Artikel 3 - Gesetz über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten (ATA-OTA-GEG k.a.Abk.)

Artikel 3 Inkrafttreten



(1) Artikel 1 § 66 des Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetzes, die Artikel 2a und 2c treten am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Artikel 2b tritt am 1. Oktober 2020 in Kraft.

(3) Artikel 2d tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

(4) Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Januar 2022 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 20. Dezember 2019.



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