§ 17 Veröffentlichung im Internet
1Wird der Plan nicht nach
§ 14a Absatz 3 Satz 1 dieses Gesetzes,
§ 27a Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder
§ 20 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Internet veröffentlicht, ist dieser vom Träger des Vorhabens auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.
2§ 23 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung gilt entsprechend.
3Maßgeblich ist der Inhalt des im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zur Einsicht ausgelegten Plans.
4Hierauf ist bei der Veröffentlichung hinzuweisen.
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interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 409
Artikel 5 VGenVBG Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes ... archäologische Untersuchungen und Bergungen sowie" eingefügt. 8. § 17 wird wie folgt geändert: a) Satz 1 wird wie folgt gefasst: ... durch das Wort „Veröffentlichung" ersetzt. 9. Nach § 17 werden die folgenden §§ 18 bis 18b eingefügt: „§ 18 ...
Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich
G. v. 29.11.2018 BGBl. I S. 2237
Artikel 4 FStrGuaÄndG Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes ... verbleibt bei der zuständigen Behörde." 7. Nach § 16 wird folgender § 17 eingefügt: „§ 17 Veröffentlichung im Internet Wird ... 7. Nach § 16 wird folgender § 17 eingefügt: „ § 17 Veröffentlichung im Internet Wird der Plan nicht nach § 27a Absatz 1 des ...
Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben
G. v. 09.12.2006 BGBl. I S. 2833, 2007 I S. 691
Artikel 3 InfraStrPlanVBeschlG Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes (vom 17.12.2006) ... 1" ersetzt. 2. In § 9 Satz 2 wird die Angabe „§§ 14 bis 23" durch die Angabe „§§ 14 bis 21" ersetzt. 3. § 14 ... Satz 2 wird die Angabe „§§ 14 bis 23" durch die Angabe „§§ 14 bis 21" ersetzt. 3. § 14 wird wie folgt geändert: a) In der ... des Verwaltungsverfahrensgesetzes, § 14b Nr. 6)" ersetzt. 6. Die §§ 17 bis 19 werden aufgehoben. 7. In § 41 Abs. 6 Satz 2 wird die Angabe „(§ ...
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