Anlage 3 - Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG)

neugefasst B. v. 23.05.2007 BGBl. I S. 962, 2008 S. 1980; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 409
Geltung ab 10.04.1968; FNA: 940-9 Verwaltung der Bundeswasserstraßen
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Anlage 3 (zu § 18 Absatz 1 Satz 1)


Anlage 3 hat 1 frühere Fassung und wird in 2 Vorschriften zitiert

Lfd.
Nr.
TEN-V-KernnetzkorridorBezeichnung
1Nordsee - Ostsee (Świnoujście/Szczecin -) Grenze PL/DE-Berlin
2Nordsee - Ostsee Nord-Ostsee-Kanal
3Nordsee - Ostsee Berlin - Magdeburg - Hannover; Mittellandkanal; westdeutsche
Kanäle
4Nordsee - Ostsee Rhein - Grenze DE/NL (- Waal)
5Orient/Östliches Mittelmeer Hamburg - Dresden - Grenze DE/CZ (- Praha)
6Rhein - Alpen (Basel -) - Grenze CH/DE - Grenze DE/NL (- Antwerpen/
Rotterdam)
7Rhein - Donau Donau (Kehlheim - Grenze DE/AT (- Constanţa/Midia/Sulina))



Text in der Fassung des Artikels 5 Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes G. v. 22. Dezember 2023 BGBl. 2023 I Nr. 409 m.W.v. 29. Dezember 2023

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Frühere Fassungen von Anlage 3 WaStrG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 29.12.2023Artikel 5 Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes
vom 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 409

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von Anlage 3 WaStrG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 WaStrG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WaStrG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 18 WaStrG Planfeststellungsverfahren bei Vorhaben im transeuropäischen Verkehrsnetz (vom 29.12.2023)
... für ein Vorhaben durchgeführt, das 1. im Kernnetzkorridor nach Anlage 3 gelegen ist, oder 2. im Kernnetzkorridor nach Anlage 4 gelegen ist und dessen ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 409
Artikel 5 VGenVBG Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes
... für ein Vorhaben durchgeführt, das 1. im Kernnetzkorridor nach Anlage 3 gelegen ist, oder 2. im Kernnetzkorridor nach Anlage 4 gelegen ist und dessen ... 14. Nach Anlage 2 werden die folgenden Anlagen 3 und 4 eingefügt: „Anlage 3 (zu § 18 Absatz 1 Satz 1)  ... 14. Nach Anlage 2 werden die folgenden Anlagen 3 und 4 eingefügt: „ Anlage 3 (zu § 18 Absatz 1 Satz 1) Lfd. Nr. ...


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