Der Deutsche Bundestag hat in seiner 90. Sitzung am 10. Juli 2026 beschlossen, die
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages in der Fassung der Bekanntmachung vom
17. Oktober 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 250) wie folgt zu ändern:
- 1.
- § 13 Absatz 2 Satz 2 und 3 wird durch die folgenden Sätze ersetzt:
„Die Anwesenheit der Mitglieder des Bundestages wird an jedem Sitzungstag nach Maßgabe des Abgeordnetengesetzes erfasst. Die Folgen der Nichterfassung und der Nichtteilnahme an einer namentlichen Abstimmung ergeben sich aus dem Abgeordnetengesetz."
- 2.
- In § 36 Absatz 2 Satz 4 wird die Angabe „Satz 3 bis 5" durch die Angabe „Satz 2 bis 4" ersetzt.
- 3.
- In § 38 Absatz 3 Satz 5 wird die Angabe „5" durch die Angabe „4" ersetzt.