Das
Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz vom
22. April 2002 (BGBl. I S. 1310), das zuletzt durch
Artikel 5 des Gesetzes vom 23. Mai 2022 (BGBl. I S. 754) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 4 Absatz 1 Satz 4 werden die Wörter „Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat" durch die Wörter „Bundesministerium des Innern und für Heimat" ersetzt.
- 2.
- § 7 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Buchstabe a werden die Wörter „Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie" durch die Wörter „Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz" ersetzt.
- bb)
- In Buchstabe b werden die Wörter „zwei Vertretern des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz" durch die Wörter „einem Vertreter des Bundesministeriums der Justiz" ersetzt.
- cc)
- Nach Buchstabe b wird folgender Buchstabe c eingefügt:
- „c)
- einem Vertreter des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz,".
- dd)
- Die bisherigen Buchstaben c und d werden die Buchstaben d und e.
- b)
- Absatz 5 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 3 werden die Wörter „Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a bis c" durch die Wörter „Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a bis d" ersetzt.
- bb)
- In den Sätzen 5 und 6 werden jeweils die Wörter „Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d" durch die Wörter „Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe e" ersetzt.
- 3.
- In § 8a Absatz 2 Satz 3 werden die Wörter „Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz" durch die Wörter „Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz" ersetzt.
- 4.
- In § 10a Absatz 2 werden die Wörter „Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat" durch die Wörter „Bundesministeriums des Innern und für Heimat" ersetzt.
- 5.
- In § 17d Absatz 3 Satz 1 und 3 werden jeweils die Wörter „und für Verbraucherschutz" gestrichen.
- 6.
- In § 18a Absatz 5 Nummer 4 Satz 2 und § 18b Absatz 4 Nummer 4 Satz 2 werden jeweils die Wörter „Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat" durch die Wörter „Bundesministeriums des Innern und für Heimat" ersetzt.
G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2606