Artikel 16 - Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts (StrlSchNRV k.a.Abk.)

V. v. 29.11.2018 BGBl. I S. 2034, 2021 I S. 5261; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 08.10.2021 BGBl. I S. 4646
Geltung ab 31.12.2018, abweichend siehe Artikel 20
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Artikel 16 Änderung der Atomrechtlichen Abfallverbringungsverordnung


Artikel 16 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 31. Dezember 2018 AtAV § 2, § 3, § 5

Die Atomrechtliche Abfallverbringungsverordnung vom 30. April 2009 (BGBl. I S. 1000), die zuletzt durch Artikel 23 des Gesetzes vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1966) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 2 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 1 werden die Wörter „Genehmigungs- und Anzeigeerfordernisse" durch die Wörter „Genehmigungs-, Anzeige- und Anmeldeerfordernisse" ersetzt.

b)
Satz 2 wird wie folgt geändert:

aa)
Die Angabe „§ 19" wird durch die Angabe „§ 12" ersetzt.

bb)
Die Wörter „Anzeige nach § 20" werden durch die Wörter „Anmeldung nach § 13" ersetzt.

2.
In § 3 Nummer 1 wird jeweils die Angabe „Anlage III" durch die Angabe „Anlage 4" ersetzt.

3.
In § 5 Absatz 3 wird die Angabe „§ 22" durch die Angabe „§ 15" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 16 Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 16 StrlSchNRV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StrlSchNRV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Eingangsformel StrlSchNRV 1) (vom 30.12.2021)
... Verkehr und digitale Infrastruktur: --- 1) Die Artikel 1 bis 3, 5 bis 14 und 16 bis 20 dieser Verordnung dienen der Umsetzung der Richtlinie 2013/59/Euratom des Rates vom 5. ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 241 11. ZustAnpV Änderung der Atomrechtlichen Abfallverbringungsverordnung
... Abfallverbringungsverordnung vom 30. April 2009 (BGBl. I S. 1000), die zuletzt durch Artikel 16 der Verordnung vom 29. November 2018 (BGBl. I S. 2034 ) geändert worden ist, werden die Wörter „Umwelt, Naturschutz, Bau und ...


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