§ 38 - Sprecherausschußgesetz (SprAuG)

Artikel 2 G. v. 20.12.1988 BGBl. I S. 2312, 2316; zuletzt geändert durch Artikel 6e G. v. 16.09.2022 BGBl. I S. 1454
Geltung ab 01.01.1989; FNA: 801-11 Betriebsverfassung und Mitbestimmung
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§ 38 Ermächtigung zum Erlaß von Wahlordnungen


§ 38 hat 1 frühere Fassung und wird in 3 Vorschriften zitiert

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann durch Rechtsverordnung zur Regelung des Wahlverfahrens Vorschriften über die in den §§ 3 bis 8, 20 und 33 bezeichneten Wahlen erlassen, insbesondere über

1.
die Vorbereitung der Wahl, insbesondere die Aufstellung der Wählerlisten;

2.
die Frist für die Einsichtnahme in die Wählerlisten und die Erhebung von Einsprüchen gegen sie;

3.
die Vorschlagslisten und die Frist für ihre Einreichung;

4.
das Wahlausschreiben und die Fristen für seine Bekanntmachung;

5.
die Stimmabgabe;

6.
die Feststellung des Wahlergebnisses und die Fristen für seine Bekanntmachung;

7.
die Aufbewahrung der Wahlakten.


Text in der Fassung des Artikels 222 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung V. v. 31. Oktober 2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149 m.W.v. 8. November 2006

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Frühere Fassungen von § 38 SprAuG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 08.11.2006Artikel 222 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.10.2006 BGBl. I S. 2407

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 38 SprAuG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 38 SprAuG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SprAuG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Wahlordnung zum Sprecherausschußgesetz (WOSprAuG)
V. v. 28.09.1989 BGBl. I S. 1798 ; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 20.01.2022 BGBl. I S. 69
Sonstige
Verordnung zur Änderung der Wahlordnung zum Sprecherausschussgesetz
V. v. 20.01.2022 BGBl. I S. 69
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 222 9. ZustAnpV Sprecherausschussgesetz
...  In § 38 des Sprecherausschussgesetzes vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2312, 2316), das zuletzt durch ...


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