(2121-61-1)
Die
ZES-Verordnung vom
18. Juli 2002 (BGBl. I S. 2663), die zuletzt durch
Artikel 1 der Verordnung vom 20. Januar 2009 (BGBl. I S. 68) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 6 Absatz 2 Satz 1 werden nach dem Wort „schriftliche" die Wörter „oder elektronische" eingefügt.
- 2.
- In § 12 Absatz 3 werden vor dem Punkt am Ende ein Komma und die Wörter „wobei die elektronische Namenswiedergabe genügt" eingefügt.