§ 10 - Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)

G. v. 11.01.2005 BGBl. I S. 78; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 22.04.2020 BGBl. I S. 840
Geltung ab 15.01.2005; FNA: 96-14 Luftverkehr
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§ 10 Zugangsberechtigung


§ 10 hat 2 frühere Fassungen und wird in 6 Vorschriften zitiert

1Die Luftsicherheitsbehörde entscheidet, welchen Personen bei Vorliegen der Voraussetzungen die Berechtigung zum Zugang zur Luftseite sowie zum Zugang zum Sicherheitsbereich oder zum sensiblen Teil des Sicherheitsbereichs erteilt werden darf oder bei Wegfall der Voraussetzungen zu entziehen ist. 2Nach Abschluss der Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 Abs. 1 kann der betroffenen Person zum Nachweis der Zugangsberechtigung ein Ausweis durch den Unternehmer nach § 8 Abs. 1 oder § 9 Abs. 1 ausgestellt werden. 3Der Ausweisinhaber ist verpflichtet, den Ausweis in den Sicherheitsbereichen offen sichtbar zu tragen und ihn nach Ablauf der Gültigkeitsdauer oder auf Verlangen zurückzugeben. 4Der Ausweisinhaber darf den Ausweis keinem Dritten überlassen. 5Sein Verlust ist der Ausgabestelle unverzüglich anzuzeigen. 6Der Zugang oder die Verschaffung des Zugangs zur Luftseite sowie zu den Sicherheitsbereichen ohne Berechtigung ist verboten.


Text in der Fassung des Artikels 154 Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU) G. v. 20. November 2019 BGBl. I S. 1626 m.W.v. 26. November 2019

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Frühere Fassungen von § 10 LuftSiG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 26.11.2019Artikel 154 Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
vom 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
aktuell vorher 04.03.2017Artikel 1 Erstes Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes
vom 23.02.2017 BGBl. I S. 298
aktuellvor 04.03.2017früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 10 LuftSiG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 LuftSiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LuftSiG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 LuftSiG Zuverlässigkeitsüberprüfungen (vom 01.05.2020)
... Luftfahrtunternehmen, für dessen oder deren Sicherheitsbereich eine Zugangsberechtigung nach § 10 erteilt wurde oder für den oder für die eine Tätigkeit nach § 7 Absatz 1 Satz ...
§ 18 LuftSiG Bußgeldvorschriften (vom 04.03.2017)
... richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig durchführt, 5. entgegen § 10 Satz 3 einen dort genannten Ausweis nicht oder nicht in der vorgeschriebenen Weise trägt oder ihn ... Weise trägt oder ihn nicht oder nicht rechtzeitig zurückgibt, 6. entgegen § 10 Satz 4 einen dort genannten Ausweis einem Dritten überlässt, 7. entgegen § 10 ... 10 Satz 4 einen dort genannten Ausweis einem Dritten überlässt, 7. entgegen § 10 Satz 5 eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet, ... nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet, 8. entgegen § 10 Satz 6 sich oder einem Dritten Zugang zur Luftseite verschafft oder 9. entgegen § 11 ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (LuftSiZÜV)
V. v. 23.05.2007 BGBl. I S. 947; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 22.04.2020 BGBl. I S. 840
§ 2 LuftSiZÜV
... Die Zuständigkeit für die Erteilung der Zugangsberechtigung nach § 10 des Luftsicherheitsgesetzes bleibt davon unberührt.  ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes
G. v. 23.02.2017 BGBl. I S. 298
Artikel 1 1. LuftSiGÄndG Änderung des Luftsicherheitsgesetzes
... der Beteiligten an der sicheren Lieferkette". e) Nach der Angabe zu § 10 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 10a ... Löschung der Daten braucht dem Betroffenen nicht mitgeteilt zu werden." 11. § 10 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter „zu nicht ... des Zugangs zur Luftseite sowie zu den Sicherheitsbereichen" ersetzt. 12. Nach § 10 wird folgender § 10a eingefügt: „§ 10a ... richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig durchführt, 5. entgegen § 10 Satz 3 einen dort genannten Ausweis nicht oder nicht in der vorgeschriebenen Weise trägt oder ihn ... Weise trägt oder ihn nicht oder nicht rechtzeitig zurückgibt, 6. entgegen § 10 Satz 4 einen dort genannten Ausweis einem Dritten überlässt, 7. entgegen § 10 ... 10 Satz 4 einen dort genannten Ausweis einem Dritten überlässt, 7. entgegen § 10 Satz 5 eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet, ... nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet, 8. entgegen § 10 Satz 6 sich oder einem Dritten Zugang zur Luftseite verschafft oder 9. entgegen § 11 ...

Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen
G. v. 22.04.2020 BGBl. I S. 840
Artikel 1 LuftSiPVG Änderung des Luftsicherheitsgesetzes
... Luftfahrtunternehmen, für dessen oder deren Sicherheitsbereich eine Zugangsberechtigung nach § 10 erteilt wurde oder für den oder für die eine Tätigkeit nach § 7 Absatz 1 Satz ...

Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Artikel 154 2. DSAnpUG-EU Änderung des Luftsicherheitsgesetzes
... durch die Wörter „der betroffenen Person" ersetzt. 5. In § 10 Satz 2 werden die Wörter „dem Betroffenen" durch die Wörter „der betroffenen ...


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