Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 30 - Soldatenversorgungsgesetz (SVG)

neugefasst durch B. v. 16.09.2009 BGBl. I S. 3054; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 22.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 17
Geltung ab 01.01.1981; FNA: 53-4 Wehrsold - Fürsorge - Versorgung
|

§ 30 Höhe der Kapitalabfindung



(1) Der Teilbetrag des Ruhegehaltes, an dessen Stelle die Kapitalabfindung tritt, darf 50 Prozent des Ruhegehaltes und 2.455 Euro jährlich nicht übersteigen.

(2) 1Der Anspruch auf den Teil des Ruhegehaltes, an dessen Stelle die Kapitalabfindung tritt, erlischt mit Ablauf des Monats der Auszahlung für zehn Jahre. 2Als Abfindungssumme wird das Neunfache des ihr zugrunde liegenden Jahresbetrages gezahlt.





 

Frühere Fassungen von § 30 SVG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 09.08.2019Artikel 18 Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
vom 04.08.2019 BGBl. I S. 1147

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 30 SVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 30 SVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 32 SVG Rückzahlung (vom 09.08.2019)
... verwendet worden ist oder 2. der Anspruch auf Ruhegehalt vor Ablauf der in § 30 Abs. 2 bezeichneten Frist aus anderen Gründen als durch Tod des Berechtigten wegfällt.  ... erneut in den Ruhestand versetzt, so sind hinsichtlich der restlichen Kapitalabfindung die §§ 30 bis 34 anzuwenden; wird er ohne einen Anspruch auf Ruhegehalt entlassen, so ist er nach ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 18 BwEinsatzBerStG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... 4 Kapitalabfindung § 28 Allgemeines § 29 Ausschluss § 30 Höhe der Kapitalabfindung § 31 Sicherung bei Grundstückskauf  ... Absatz 9 Satz 1, Absatz 10 Satz 1 und 2, § 26a Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und Absatz 2 Satz 1, § 30 Absatz 1 , § 53 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Nummer 3, Absatz 7 Satz 2 Nummer 1 bis 3 und Absatz 8, § ...

Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007)
G. v. 13.12.2006 BGBl. I S. 2878
Artikel 1 JStG 2007 Änderung des Einkommensteuergesetzes
... 48 des Beamtenversorgungsgesetzes oder entsprechendem Landesrecht und nach den §§ 28 bis 35 und 38 des Soldatenversorgungsgesetzes;". b) In Nummer 11 Satz 3 wird vor ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Verordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Soldatenversorgung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (SVZustBMVgV 2002)
V. v. 24.10.2002 BGBl. I S. 4334; aufgehoben durch § 6 V. v. 22.07.2013 BGBl. I S. 2761
§ 1 SVZustBMVgV 2002
... abhängig zu machen ist, 4. die Entscheidung nach den §§ 28 bis 35 des Soldatenversorgungsgesetzes und 5. die Entscheidung nach § ...