Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Medizinische Technologinnen und Medizinische Technologen (MT-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung - MTAPrV)

V. v. 24.09.2021 BGBl. I S. 4467 (Nr. 69); zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
Geltung ab 01.01.2023; FNA: 2124-28-1 Hebammen und Heilhilfsberufe
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Eingangsformel 1)
Teil 1 Ausbildung
§ 1 Inhalt der Ausbildung
§ 2 Gliederung der Ausbildung
§ 3 Theoretischer und praktischer Unterricht
§ 4 Praktische Ausbildung
§ 5 Interprofessionelles Praktikum
§ 6 Leistungseinschätzungen für praktische Einsätze
§ 7 Jahreszeugnisse
§ 8 Qualifikation der Praxisanleitung
§ 9 Praxisbegleitung
§ 10 Inhalt der Kooperationsvereinbarungen
Teil 2 Staatliche Prüfung
Abschnitt 1 Allgemeines und Organisatorisches
§ 11 Teile der staatlichen Prüfung
§ 12 Bildung und Zuständigkeit des Prüfungsausschusses
§ 13 Zusammensetzung des Prüfungsausschusses
§ 14 Bestimmung der einzelnen Fachprüferinnen und Fachprüfer für die einzelnen Prüfungsteile der staatlichen Prüfung
§ 15 Teilnahme der dem Prüfungsausschuss vorsitzenden Person an Teilen der staatlichen Prüfung
§ 16 Teilnahme von Sachverständigen sowie von Beobachterinnen und Beobachtern an der staatlichen Prüfung
§ 17 Zulassung zur staatlichen Prüfung
§ 18 Prüfungstermine für die staatliche Prüfung
§ 19 Prüfungsort der staatlichen Prüfung
§ 20 Nachteilsausgleich
§ 21 Rücktritt von der staatlichen Prüfung
§ 22 Versäumnisse
§ 23 Störung der staatlichen Prüfung und Täuschungsversuch
§ 24 Niederschrift
§ 25 Vornoten
§ 26 Benotung von Leistungen in der staatlichen Prüfung
Abschnitt 2 Schriftlicher Teil der staatlichen Prüfung
§ 27 Inhalt des schriftlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Laboratoriumsanalytik oder zum Medizinischen Technologen für Laboratoriumsanalytik
§ 28 Inhalt des schriftlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Radiologie oder zum Medizinischen Technologen für Radiologie
§ 29 Inhalt des schriftlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Funktionsdiagnostik oder zum Medizinischen Technologen für Funktionsdiagnostik
§ 30 Inhalt des schriftlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Veterinärmedizin oder zum Medizinischen Technologen für Veterinärmedizin
§ 31 Durchführung des schriftlichen Teils
§ 32 Benotung und Note einer Aufsichtsarbeit
§ 33 Bestehen des schriftlichen Teils
§ 34 Wiederholung von Aufsichtsarbeiten
§ 35 Note für den schriftlichen Teil
Abschnitt 3 Mündlicher Teil der staatlichen Prüfung
§ 36 Inhalt des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Laboratoriumsanalytik oder zum Medizinischen Technologen für Laboratoriumsanalytik
§ 37 Inhalt des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Radiologie oder zum Medizinischen Technologen für Radiologie
§ 38 Inhalt des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Funktionsdiagnostik oder zum Medizinischen Technologen für Funktionsdiagnostik
§ 39 Inhalt des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Veterinärmedizin oder zum Medizinischen Technologen für Veterinärmedizin
§ 40 Durchführung des mündlichen Teils
§ 41 Benotung und Note für die im mündlichen Teil erbrachte Leistung
§ 42 Bestehen des mündlichen Teils
§ 43 Wiederholung des mündlichen Teils
Abschnitt 4 Praktischer Teil der staatlichen Prüfung
§ 44 Inhalt und Ablauf des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Laboratoriumsanalytik oder zum Medizinischen Technologen für Laboratoriumsanalytik
§ 45 Inhalt und Ablauf des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Radiologie oder zum Medizinischen Technologen für Radiologie
§ 46 Inhalt und Ablauf des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Funktionsdiagnostik oder zum Medizinischen Technologen für Funktionsdiagnostik
§ 47 Inhalt und Ablauf des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Veterinärmedizin oder zum Medizinischen Technologen für Veterinärmedizin
§ 48 Durchführung des praktischen Teils
§ 49 Benotung, Note und Bestehen des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Laboratoriumsanalytik oder zum Medizinischen Technologen für Laboratoriumsanalytik
§ 50 Benotung, Note und Bestehen des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Radiologie oder zum Medizinischen Technologen für Radiologie
§ 51 Benotung, Note und Bestehen des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Funktionsdiagnostik oder zum Medizinischen Technologen für Funktionsdiagnostik
§ 52 Benotung, Note und Bestehen des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Veterinärmedizin oder zum Medizinischen Technologen für Veterinärmedizin
§ 53 Wiederholung und zusätzlicher Praxiseinsatz
Abschnitt 5 Abschluss des Prüfungsverfahrens
§ 54 Bestehen und Gesamtnote der staatlichen Prüfung
§ 55 Zeugnis über die staatliche Prüfung
§ 56 Mitteilung bei Nichtbestehen der staatlichen Prüfung
§ 57 Aufbewahrung der Prüfungsunterlagen und Einsichtnahme
Teil 3 Erlaubnisurkunde
§ 58 Ausstellung der Erlaubnisurkunde
Teil 4 Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und erforderliche Anpassungsmaßnahmen
Abschnitt 1 Verfahren
§ 59 Frist der Behörde für die Bestätigung des Antragseingangs
§ 60 Erforderliche Unterlagen
§ 61 Frist der Behörde für die Entscheidung über den Antrag
§ 62 Bescheide bei Feststellung wesentlicher Unterschiede
Abschnitt 2 Anpassungsmaßnahmen nach § 50 des MT-Berufe-Gesetzes
Unterabschnitt 1 Eignungsprüfung
§ 63 Zweck der Eignungsprüfung
§ 64 Eignungsprüfung als staatliche Prüfung
§ 65 Inhalt der Eignungsprüfung
§ 66 Prüfungsort der Eignungsprüfung
§ 67 Durchführung der Eignungsprüfung
§ 68 Bewertung und Bestehen der Eignungsprüfung
§ 69 Wiederholung
§ 70 Bescheinigung
Unterabschnitt 2 Anpassungslehrgang
§ 71 Ziel und Inhalt des Anpassungslehrgangs
§ 72 Durchführung des Anpassungslehrgangs
§ 73 Bescheinigung
Abschnitt 3 Anpassungsmaßnahmen nach § 51 des MT-Berufe-Gesetzes
Unterabschnitt 1 Kenntnisprüfung
§ 74 Zweck der Kenntnisprüfung
§ 75 Kenntnisprüfung als staatliche Prüfung
§ 76 Teile der Kenntnisprüfung
§ 77 Inhalt des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung
§ 78 Prüfungsort des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung
§ 79 Durchführung des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung
§ 80 Bewertung und Bestehen des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung
§ 81 Wiederholung des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung
§ 82 Inhalt des praktischen Teils der Kenntnisprüfung
§ 83 Prüfungsort des praktischen Teils der Kenntnisprüfung
§ 84 Durchführung des praktischen Teils der Kenntnisprüfung
§ 85 Bewertung und Bestehen des praktischen Teils der Kenntnisprüfung
§ 86 Wiederholung des praktischen Teils der Kenntnisprüfung
§ 87 Bestehen der Kenntnisprüfung
§ 88 Bescheinigung
Unterabschnitt 2 Anpassungslehrgang
§ 89 Ziel und Inhalt des Anpassungslehrgangs
§ 90 Durchführung des Anpassungslehrgangs
§ 91 Ziel und Inhalt des Abschlussgesprächs
§ 92 Durchführung des Abschlussgesprächs
§ 93 Bewertung und erfolgreiches Absolvieren des Anpassungslehrgangs
§ 94 Verlängerung und Wiederholung des Anpassungslehrgangs
§ 95 Bescheinigung
Abschnitt 4 Nachweise der Zuverlässigkeit und der gesundheitlichen Eignung durch Inhaberinnen und Inhaber von Berufsqualifikationen aus einem anderen Mitgliedstaat, einem anderen Vertragsstaat oder einem gleichgestellten Staat
§ 96 Nachweise der Zuverlässigkeit
§ 97 Nachweise der gesundheitlichen Eignung
§ 98 Aktualität von Nachweisen
Abschnitt 5 Verfahren bei der Erbringung von Dienstleistungen durch Inhaberinnen und Inhaber von Berufsqualifikationen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
§ 99 Verfahren bei der Erbringung von Dienstleistungen
Abschnitt 6 Verfahren zur Erteilung der Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung nach § 53 des MT-Berufe-Gesetzes
§ 99a Frist der Behörde für die Bestätigung des Antragseingangs
§ 99b Erforderliche Unterlagen
§ 99c Frist der Behörde für die Entscheidung über den Antrag
§ 99d Erlaubnisurkunde
Abschnitt 7 Verfahren zur Erteilung einer Genehmigung zur Dienstleistungserbringung im Rahmen einer partiellen Berufsausübung
§ 99e Erforderliche Unterlagen
Teil 5 Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 100 Übergangsvorschrift
§ 101 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schlussformel
Anlage 1 (zu § 1) Kompetenzen für die Ausbildung zur Medizinischen Technologin für Laboratoriumsanalytik und zum Medizinischen Technologen für Laboratoriumsanalytik
Anlage 2 (zu § 1) Kompetenzen für die Ausbildung zur Medizinischen Technologin für Radiologie und zum Medizinischen Technologen für Radiologie
Anlage 3 (zu § 1) Kompetenzen für die Ausbildung zur Medizinischen Technologin für Funktionsdiagnostik und zum Medizinischen Technologen für Funktionsdiagnostik
Anlage 4 (zu § 1) Kompetenzen für die Ausbildung zur Medizinischen Technologin für Veterinärmedizin und zum Medizinischen Technologen für Veterinärmedizin
Anlage 5 (zu § 3 Absatz 2) Stundenverteilung im Rahmen des theoretischen und praktischen Unterrichts der Ausbildung zur Medizinischen Technologin und zum Medizinischen Technologen
Anlage 6 (zu § 4 Absatz 2 und 3 und § 5 Absatz 1) Stundenverteilung im Rahmen der praktischen Ausbildung zur Medizinischen Technologin und zum Medizinischen Technologen
Anlage 7 (zu § 17 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b) Bescheinigung über die Teilnahme am theoretischen und praktischen Unterricht und an der praktischen Ausbildung
Anlage 8 (zu § 55 Absatz 1) Zeugnis über die staatliche Prüfung zum Führen der Berufsbezeichnung
Anlage 9 (zu § 58 Absatz 2) Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
Anlage 10 (zu § 70 Absatz 2) Bescheinigung über die staatliche Eignungsprüfung
Anlage 11 (zu § 73 Absatz 2) Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang
Anlage 12 (zu § 88 Absatz 2) Bescheinigung über die staatliche Kenntnisprüfung
Anlage 13 (zu § 95 Absatz 2) Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang
Anlage 14 (zu § 99d) Urkunde über die Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung


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