Artikel 4 - Verordnung zur Änderung dienstrechtlicher Verordnungen aus Anlass des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes (BesStMV k.a.Abk.)

V. v. 08.01.2020 BGBl. I S. 27 (Nr. 2); Geltung ab 01.01.2020, abweichend siehe Artikel 14
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Artikel 4 Änderung der Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung


Artikel 4 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2020 BMVergV § 2, mWv. 1. März 2020 § 4

Die Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. November 2009 (BGBl. I S. 3701), die zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 8. November 2018 (BGBl. I S. 1810) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 2 Absatz 3 wird wie folgt geändert:

a)
Satz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 1 wird die Angabe „§ 79" durch die Angabe „§ 50c" ersetzt.

bb)
Nummer 2 wird wie folgt gefasst:

„2.
Auslandsbesoldung nach Abschnitt 5 des Bundesbesoldungsgesetzes."

cc)
Die Nummern 3 bis 5 werden aufgehoben.

b)
Die Sätze 2 und 3 werden aufgehoben.

abweichendes Inkrafttreten am 01.03.2020

2.
In § 4 Absatz 1 Nummer 1 wird die Angabe „A 2" durch die Angabe „A 3" ersetzt.

Ende abweichendes Inkrafttreten


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Zitierungen von Artikel 4 Verordnung zur Änderung dienstrechtlicher Verordnungen aus Anlass des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 BesStMV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BesStMV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 14 BesStMV Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... 4 und Artikel 9 treten mit Wirkung vom 1. Januar 2019 in Kraft. (3) Die Artikel 2 und 4 Nummer 2 treten am 1. März 2020 in Kraft. (4) Artikel 11 Nummer 2 und Artikel 12 treten am ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2021/2022 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2021/2022)
G. v. 09.07.2021 BGBl. I S. 2444
Artikel 8 BBVAnpÄndG 2021/2022 Änderung der Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. November 2009 (BGBl. I S. 3701), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 8. Januar 2020 (BGBl. I S. 27 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 2 Absatz 3 wird wie ...


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