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§ 31a - InVeKoS-Verordnung (InVeKoSV)

§ 31a Absehen von Kürzungen und Ausschlüssen bei Verstößen gegen anderweitige Verpflichtungen



Die zuständige Landesstelle kann von einer Kürzung von Zahlungen für die in § 1 Absatz 1 Nummer 1 bis 2a genannten Stützungsregelungen absehen, wenn

1.
ein fahrlässiger Verstoß gegen die

a)
Grundanforderungen an die Betriebsführung oder

b)
Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand oder

c)
Grundanforderungen für die Anwendung von Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln

nach Schwere, Ausmaß und Dauer als geringfügig anzusehen ist und

2.
keine direkte Gefährdung der Gesundheit von Mensch oder Tier mit dem Verstoß verbunden war.





 

Frühere Fassungen von § 31a InVeKoSV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2012Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung, der InVeKoS-Verordnung und der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung sowie zur Aufhebung und Fortgeltung produktbezogener Verordnungen
vom 15.12.2011 eBAnz AT144 2011 V1
aktuell vorher 11.05.2010Artikel 2 Zweite Verordnung zur Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung und der InVeKoS-Verordnung
vom 07.05.2010 eBAnz AT51 2010 V1
aktuell vorher 14.05.2008Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung, der InVeKoS-Verordnung, der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung und der Seefischereiverordnung
vom 08.05.2008 BGBl. I S. 801
aktuellvor 14.05.2008früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 31a InVeKoSV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 31a InVeKoSV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in InVeKoSV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 InVeKoSV Anwendungsbereich (vom 03.10.2014)
... die in Absatz 1 Nr. 2 bezeichneten Stützungsregelungen sind nur §§ 3, 6a und § 31a anzuwenden. Die Zuständigkeit der Länder, die Durchführung der in Absatz 1 Nr. 2 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung, der InVeKoS-Verordnung und der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung sowie zur Aufhebung und Fortgeltung produktbezogener Verordnungen
V. v. 15.12.2011 eBAnz AT144 2011 V1
Artikel 2 BetrPrämDurchfVuaÄndV Änderung der InVeKoS-Verordnung
... Nummer 2 werden die Wörter „Faserflachs und" gestrichen. 15. In § 31a werden die Wörter „§ 1 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit Absatz 2 und in § ...

Verordnung zur Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung, der InVeKoS-Verordnung, der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung und der Seefischereiverordnung
V. v. 08.05.2008 BGBl. I S. 801
Artikel 2 BetrPrämDurchfVuaÄndV Änderung der InVeKoS-Verordnung
... Ausschlüssen bei Verstößen gegen anderweitige Verpflichtungen § 31a Absehen von Kürzungen und Ausschlüssen bei Verstößen gegen anderweitige ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung und der InVeKoS-Verordnung
V. v. 07.05.2010 eBAnz AT51 2010 V1
Artikel 2 2. BetrPrämDurchfVuaÄndV Änderung der InVeKoS-Verordnung
... 3 Satz 2 und 3 und § 6a" durch die Angabe „§§ 3, 6a und § 31a " ersetzt und bb) nach den Wörtern „Rechtsakte der Europäischen ... neuer Absatz 7. i) In dem neuen Absatz 7 wird Satz 2 aufgehoben. 24. § 31a wird wie folgt geändert: a) In dem Satzteil vor Nummer 1 wird die Angabe ...