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Artikel 2 - Verordnung zur Neuordnung der Vorschriften über die Verbringung von Lebensmitteln und Futtermitteln in die Europäische Union (LFVVEV k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Futtermittelverordnung


Artikel 2 ändert mWv. 20. April 2024 FuttMV § 4, § 13, § 31, § 32, § 33, § 34, § 35, § 36, § 37, § 38, § 40, § 42, § 43, § 45, § 46, § 47, Anlage 5

Die Futtermittelverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. August 2016 (BGBl. I S. 2004), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Juli 2020 (BGBl. I S. 1700) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Abschnitt 2 wird wie folgt geändert:

a)
§ 4 wird aufgehoben.

b)
Unterabschnitt 3 wird aufgehoben.

c)
Die Unterabschnitte 4 bis 6 werden die Unterabschnitte 3 bis 5.

2.
Abschnitt 4 wird aufgehoben.

3.
§ 38 wird aufgehoben.

4.
§ 40 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird aufgehoben.

b)
Absatz 2 wird Absatz 1.

c)
Absatz 3 wird Absatz 2 und wie folgt geändert:

aa)
Nummer 1 wird wie folgt geändert:

aaa)
Die Nummernbezeichnung wird gestrichen.

bbb)
Nach dem Wort „Vormischung" werden das Komma und die Wörter „ein Einzelfuttermittel" gestrichen.

ccc)
Das Wort „oder" am Ende wird durch einen Punkt ersetzt.

bb)
Nummer 2 wird aufgehoben.

5.
§ 42 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 3 wird das Komma am Ende durch das Wort „oder" ersetzt.

b)
In Nummer 4 wird das Wort „oder" am Ende durch einen Punkt ersetzt.

c)
Nummer 5 wird aufgehoben.

6.
Die §§ 43, 45, 46 und 47 werden aufgehoben.

7.
Anlage 5 wird aufgehoben.