Die Meldungen nach den §§
2 und
3 sind abzugeben
- 1.
- für den in § 1 Abs. 1 des Ernährungsvorsorgegesetzes genannten Zweck und
- 2.
- für den in § 1 Abs. 1 des Ernährungssicherstellungsgesetzes genannten Zweck.
§ 7 EWMV ... entgegen § 1 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2, § 2 Abs. 1, § 3 oder § 5 Nr. 1 eine Meldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht rechtzeitig oder nicht ... entgegen § 1 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2, § 2 Abs. 1, § 3 oder § 5 Nr. 2 eine Meldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht rechtzeitig oder nicht ...