§ 104 Rechts- und Fachaufsicht über das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Die Rechts- und Fachaufsicht über das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie für alle Aufgaben nach und im Zusammenhang mit diesem Gesetz obliegt dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2682
Zweites Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1325
Artikel 1 2. WindSeeGuaÄndG Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes ... § 103 Wahrnehmung von Aufgaben durch die Bundesnetzagentur § 104 Rechts- und Fachaufsicht über das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie ... 85. Der bisherige § 78 wird § 103. 86. Der bisherige § 79 wird § 104 und wird wie folgt gefasst: „§ 104 Rechts- und Fachaufsicht über das ... 86. Der bisherige § 79 wird § 104 und wird wie folgt gefasst: „ § 104 Rechts- und Fachaufsicht über das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie ...
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