befürchten ist.





 

Frühere Fassungen von Anlage III BtMG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 22.05.2021Artikel 1 Zweiunddreißigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften
vom 18.05.2021 BGBl. I S. 1096
aktuell vorher 17.07.2020Artikel 1 Zwanzigste Verordnung zur Änderung von Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes
vom 10.07.2020 BGBl. I S. 1691
aktuell vorher 10.03.2017Artikel 1 Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften
vom 06.03.2017 BGBl. I S. 403
aktuell vorher 17.07.2013Artikel 1 Siebenundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften
vom 09.07.2013 BGBl. I S. 2274
aktuell vorher 01.01.2013Artikel 1 Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften
vom 20.07.2012 BGBl. I S. 1639
aktuell vorher 01.11.2011Artikel 1 Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften
vom 11.05.2011 BGBl. I S. 821
aktuell vorher 18.05.2011Artikel 1 Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften
vom 11.05.2011 BGBl. I S. 821
aktuell vorher 01.06.2010Artikel 1 Vierundzwanzigste Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung (24. BtMÄndV)
vom 18.12.2009 BGBl. I S. 3944
aktuell vorher 21.07.2009Artikel 1 Gesetz zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung
vom 15.07.2009 BGBl. I S. 1801
aktuell vorher 01.03.2008Artikel 1 Einundzwanzigste Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung (21. BtMÄndV)
vom 18.02.2008 BGBl. I S. 246
aktuellvor 01.03.2008früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage III BtMG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage III BtMG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BtMG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 BtMG Betäubungsmittel (vom 28.01.2022)
... Betäubungsmittel im Sinne dieses Gesetzes sind die in den Anlagen I bis III aufgeführten Stoffe und Zubereitungen. (2) Die Bundesregierung wird ... von Sachverständigen durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Anlagen I bis III zu ändern oder zu ergänzen, wenn dies 1. nach wissenschaftlicher Erkenntnis ... Stoffe und Zubereitungen, die nicht Arzneimittel oder Tierarzneimittel sind, in die Anlagen I bis III aufzunehmen, wenn dies wegen des Ausmaßes der mißbräuchlichen Verwendung und ... wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Anlagen I bis III oder die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen zu ändern, soweit das auf ...
§ 2 BtMG Sonstige Begriffe (vom 23.07.2009)
... und Lösungen; 3. ausgenommene Zubereitung: eine in den Anlagen I bis III bezeichnete Zubereitung, die von den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften ganz oder ...
§ 4 BtMG Ausnahmen von der Erlaubnispflicht (vom 28.01.2022)
... Apotheke oder einer Krankenhausapotheke (Apotheke) a) in Anlage II oder III bezeichnete Betäubungsmittel oder dort ausgenommene Zubereitungen herstellt, b) ... oder dort ausgenommene Zubereitungen herstellt, b) in Anlage II oder III bezeichnete Betäubungsmittel erwirbt, c) in Anlage III bezeichnete ... b) in Anlage II oder III bezeichnete Betäubungsmittel erwirbt, c) in Anlage III bezeichnete Betäubungsmittel auf Grund ärztlicher, zahnärztlicher oder ... oder tierärztlicher Verschreibung abgibt, d) in Anlage II oder III bezeichnete Betäubungsmittel an Inhaber einer Erlaubnis zum Erwerb dieser ... oder an den Nachfolger im Betrieb der Apotheke abgibt, e) in Anlage I, II oder III bezeichnete Betäubungsmittel zur Untersuchung, zur Weiterleitung an eine zur Untersuchung von ... berechtigte Stelle oder zur Vernichtung entgegennimmt oder f) in Anlage III bezeichnete Opioide in Form von Fertigarzneimitteln in transdermaler oder in transmucosaler ... vorrätig hat, 2. im Rahmen des Betriebs einer tierärztlichen Hausapotheke in Anlage III bezeichnete Betäubungsmittel in Form von Tierarzneimitteln a) für ein von ... oder an den Nachfolger im Betrieb der tierärztlichen Hausapotheke abgibt, 3. in Anlage III bezeichnete Betäubungsmittel a) auf Grund ärztlicher, zahnärztlicher ... c) von einem Arzt nach § 13 Absatz 1a Satz 1 erwirbt, 4. in Anlage III bezeichnete Betäubungsmittel a) als Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt im Rahmen des ... durch andere besorgt oder vermittelt oder 6. in Anlage I, II oder III bezeichnete Betäubungsmittel als Proband oder Patient im Rahmen einer klinischen Prüfung ...
§ 12 BtMG Abgabe und Erwerb (vom 26.10.2012)
...  (3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht bei 1. Abgabe von in Anlage III bezeichneten Betäubungsmitteln a) auf Grund ärztlicher, zahnärztlicher ...
§ 13 BtMG Verschreibung und Abgabe auf Verschreibung (vom 27.07.2023)
... Die in Anlage III bezeichneten Betäubungsmittel dürfen nur von Ärzten, Zahnärzten und ... ambulant versorgten Palliativpatienten darf der Arzt diesem die hierfür erforderlichen, in Anlage III bezeichneten Betäubungsmittel in Form von Fertigarzneimitteln nur dann überlassen, ... Tagesgabe auszuhändigen. (1b) Abweichend von Absatz 1 dürfen die in Anlage III bezeichneten Betäubungsmittel durch Notfallsanitäter im Sinne des ... Im Rahmen des Betriebs einer tierärztlichen Hausapotheke dürfen nur die in Anlage III bezeichneten Betäubungsmittel und nur zur Anwendung bei einem vom Betreiber der Hausapotheke ... ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates das Verschreiben von den in Anlage III bezeichneten Betäubungsmitteln, ihre Abgabe auf Grund einer Verschreibung und das Aufzeichnen ...
§ 14 BtMG Kennzeichnung und Werbung
... Betäubungsmittel darf nicht geworben werden. Für in den Anlagen II und III bezeichnete Betäubungsmittel darf nur in Fachkreisen der Industrie und des Handels sowie bei ... eine Apotheke oder eine tierärztliche Hausapotheke betreiben, geworben werden, für in Anlage III bezeichnete Betäubungsmittel auch bei Ärzten, Zahnärzten und ...
§ 26 BtMG Bundeswehr, Bundespolizei, Bereitschaftspolizei und Zivilschutz
... der Bundeswehr und der Bundespolizei dienen, sowie auf die Bevorratung mit in Anlage II oder III bezeichneten Betäubungsmitteln für den Zivilschutz entsprechende Anwendung.  ...
Anlage I BtMG (nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel) *) (vom 01.01.2023)
... Europäischen Union Reihe C veröffentlicht sind (Nutzhanf) oder e) zu den in Anlage III bezeichneten Zwecken - - Cannabisharz  ... - ausgenommen Diamorphin zu den in den Anlagen II und III bezeichneten Zwecken ...
Anlage II BtMG (verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel) *) (vom 08.06.2023)
...  - ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III je abgeteilte Form bis zu 0,5 mg Difenoxin, berechnet als Base, und, bezogen auf diese ... - ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III bis zu 0,25 vom Hundert oder je abgeteilte Form bis zu 2,5 mg Diphenoxylat, berechnet als ... - ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III bis zu 2,5 vom Hundert oder je abgeteilte Form bis zu 100 mg Ethylmorphin, berechnet als ... - ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III als Lösung bis zu 0,15 vom Hundert, je Packungseinheit jedoch nicht mehr als 150 mg, ... Ester, Ether und Molekülverbindungen der in dieser Anlage sowie die Ester und Ether der in Anlage III aufgeführten Stoffe, ausgenommen γ-Hydroxybuttersäure (GHB), wenn sie nicht in ... das Bestehen solcher Salze möglich ist, sowie die Salze und Molekülverbindungen der in Anlage III aufgeführten Stoffe, wenn das Bestehen solcher Salze und Molekülverbindungen ...
Anlage III BtMG (verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel) (vom 22.05.2021)
...  - ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III je abgeteilte Form bis zu 1 mg Alprazolam enthalten - ... mit verzögerter Wirkstofffreigabe, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III je abgeteilte Form bis zu 64 mg Amfepramon, berechnet als Base, enthalten - ... - ausgenommen in Zubereitungen, die a) ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III bis zu 10 vom Hundert oder b) ohne am oder im menschlichen oder tierischen Körper ... oder analytischen Zwecken dienen und ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III je Packungseinheit nicht mehr als 25 g Barbital, berechnet als Säure, enthalten -  ... - ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III je abgeteilte Form bis zu 6 mg Bromazepam enthalten - ... - ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III bis zu 0,02 vom Hundert oder je abgeteilte Form bis zu 0,25 mg Brotizolam enthalten - ... - ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III bis zu 5 vom Hundert als Lösung, jedoch nicht mehr als 1.600 mg je Packungseinheit oder ... - ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III je abgeteilte Form bis zu 25 mg Chlordiazepoxid enthalten - ... - ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III bis zu 0,2 Prozent als Suspension, jedoch nicht mehr als 300 mg je Packungseinheit, oder je ... - ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III bis zu 0,25 vom Hundert als Tropflösung, jedoch nicht mehr als 250 mg je ... - ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III je abgeteilte Form bis zu 50 mg, als Trockensubstanz nur zur parenteralen Anwendung bis zu ... - ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III je abgeteilte Form bis zu 20 mg Clotiazepam enthalten - ... - ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III bis zu 2,5 vom Hundert oder je abgeteilte Form bis zu 100 mg Codein, berechnet als Base, ... - ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III bis zu 1 vom Hundert als Sirup oder Tropflösung, jedoch nicht mehr als 250 mg je ... - ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III bis zu 2,5 vom Hundert oder je abgeteilte Form bis zu 100 mg Dihydrocodein, berechnet als ... - ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III je abgeteilte Form bis zu 2 mg Estazolam enthalten - ... - ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III je abgeteilte Form bis zu 11 mg Fenproporex, berechnet als Base, enthalten - ... - ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III je abgeteilte Form bis zu 30 mg Flurazepam enthalten - ... - ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III je abgeteilte Form bis zu 120 mg Halazepam enthalten - ... Ketazolam enthalten - die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III je abgeteilte Form bis zu Levacetylmethadol Levomethadylacetat ... - ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III je abgeteilte Form bis zu 2,5 mg Loprazolam enthalten - ... - ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III je abgeteilte Form bis zu 2,5 mg Lorazepam enthalten - ... - ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III je abgeteilte Form bis zu 2 mg Lormetazepam enthalten - ... - ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III je abgeteilte Form bis zu 10 mg Medazepam enthalten -  ... - ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III je abgeteilte Form bis zu 200 mg Methylphenobarbital, berechnet als Säure, enthalten - ... - ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III bis zu 0,2 vom Hundert oder je abgeteilte Form bis zu 15 mg Midazolam enthalten - ... - ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III bis zu 0,5 vom Hundert als Tropflösung, jedoch nicht mehr als 250 mg je ... - ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III bis zu 0,5 vom Hundert als Tropflösung, jedoch nicht mehr als 150 mg je ... - ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III je abgeteilte Form bis zu 50 mg Oxazepam enthalten - ... - ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III je abgeteilte Form bis zu 20 mg Oxazolam enthalten - ... - - ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III bis zu 0,015 vom Hundert Morphin, berechnet als Base, enthalten und die aus einem oder ... - ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III je abgeteilte Form bis zu 20 mg Pemolin, berechnet als Base, enthalten -  ... - ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III bis zu 10 vom Hundert oder je abgeteilte Form bis zu 300 mg Phenobarbital, berechnet als ... - ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III je abgeteilte Form bis zu 15 mg Phentermin, berechnet als Base, enthalten - ... - ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III je abgeteilte Form bis zu 20 mg Prazepam enthalten - ... - ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III je abgeteilte Form bis zu 20 mg Temazepam enthalten ... - ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III je abgeteilte Form bis zu 100 mg Tetrazepam enthalten -  ... mit verzögerter Wirkstofffreigabe, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III je abgeteilte Form bis zu 300 mg Tilidin, berechnet als Base, und, bezogen auf diese Menge, ... - ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III je abgeteilte Form bis zu 0,25 mg Triazolam enthalten - ... in Zubereitungen zur oralen Anwendung, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III je abgeteilte Form bis zu 8,5 mg Zolpi- dem, berechnet als Base, enthalten ... ausgenommen in Zubereitungen zur Injektion, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III bis zu 20 vom Hundert und je abgeteilte Form bis zu 2 g γ-Hydroxybuttersäure, ...
 
Zitat in folgenden Normen

Arzneimittelgesetz (AMG)
neugefasst durch B. v. 12.12.2005 BGBl. I S. 3394; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
§ 47 AMG Vertriebsweg (vom 27.07.2023)
... 1. im Sinne des § 2 des Betäubungsmittelgesetzes, die als solche in Anlage II oder III des Betäubungsmittelgesetzes aufgeführt sind, oder 2. die nach § 48 Absatz 2 Satz 3 nur auf Sonderrezept ...

Besondere Gebührenverordnung BMG (BMGBGebV)
V. v. 24.09.2021 BGBl. I S. 4391; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Anlage BMGBGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebühren- und Auslagenverzeichnis (vom 26.01.2023)
...  1.2.3.1 Wenn mehrere in den Anlagen I bis III zu § 1 Absatz 1 BtMG aufgeführte Betäubungsmittel umfasst sind, insgesamt je ... 1.2.3.2 Wenn mehrere ausschließlich in den Anlagen II und III zu § 1 Absatz 1 BtMG aufgeführte Betäubungsmittel umfasst sind, insgesamt je ...

Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung (BtMAHV)
V. v. 16.12.1981 BGBl. I S. 1420; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
§ 15 BtMAHV Vereinfachter grenzüberschreitender Verkehr (vom 10.03.2017)
... der §§ 1 bis 12 finden keine Anwendung auf Zubereitungen der in den Anlagen II und III des Betäubungsmittelgesetzes aufgeführten Stoffe, die entweder 1. durch Ärzte, Zahnärzte oder ... Verkehr mitgeführt werden. Satz 1 Nummer 2 gilt auch für den in der Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes aufgeführten Cannabis in Form von getrockneten Blüten. (2) Die Vorschriften ...

Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV)
Artikel 3 V. v. 20.01.1998 BGBl. I S. 74, 80; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
§ 1 BtMVV Grundsätze (vom 08.04.2023)
... Die in Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes bezeichneten Betäubungsmittel dürfen nur als Zubereitungen, Cannabis auch in Form von ...
§ 2 BtMVV Verschreiben durch einen Arzt (vom 08.04.2023)
... Für einen Patienten darf der Arzt die in Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes bezeichneten Betäubungsmittel außer Alfentanil, Cocain, Etorphin, Remifentanil und ...
§ 3 BtMVV Verschreiben durch einen Zahnarzt (vom 08.04.2023)
... Für einen Patienten darf der Zahnarzt die in Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes bezeichneten Betäubungsmittel außer Alfentanil, Amfetamin, Cannabis, Cocain, ...
§ 4 BtMVV Verschreiben durch einen Tierarzt (vom 08.04.2023)
... Für ein Tier darf der Tierarzt die in Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes bezeichneten Betäubungsmittel außer Alfentanil, Cannabis, Cocain, Diamorphin, ...
§ 7 BtMVV Verschreiben für Kauffahrteischiffe (vom 21.08.2014)
... und solchen, die nicht die Bundesflagge führen, können auch andere der in der Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes bezeichneten Betäubungsmittel verschrieben werden. (3) Ausnahmsweise dürfen ...

Tierarzneimittelgesetz (TAMG)
Artikel 1 G. v. 27.09.2021 BGBl. I S. 4530; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 14.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 97
§ 46 TAMG Abgabe von Mustern
... 2 Absatz 1 Nummer 1 und 2 des Betäubungsmittelgesetzes enthalten, die in Anlage II oder III des Betäubungsmittelgesetzes aufgeführt sind. (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten für Herstellerinnen und ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Einundzwanzigste Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung (21. BtMÄndV)
V. v. 18.02.2008 BGBl. I S. 246
Artikel 1 21. BtMÄndV Änderung der Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes
... pyrimidin-2,4,6(1H,3H,5H)-trion. 3. In Anlage III werden die Positionen „Amfetaminil", „Butobarbital", ...

Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG)
G. v. 19.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 197
Artikel 7b ALBVVG Änderung des Betäubungsmittelgesetzes
... Absatz 1b eingefügt: „(1b) Abweichend von Absatz 1 dürfen die in Anlage III bezeichneten Betäubungsmittel durch Notfallsanitäter im Sinne des ...

Cannabisgesetz (CanG)
G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Artikel 3 CanG Änderung des Betäubungsmittelgesetzes
... Europäischen Union Reihe C veröffentlicht sind (Nutzhanf) oder e) zu den in Anlage III bezeichneten Zwecken - - Cannabisharz (Haschisch, das ... die zu nichtmedizinischen Zwecken im Verkehr ist." 8. Anlage III wird wie folgt geändert: a) Folgende Position wird gestrichen:  ...

Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften
V. v. 11.05.2011 BGBl. I S. 821
Artikel 1 25. BtMÄndV Änderung der Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes
... Folgende Ausnahmeregelung wird angefügt: „e) zu den in den Anlagen II und III bezeichneten Zwecken -". 2. In Anlage II wird die folgende Position in die ... zu medizinischen Zwecken bestimmt sind -. 3. Anlage III wird wie folgt geändert: a) Folgende Position wird in die alphabetische ... der Zusatz „- ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III je abgeteilte Form bis zu 1 mg Flunitrazepam enthalten. Für ausgenommene Zubereitungen, die ...

Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
G. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 1990, 3578; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 22.12.2010 BGBl. I S. 2262
Artikel 1 AMGuaÄndG Änderung des Arzneimittelgesetzes (vom 23.07.2009)
... 1. im Sinne des § 2 des Betäubungsmittelgesetzes, die als solche in Anlage II oder III des Betäubungsmittelgesetzes aufgeführt sind, oder 2. die nach § 48 ...
Artikel 5 AMGuaÄndG Änderung des Betäubungsmittelgesetzes
...  „2. im Rahmen des Betriebs einer tierärztlichen Hausapotheke in Anlage III bezeichnete Betäubungsmittel in Form von Fertigarzneimitteln a) für ein ... e) Folgende Nummer 6 wird angefügt: „6. in Anlage I, II oder III bezeichnete Betäubungsmittel als Proband oder Patient im Rahmen einer klinischen Prüfung ...

Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften
G. v. 06.03.2017 BGBl. I S. 403
Artikel 1 BtMRÄndG Änderung des Betäubungsmittelgesetzes
... gehörenden Pflanzen)" in Buchstabe e die Wörter „in den Anlagen II und III " durch die Wörter „in Anlage III" ersetzt. 3. In Anlage II wird ... Buchstabe e die Wörter „in den Anlagen II und III" durch die Wörter „in Anlage III " ersetzt. 3. In Anlage II wird folgende Position gestrichen:  ... zu medizinischen Zwecken bestimmt sind -". 4. In Anlage III wird die Position INN andere nicht geschützte ...
Artikel 2 BtMRÄndG Änderung der Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung
... folgender Satz angefügt: „Satz 1 Nummer 2 gilt auch für den in der Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes aufgeführten Cannabis in Form von getrockneten ...

Gesetz zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung
G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1801
Artikel 1 BtMGuaÄndG Änderung des Betäubungsmittelgesetzes
... Diamorphin)" die Angabe „- ausgenommen Diamorphin zu den in den Anlagen II und III bezeichneten Zwecken -" angefügt. 6. In Anlage II (verkehrsfähige, aber ... zu medizinischen Zwecken bestimmt ist -. 7. In Anlage III (verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel) zu § 1 Absatz 1 ...

Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften
V. v. 20.07.2012 BGBl. I S. 1639
Artikel 1 26. BtMÄndV Änderung der Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes
... piperazin. 3. In Anlage III wird innerhalb der Position „Tilidin" die Ausnahme wie folgt gefasst:  ... mit verzögerter Wirkstofffreigabe, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III je abgeteilte Form bis zu 300 mg Tilidin, berechnet als Base, und, bezogen auf diese Menge, ...

Siebenundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften
V. v. 09.07.2013 BGBl. I S. 2274
Artikel 1 27. BtMÄndV Änderung der Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes
...  tetramethylcyclopropyl)methanon". 3. In Anlage III werden die folgenden Positionen jeweils alphabetisch in die bestehende Reihenfolge ...

Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung und der Tierärztegebührenordnung
V. v. 15.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 70
Artikel 1 BtMVVuGOTÄndV Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung

Vierundzwanzigste Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung (24. BtMÄndV)
V. v. 18.12.2009 BGBl. I S. 3944
Artikel 1 24. BtMÄndV Änderung des Betäubungsmittelgesetzes

Zwanzigste Verordnung zur Änderung von Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes
V. v. 10.07.2020 BGBl. I S. 1691
Artikel 1 20. BtMGAnlÄndV

Zweites Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
G. v. 19.10.2012 BGBl. I S. 2192, 2017 I 154, 2304; zuletzt geändert durch Artikel 12a G. v. 20.12.2016 BGBl. I S. 3048
Artikel 4 2. AMGuaÄndG Änderung des Betäubungsmittelgesetzes

Zweiunddreißigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften
V. v. 18.05.2021 BGBl. I S. 1096
Artikel 1 32. BtMÄndV Änderung der Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung (MedBVSV)
V. v. 25.05.2020 BAnz AT 26.05.2020 V1; zuletzt geändert durch Artikel 8b G. v. 16.09.2022 BGBl. I S. 1454
§ 1 MedBVSV Zweck der Verordnung und Begriffsbestimmungen (vom 11.03.2022)