Artikel 2 - Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (MsbGEG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Mess- und Eichverordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 2. September 2016 MessEV § 17

In § 17 Absatz 4 Satz 1 der Mess- und Eichverordnung vom 11. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2010, 2011), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. Juni 2016 (BGBl. I S. 1478) geändert worden ist, werden die Wörter „Messgeräten im Sinne des § 21c Absatz 5, des § 21d Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970, 3621), das zuletzt durch Artikel 3 Absatz 4 des Gesetzes vom 4. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3746) geändert worden ist," durch die Wörter „Intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 MsbGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MsbGEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Branntweinmonopolverwaltung-Auflösungsgesetz (BfBAG)
G. v. 10.03.2017 BGBl. I S. 420
Artikel 16 BfBAG Änderung von Rechtsverordnungen
... 2 der Mess- und Eichverordnung vom 11. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2010, 2011), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. August 2016 (BGBl. I S. 2034 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In Nummer 4 werden die ...


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