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Artikel 2 - Zweite Verordnung zur Änderung von Meisterprüfungsverordnungen (2. MstrPrüfVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 23.11.2021 BGBl. I S. 4952 (Nr. 80); Geltung ab 01.12.2021
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Artikel 2 Änderung der Schneidwerkzeugmechanikermeisterverordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Dezember 2021 PräzwMechMstrV § 1, § 2, § 3, § 4, § 6, § 8

Die Schneidwerkzeugmechanikermeisterverordnung vom 22. November 2011 (BGBl. I S. 2315) wird wie folgt geändert:

1.
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

„Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Präzisionswerkzeugmechaniker-Handwerk

(Präzisionswerkzeugmechanikermeisterverordnung - PräzwMechMstrV)".

2.
In § 1 Satz 2 wird das Wort „Schneidwerkzeugmechaniker-Handwerk" durch das Wort „Präzisionswerkzeugmechaniker-Handwerk" ersetzt.

3.
In § 2 wird im Satzteil vor Nummer 1 das Wort „Schneidwerkzeugmechaniker-Handwerk" durch das Wort „Präzisionswerkzeugmechaniker-Handwerk" ersetzt.

4.
In § 3 Absatz 1 wird das Wort „Schneidwerkzeugmechaniker-Handwerk" durch das Wort „Präzisionswerkzeugmechaniker-Handwerk" ersetzt.

5.
§ 4 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 3 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 wird das Wort „Präzisionsschneidwerkzeuge" durch das Wort „Zerspanwerkzeuge" ersetzt.

bb)
In Satz 3 wird das Wort „Schneidwerkzeuge" durch die Wörter „Schneid- oder Zerspanwerkzeuge" ersetzt.

b)
In Absatz 4 wird das Wort „Schneidwerkzeuge" durch die Wörter „Schneid- oder Zerspanwerkzeuge" ersetzt.

6.
§ 6 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 wird das Wort „Schneidwerkzeugmechaniker-Handwerk" durch das Wort „Präzisionswerkzeugmechaniker-Handwerk" ersetzt.

b)
Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 wird das Wort „Schneidwerkzeugen" durch die Wörter „Schneid- oder Zerspanwerkzeugen" ersetzt.

bb)
In Satz 2 wird das Wort „Schneidwerkzeuge" durch die Wörter „Schneid- oder Zerspanwerkzeuge" ersetzt.

7.
§ 8 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 wird das Wort „Schneidwerkzeugmechaniker-Handwerk" durch das Wort „Präzisionswerkzeugmechaniker-Handwerk" ersetzt.

b)
Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 1 Satz 1, Nummer 2 Satz 1 und Nummer 3 Satz 1 wird jeweils das Wort „Schneidwerkzeugmechanikerbetrieb" durch das Wort „Präzisionswerkzeugmechanikerbetrieb" ersetzt.

bb)
In Nummer 1 Satz 3 Buchstabe c und d wird jeweils das Wort „Schneidwerkzeuge" durch die Wörter „Schneid- oder Zerspanwerkzeuge" ersetzt.

cc)
In Nummer 1 Satz 3 Buchstabe c, e, f und g wird jeweils das Wort „Schneidwerkzeugen" durch die Wörter „Schneid- oder Zerspanwerkzeugen" ersetzt.

dd)
In Nummer 2 Satz 2 Buchstabe h wird das Wort „Schneidwerkzeugen" durch die Wörter „Schneid- oder Zerspanwerkzeugen" ersetzt und werden die Wörter „und Maschinenmessern" gestrichen.



 

Zitierungen von Artikel 2 Zweite Verordnung zur Änderung von Meisterprüfungsverordnungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 2. MstrPrüfVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. MstrPrüfVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Neuregelung des Meisterprüfungsverfahrensrechts
V. v. 18.01.2022 BGBl. I S. 39
Artikel 2 MPVerfNeuRegV Folgeänderungen
... der Schneidwerkzeugmechanikermeisterverordnung vom 22. November 2011 (BGBl. I S. 2315), die durch Artikel 2 der Verordnung vom 23. November 2021 (BGBl. I S. 4952 ) geändert worden ist, werden die Wörter „Meisterprüfungsverfahrensverordnung ...