§ 421b Erprobung einer zentralen Servicestelle für anerkennungssuchende Fachkräfte im Ausland
1Die Bundesagentur berät im Rahmen eines Modellvorhabens Personen, die sich nicht nur vorübergehend im Ausland aufhalten, zu den Möglichkeiten der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse und damit im Zusammenhang stehenden aufenthaltsrechtlichen Fragen und begleitet sie bei der Durchführung der entsprechenden Verfahren.
2Das Modellvorhaben ist bis zum 31. Dezember 2026 befristet.
3§ 363 Absatz 1 Satz 2 findet keine Anwendung.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenAsylverfahrensbeschleunigungsgesetz
G. v. 20.10.2015 BGBl. I S. 1722
Fachkräfteeinwanderungsgesetz
G. v. 15.08.2019 BGBl. I S. 1307; zuletzt geändert durch Artikel 7a G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217
Artikel 2 FachKrEG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch ... wird nach der Angabe zu § 421a folgende Angabe eingefügt: „ § 421b Erprobung einer zentralen Servicestelle für anerkennungssuchende Fachkräfte im ... ersetzt. 6. Nach § 421a wird folgender § 421b eingefügt: „§ 421b Erprobung einer zentralen Servicestelle für ... 6. Nach § 421a wird folgender § 421b eingefügt: „ § 421b Erprobung einer zentralen Servicestelle für anerkennungssuchende Fachkräfte im ...
Artikel 2a FachKrEG Weitere Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch ... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 421b wie folgt gefasst: „§ 421b (weggefallen)". 2. § 421b ... In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 421b wie folgt gefasst: „ § 421b (weggefallen) ". 2. § 421b wird ... § 421b wie folgt gefasst: „§ 421b (weggefallen)". 2. § 421b wird ...
Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket)
G. v. 27.03.2020 BGBl. I S. 575
Artikel 2 SozSchPG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch ... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe § 421b die folgende Angabe eingefügt: „§ 421c Vorübergehende ... 421c Vorübergehende Sonderregelungen im Zusammenhang mit Kurzarbeit". 2. Nach § 421b wird folgender § 421c eingefügt: „§ 421c Vorübergehende ...
Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung
G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
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