§ 10 Zugangsberechtigung
1Die Luftsicherheitsbehörde entscheidet, welchen Personen bei Vorliegen der Voraussetzungen die Berechtigung zum Zugang zur Luftseite sowie zum Zugang zum Sicherheitsbereich oder zum sensiblen Teil des Sicherheitsbereichs erteilt werden darf oder bei Wegfall der Voraussetzungen zu entziehen ist.
2Nach Abschluss der Zuverlässigkeitsüberprüfung nach
§ 7 Abs. 1 kann der betroffenen Person zum Nachweis der Zugangsberechtigung ein Ausweis durch den Unternehmer nach
§ 8 Abs. 1 oder
§ 9 Abs. 1 ausgestellt werden.
3Der Ausweisinhaber ist verpflichtet, den Ausweis in den Sicherheitsbereichen offen sichtbar zu tragen und ihn nach Ablauf der Gültigkeitsdauer oder auf Verlangen zurückzugeben.
4Der Ausweisinhaber darf den Ausweis keinem Dritten überlassen.
5Sein Verlust ist der Ausgabestelle unverzüglich anzuzeigen.
6Der Zugang oder die Verschaffung des Zugangs zur Luftseite sowie zu den Sicherheitsbereichen ohne Berechtigung ist verboten.
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interne Verweise§ 7 LuftSiG Zuverlässigkeitsüberprüfungen (vom 01.05.2020) ... Luftfahrtunternehmen, für dessen oder deren Sicherheitsbereich eine Zugangsberechtigung nach § 10 erteilt wurde oder für den oder für die eine Tätigkeit nach § 7 Absatz 1 Satz ...
§ 18 LuftSiG Bußgeldvorschriften (vom 04.03.2017) ... richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig durchführt, 5. entgegen § 10 Satz 3 einen dort genannten Ausweis nicht oder nicht in der vorgeschriebenen Weise trägt oder ihn ... Weise trägt oder ihn nicht oder nicht rechtzeitig zurückgibt, 6. entgegen § 10 Satz 4 einen dort genannten Ausweis einem Dritten überlässt, 7. entgegen § 10 ... 10 Satz 4 einen dort genannten Ausweis einem Dritten überlässt, 7. entgegen § 10 Satz 5 eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet, ... nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet, 8. entgegen § 10 Satz 6 sich oder einem Dritten Zugang zur Luftseite verschafft oder 9. entgegen § 11 ...
Zitat in folgenden NormenLuftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (LuftSiZÜV)
V. v. 23.05.2007 BGBl. I S. 947; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 22.04.2020 BGBl. I S. 840
§ 2 LuftSiZÜV ... Die Zuständigkeit für die Erteilung der Zugangsberechtigung nach § 10 des Luftsicherheitsgesetzes bleibt davon unberührt. ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErstes Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes
G. v. 23.02.2017 BGBl. I S. 298
Artikel 1 1. LuftSiGÄndG Änderung des Luftsicherheitsgesetzes ... der Beteiligten an der sicheren Lieferkette". e) Nach der Angabe zu § 10 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 10a ... Löschung der Daten braucht dem Betroffenen nicht mitgeteilt zu werden." 11. § 10 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter „zu nicht ... des Zugangs zur Luftseite sowie zu den Sicherheitsbereichen" ersetzt. 12. Nach § 10 wird folgender § 10a eingefügt: „§ 10a ... richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig durchführt, 5. entgegen § 10 Satz 3 einen dort genannten Ausweis nicht oder nicht in der vorgeschriebenen Weise trägt oder ihn ... Weise trägt oder ihn nicht oder nicht rechtzeitig zurückgibt, 6. entgegen § 10 Satz 4 einen dort genannten Ausweis einem Dritten überlässt, 7. entgegen § 10 ... 10 Satz 4 einen dort genannten Ausweis einem Dritten überlässt, 7. entgegen § 10 Satz 5 eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet, ... nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet, 8. entgegen § 10 Satz 6 sich oder einem Dritten Zugang zur Luftseite verschafft oder 9. entgegen § 11 ...
Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen
G. v. 22.04.2020 BGBl. I S. 840
Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
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