Bekanntmachung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BTÄndB k.a.Abk.)

B. v. 22.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 220; Geltung ab 11.07.2026
Bekanntmachung
Schlussformel

Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 11. Juli 2026 GO-BT § 13, § 36, § 38

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 90. Sitzung am 10. Juli 2026 beschlossen, die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Oktober 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 250) wie folgt zu ändern:

1.
§ 13 Absatz 2 Satz 2 und 3 wird durch die folgenden Sätze ersetzt:

„Die Anwesenheit der Mitglieder des Bundestages wird an jedem Sitzungstag nach Maßgabe des Abgeordnetengesetzes erfasst. Die Folgen der Nichterfassung und der Nichtteilnahme an einer namentlichen Abstimmung ergeben sich aus dem Abgeordnetengesetz."

2.
In § 36 Absatz 2 Satz 4 wird die Angabe „Satz 3 bis 5" durch die Angabe „Satz 2 bis 4" ersetzt.

3.
In § 38 Absatz 3 Satz 5 wird die Angabe „5" durch die Angabe „4" ersetzt.

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Die Präsidentin des Deutschen Bundestages

Julia Klöckner



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