Das
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom
17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586, 2587), das zuletzt durch
Artikel 4 des Gesetzes vom 24. Juni 2022 (BGBl. I S. 959) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 374 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 4 wird das Komma am Ende durch einen Punkt ersetzt.
- b)
- Nummer 5 wird aufgehoben.
- 2.
- § 377 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 3 wird aufgehoben.
- b)
- Absatz 4 wird Absatz 3.
- 3.
- In § 382 Absatz 4 Satz 1 wird die Angabe „Nr. 1 bis 4" gestrichen.