Die
Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom
4. November 2009 (BGBl. I S. 3701), die zuletzt durch
Artikel 11 des Gesetzes vom 8. November 2018 (BGBl. I S. 1810) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 2 Absatz 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- Satz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Nummer 1 wird die Angabe „§ 79" durch die Angabe „§ 50c" ersetzt.
- bb)
- Nummer 2 wird wie folgt gefasst:
- „2.
- Auslandsbesoldung nach Abschnitt 5 des Bundesbesoldungsgesetzes."
- cc)
- Die Nummern 3 bis 5 werden aufgehoben.
- b)
- Die Sätze 2 und 3 werden aufgehoben.
abweichendes Inkrafttreten am 01.03.2020
- 2.
- In § 4 Absatz 1 Nummer 1 wird die Angabe „A 2" durch die Angabe „A 3" ersetzt.
Ende abweichendes Inkrafttreten
Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2021/2022 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2021/2022)
G. v. 09.07.2021 BGBl. I S. 2444