Die Dritte Verordnung zur Durchführung des
Bundesentschädigungsgesetzes vom 28. April 1966 (BGBl. I S. 300), die zuletzt durch Artikel
3 der Verordnung vom
12. Februar 2013 (BGBl. I S. 192) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 22a wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Überschrift über der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:
„vom 1.10.2012 bis 31.7.2014 €". |
-
- b)
- Folgende Spalte wird angefügt:
- 2.
- § 24 Absatz 4 wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Überschrift über der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:
„vom 1.10.2012 bis 31.7.2014 €". |
-
- b)
- Folgende Spalte wird angefügt:
- 3.
- Dem § 33 Absatz 4 wird folgender Satz angefügt:
„Die seit dem 1. Oktober 2012 geltenden Rentenbeträge werden ab dem 1. August 2014 um 5 Prozent erhöht, wobei der Höchstbetrag von 2.283 Euro nicht überschritten werden darf."
- 4.
- § 33a wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Überschrift über der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:
„vom 1.10.2012 bis 31.7.2014 €". |
-
- b)
- Folgende Spalte wird angefügt:
- 5.
- § 34 Absatz 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Überschrift über der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:
„vom 1.10.2012 bis 31.7.2014 €". |
-
- b)
- Folgende Spalte wird angefügt:
„ab 1.8.2014 € |
1.156 |
1.455 |
120". |
- 6.
- § 35 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 3 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 1 werden die Wörter „ab 1. Oktober 2012" durch die Wörter „bis 31. Juli 2014" ersetzt, wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt und folgende Zeile angefügt:
„ab 1. August 2014 1.053 Euro."
- bb)
- In Satz 2 werden die Wörter „ab 1. Oktober 2012" durch die Wörter „bis 31. Juli 2014" ersetzt, wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt und folgende Zeile angefügt:
„ab 1. August 2014.120 Euro."
- b)
- In Absatz 4 werden die Wörter „ab 1. Oktober 2012" durch die Wörter „bis 31. Juli 2014" ersetzt, wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt und folgende Zeile angefügt:
„ab 1. August 2014.378 Euro."
- c)
- In Absatz 5 werden die Wörter „ab 1. Oktober 2012" durch die Wörter „bis 31. Juli 2014" ersetzt, wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt und folgende Zeile angefügt:
„ab 1. August 2014.495 Euro."
- 7.
- § 38a wird wie folgt geändert:
- a)
- Dem Absatz 1 wird folgende Spalte angefügt:
-
- b)
- Dem Absatz 2 wird folgende Spalte angefügt:
-
- c)
- Dem Absatz 3 wird folgende Spalte angefügt:
- 8.
- Die Anlage 4 zu den §§ 15 und 17 (Besoldungsübersicht) wird wie folgt geändert:
- a)
- In Abschnitt 1 wird die Angabe „ab 1.10.2012" durch die Angabe „bis 31.7.2014" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr € | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr € | Ab vollendetem 45. Lebensjahr € |
„ab 1.8.2014 | 25.606 | 27.483 | 28.422". |
-
- b)
- In Abschnitt 2 wird die Angabe „ab 1.10.2012" durch die Angabe „bis 31.7.2014" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr € | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr € | Ab vollendetem 45. Lebensjahr € |
„ab 1.8.2014 | 28.889 | 32.996 | 35.049". |
-
- c)
- In Abschnitt 3 wird die Angabe „ab 1.10.2012" durch die Angabe „bis 31.7.2014" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr € | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr € | Ab vollendetem 45. Lebensjahr € |
„ab 1.8.2014 | 35.139 | 40.371 | 42.991". |
-
- d)
- In Abschnitt 4 wird die Angabe „ab 1.10.2012" durch die Angabe „bis 31.7.2014" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr € | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr € | Bis zum vollendeten 50. Lebensjahr € | Ab vollendetem 50. Lebensjahr € |
„ab 1.8.2014 | 44.914 | 50.988 | 54.026 | 57.062". |
- 9.
- Die Anlage 5c zu § 22 (Besoldungsübersicht Rente) wird wie folgt geändert:
- a)
- Abschnitt 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Nummer 1 wird die Angabe „ab 1.10.2012" durch die Angabe „bis 31.7.2014" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr € | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr € | Ab vollendetem 45. Lebensjahr € |
„ab 1.8.2014 | 25.606 | 27.483 | 28.422". |
-
-
- bb)
- In Nummer 2 wird die Angabe „ab 1.10.2012" durch die Angabe „bis 31.7.2014" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr € | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr € | Ab vollendetem 45. Lebensjahr € |
„ab 1.8.2014 | 11.523 | 17.864 | 20.748". |
-
-
- cc)
- In Nummer 3 wird die Angabe „ab 1.10.2012" durch die Angabe „bis 31.7.2014" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr € | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr € | Ab vollendetem 45. Lebensjahr € |
„ab 1.8.2014 | 7.680 | 11.904 | 13.836". |
-
-
- dd)
- In Nummer 4 wird die Angabe „ab 1.10.2012" durch die Angabe „bis 31.7.2014" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr € | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr € | Ab vollendetem 45. Lebensjahr € |
„ab 1.8.2014 | 640 | 992 | 1.153". |
-
- b)
- Abschnitt 2 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Nummer 1 wird die Angabe „ab 1.10.2012" durch die Angabe „bis 31.7.2014" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr € | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr € | Ab vollendetem 45. Lebensjahr € |
„ab 1.8.2014 | 28.889 | 32.996 | 35.049". |
-
-
- bb)
- In Nummer 2 wird die Angabe „ab 1.10.2012" durch die Angabe „bis 31.7.2014" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr € | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr € | Ab vollendetem 45. Lebensjahr € |
„ab 1.8.2014 | 13.000 | 21.447 | 25.586". |
-
-
- cc)
- In Nummer 3 wird die Angabe „ab 1.10.2012" durch die Angabe „bis 31.7.2014" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr € | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr € | Ab vollendetem 45. Lebensjahr € |
„ab 1.8.2014 | 8.664 | 14.304 | 17.052". |
-
-
- dd)
- In Nummer 4 wird die Angabe „ab 1.10.2012" durch die Angabe „bis 31.7.2014" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr € | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr € | Ab vollendetem 45. Lebensjahr € |
„ab 1.8.2014 | 722 | 1.192 | 1.421". |
-
- c)
- Abschnitt 3 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Nummer 1 wird die Angabe „ab 1.10.2012" durch die Angabe „bis 31.7.2014" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr € | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr € | Ab vollendetem 45. Lebensjahr € |
„ab 1.8.2014 | 35.139 | 40.371 | 42.991". |
-
-
- bb)
- In Nummer 2 wird die Angabe „ab 1.10.2012" durch die Angabe „bis 31.7.2014" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr € | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr € | Ab vollendetem 45. Lebensjahr € |
„ab 1.8.2014 | 15.813 | 26.241 | 31.383". |
-
-
- cc)
- In Nummer 3 wird die Angabe „ab 1.10.2012" durch die Angabe „bis 31.7.2014" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr € | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr € | Ab vollendetem 45. Lebensjahr € |
„ab 1.8.2014 | 10.548 | 17.496 | 20.928". |
-
-
- dd)
- In Nummer 4 wird die Angabe „ab 1.10.2012" durch die Angabe „bis 31.7.2014" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr € | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr € | Ab vollendetem 45. Lebensjahr € |
„ab 1.8.2014 | 879 | 1.458 | 1.744". |
-
- d)
- Abschnitt 4 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Nummer 1 wird die Angabe „ab 1.10.2012" durch die Angabe „bis 31.7.2014" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr € | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr € | Bis zum vollendeten 50. Lebensjahr € | Ab vollendetem 50. Lebensjahr € |
„ab 1.8.2014 | 44.914 | 50.988 | 54.026 | 57.062". |
-
-
- bb)
- In Nummer 2 wird die Angabe „ab 1.10.2012" durch die Angabe „bis 31.7.2014" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr € | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr € | Bis zum vollendeten 50. Lebensjahr € | Ab vollendetem 50. Lebensjahr € |
„ab 1.8.2014 | 15.855 | 28.043 | 37.278 | 41.085". |
-
-
- cc)
- In Nummer 3 wird die Angabe „ab 1.10.2012" durch die Angabe „bis 31.7.2014" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr € | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr € | Bis zum vollendeten 50. Lebensjahr € | Ab vollendetem 50. Lebensjahr € |
„ab 1.8.2014 | 10.572 | 18.696 | 24.852 | 27.396". |
-
-
- dd)
- In Nummer 4 wird die Angabe „ab 1.10.2012" durch die Angabe „bis 31.7.2014" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr € | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr € | Bis zum vollendeten 50. Lebensjahr € | Ab vollendetem 50. Lebensjahr € |
„ab 1.8.2014 | 881 | 1.558 | 2.071 | 2.283". |
Verordnung zur Änderung von Rechtsvorschriften zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
V. v. 27.04.2017 BGBl. I S. 980