Zweiter Teil - Umwandlungsgesetz (UmwG)

Artikel 1 G. v. 28.10.1994 BGBl. I S. 3210, 1995 I S. 428; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 16 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Geltung ab 01.01.1995; FNA: 4120-9-2 Recht der Kapitalgesellschaften
| |
Zweites Buch Verschmelzung
Zweiter Teil Besondere Vorschriften
Erster Abschnitt Verschmelzung unter Beteiligung von Personengesellschaften
Erster Unterabschnitt Verschmelzung unter Beteiligung von Gesellschaften bürgerlichen Rechts
§ 39 Ausschluss der Verschmelzung
§ 39a Verschmelzungsbericht
§ 39b Unterrichtung der Gesellschafter
§ 39c Beschluss der Gesellschafterversammlung
§ 39d Widerspruch gegen den Beschluss der Gesellschafterversammlung
§ 39e Prüfung der Verschmelzung
§ 39f Zeitliche Begrenzung der Haftung persönlich haftender Gesellschafter
Zweiter Unterabschnitt Verschmelzung unter Beteiligung von Personenhandelsgesellschaften
§ 40 Inhalt des Verschmelzungsvertrags
§ 41 Widerspruch gegen den Beschluss der Gesellschafterversammlung
§ 42 Entsprechend anzuwendende Vorschriften
§ 43 (aufgehoben)
§ 44 (aufgehoben)
§ 45 (aufgehoben)
Dritter Unterabschnitt Verschmelzung unter Beteiligung von Partnerschaftsgesellschaften
§ 45a Möglichkeit der Verschmelzung
§ 45b Inhalt des Verschmelzungsvertrages
§ 45c Verschmelzungsbericht und Unterrichtung der Partner
§ 45d Beschluß der Gesellschafterversammlung
§ 45e Anzuwendende Vorschriften
Zweiter Abschnitt Verschmelzung unter Beteiligung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Erster Unterabschnitt Verschmelzung durch Aufnahme
§ 46 Inhalt des Verschmelzungsvertrags
§ 47 Unterrichtung der Gesellschafter
§ 48 Prüfung der Verschmelzung
§ 49 Vorbereitung der Gesellschafterversammlung
§ 50 Beschluß der Gesellschafterversammlung
§ 51 Zustimmungserfordernisse in Sonderfällen
§ 52 Anmeldung der Verschmelzung
§ 53 Eintragung bei Erhöhung des Stammkapitals
§ 54 Verschmelzung ohne Kapitalerhöhung
§ 55 Verschmelzung mit Kapitalerhöhung
Zweiter Unterabschnitt Verschmelzung durch Neugründung
§ 56 Anzuwendende Vorschriften
§ 57 Inhalt des Gesellschaftsvertrags
§ 58 Sachgründungsbericht
§ 59 Verschmelzungsbeschlüsse
Dritter Abschnitt Verschmelzung unter Beteiligung von Aktiengesellschaften
Erster Unterabschnitt Verschmelzung durch Aufnahme
§ 60 Prüfung der Verschmelzung; Bestellung der Verschmelzungsprüfer
§ 61 Bekanntmachung des Verschmelzungsvertrags
§ 62 Konzernverschmelzungen
§ 63 Vorbereitung der Hauptversammlung
§ 64 Durchführung der Hauptversammlung
§ 65 Beschluß der Hauptversammlung
§ 66 Eintragung bei Erhöhung des Grundkapitals
§ 67 Anwendung der Vorschriften über die Nachgründung
§ 68 Verschmelzung ohne Kapitalerhöhung
§ 69 Verschmelzung mit Kapitalerhöhung
§ 70 Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs
§ 71 Bestellung eines Treuhänders
§ 72 Umtausch von Aktien
§ 72a Gewährung zusätzlicher Aktien
§ 72b Kapitalerhöhung zur Gewährung zusätzlicher Aktien
Zweiter Unterabschnitt Verschmelzung durch Neugründung
§ 73 Anzuwendende Vorschriften
§ 74 Inhalt der Satzung
§ 75 Gründungsbericht und Gründungsprüfung
§ 76 Verschmelzungsbeschlüsse
§ 77 (aufgehoben)
Vierter Abschnitt Verschmelzung unter Beteiligung von Kommanditgesellschaften auf Aktien
§ 78 Anzuwendende Vorschriften
Fünfter Abschnitt Verschmelzung unter Beteiligung eingetragener Genossenschaften
Erster Unterabschnitt Verschmelzung durch Aufnahme
§ 79 Möglichkeit der Verschmelzung
§ 80 Inhalt des Verschmelzungsvertrags bei Aufnahme durch eine Genossenschaft
§ 81 Gutachten des Prüfungsverbandes
§ 82 Vorbereitung der Generalversammlung
§ 83 Durchführung der Generalversammlung
§ 84 Beschluß der Generalversammlung
§ 85 Verbesserung des Umtauschverhältnisses
§ 86 Anlagen der Anmeldung
§ 87 Anteilstausch
§ 88 Geschäftsguthaben bei der Aufnahme von Kapitalgesellschaften und rechtsfähigen Vereinen
§ 89 Eintragung der Genossen in die Mitgliederliste; Benachrichtigung
§ 90 Ausschlagung durch einzelne Anteilsinhaber
§ 91 Form und Frist der Ausschlagung
§ 92 Eintragung der Ausschlagung in die Mitgliederliste
§ 93 Auseinandersetzung
§ 94 Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens
§ 95 Fortdauer der Nachschußpflicht
Zweiter Unterabschnitt Verschmelzung durch Neugründung
§ 96 Anzuwendende Vorschriften
§ 97 Pflichten der Vertretungsorgane der übertragenden Rechtsträger
§ 98 Verschmelzungsbeschlüsse
Sechster Abschnitt Verschmelzung unter Beteiligung rechtsfähiger Vereine
§ 99 Möglichkeit der Verschmelzung
§ 100 Prüfung der Verschmelzung
§ 101 Vorbereitung der Mitgliederversammlung
§ 102 Durchführung der Mitgliederversammlung
§ 103 Beschluß der Mitgliederversammlung
§ 104 Bekanntmachung der Verschmelzung
§ 104a Ausschluß der Barabfindung in bestimmten Fällen
Siebenter Abschnitt Verschmelzung genossenschaftlicher Prüfungsverbände
§ 105 Möglichkeit der Verschmelzung
§ 106 Vorbereitung, Durchführung und Beschluß der Mitgliederversammlung
§ 107 Pflichten der Vorstände
§ 108 Austritt von Mitgliedern des übertragenden Verbandes
Achter Abschnitt Verschmelzung von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit
Erster Unterabschnitt Möglichkeit der Verschmelzung
§ 109 Verschmelzungsfähige Rechtsträger
Zweiter Unterabschnitt Verschmelzung durch Aufnahme
§ 110 Inhalt des Verschmelzungsvertrags
§ 111 Bekanntmachung des Verschmelzungsvertrags
§ 112 Vorbereitung, Durchführung und Beschluß der Versammlung der obersten Vertretung
§ 113 Keine gerichtliche Nachprüfung
Dritter Unterabschnitt Verschmelzung durch Neugründung
§ 114 Anzuwendende Vorschriften
§ 115 Bestellung der Vereinsorgane
§ 116 Beschlüsse der obersten Vertretungen
§ 117 Entstehung und Bekanntmachung des neuen Vereins
Vierter Unterabschnitt Verschmelzung kleinerer Vereine
§ 118 Anzuwendende Vorschriften
§ 119 Bekanntmachung der Verschmelzung
Neunter Abschnitt Verschmelzung von Kapitalgesellschaften mit dem Vermögen eines Alleingesellschafters
§ 120 Möglichkeit der Verschmelzung
§ 121 Anzuwendende Vorschriften
§ 122 Eintragung in das Handelsregister
Zehnter Abschnitt (aufgehoben)
§§ 122a bis 122m (aufgehoben)


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed