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§ 12 - Pensionsfondsberichterstattungsverordnung (BerPensV)

V. v. 25.10.2005 BGBl. I S. 3048; aufgehoben durch Artikel 1 Nr. 10 V. v. 16.12.2015 BGBl. I S. 2345
Geltung ab 01.11.2005; FNA: 7631-1-36 Versicherungsaufsichtsrecht
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§ 12 Inkrafttreten



(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Ihre Vorschriften mit Ausnahme des § 8 sind erstmals auf den Jahresabschluss für das nach dem 31. Dezember 2004 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden. § 8 ist erstmals auf das erste Berichtshalbjahr 2006 anzuwenden.

(2) Das Formblatt 800 mit den Änderungen, die durch Artikel 1 Nummer 2 der Zweiten Verordnung zur Änderung der Pensionsfondsberichterstattungsverordnung vom 23. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3129) erfolgt sind, ist erstmals für das nach dem 31. Dezember 2010 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden.





 

Frühere Fassungen von § 12 BerPensV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 31.12.2011Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Pensionsfondsberichterstattungsverordnung
vom 23.12.2011 BGBl. I S. 3129
aktuell vorher 04.05.2010Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Pensionsfondsberichterstattungsverordnung
vom 27.04.2010 BGBl. I S. 466
aktuellvor 04.05.2010früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 12 BerPensV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 BerPensV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BerPensV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Pensionsfondsberichterstattungsverordnung
V. v. 27.04.2010 BGBl. I S. 466
Artikel 1 1. BerPensVÄndV Änderung der Pensionsfondsberichterstattungsverordnung
... der Angabe „801," die Angabe „802," eingefügt. 3. § 12 wird wie folgt geändert: a) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1. b) ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Pensionsfondsberichterstattungsverordnung
V. v. 23.12.2011 BGBl. I S. 3129
Artikel 1 2. BerPensVÄndV Änderung der Pensionsfondsberichterstattungsverordnung
... 2010 (BGBl. I S. 466) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 12 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Das Formblatt 800 mit den Änderungen, ...