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Artikel 5 - Zweite Verordnung zur Änderung verbrauchsteuer- und monopolrechtlicher Verordnungen (2. VerbrStuMonopolRÄndV k.a.Abk.)

V. v. 11.09.2006 BGBl. I S. 2130 (Nr. 43); Geltung ab 01.10.2006, abw. davon siehe Art 6
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Artikel 5 Änderung der Kaffeesteuerverordnung


Artikel 5 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2007 KaffeeStV § 4, § 7, § 11, § 12, § 15, § 20, § 28, § 3, § 5, § 6, § 16, § 29

Die Kaffeesteuerverordnung vom 14. Oktober 1993 (BGBl. I S. 1747), zuletzt geändert durch Artikel 7 der Verordnung vom 13. September 2004 (BGBl. I S. 2334), wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 6 wie folgt gefasst:

„(weggefallen)".

2.
§ 4 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

„(1) Der Hersteller hat ein Belegheft nach näherer Weisung des Hauptzollamts zu führen."

3.
§ 7 Abs. 4 wird wie folgt gefasst:

„(4) Die §§ 2 bis 5 und § 28 Nr. 1 bis 4 gelten sinngemäß."

4.
§ 11 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „§ 5 gilt entsprechend."

5.
In § 12 Abs. 4 Satz 3 werden die Angabe „15. Tag" durch die Wörter „zehnten Tag" sowie die Angabe „1. Tag des zweiten" durch die Angabe „20. Tag des" ersetzt.

6.
In § 15 Abs. 3 wird die Angabe „§ 16 Abs. 3 bis 5" durch die Angabe „§ 16 Abs. 3 und 4" ersetzt.

7.
In § 20 Abs. 3 Satz 2 wird die Angabe „15. Tag" durch die Wörter „zehnten Tag" ersetzt.

8.
§ 28 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 1 wird die Angabe „§ 4 Abs. 2 Satz 1" durch die Angabe „§ 4 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1" ersetzt.

b)
In Nummer 4 werden nach der Angabe „§ 5 Abs. 2" das Komma sowie die Angabe „4 Satz 1" gestrichen.

c)
Nummer 5 wird aufgehoben.

9.
§ 3 Abs. 5 Satz 3, § 5 Abs. 3 und 4, die §§ 6 und 16 Abs. 5 sowie § 29 Abs. 1 bis 6 werden aufgehoben.



 

Zitierungen von Artikel 5 Zweite Verordnung zur Änderung verbrauchsteuer- und monopolrechtlicher Verordnungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 2. VerbrStuMonopolRÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. VerbrStuMonopolRÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 6 2. VerbrStuMonopolRÄndV Inkrafttreten
... tritt vorbehaltlich Absatz 2 am 1. Oktober 2006 in Kraft. (2) Die Artikel 1, 4 und 5 treten am 1. Januar 2007 in Kraft.  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen sowie der Brennereiordnung
G. v. 19.03.2008 BGBl. I S. 450
Artikel 6 VStuBrennOÄndV Änderung der Kaffeesteuerverordnung
... Kaffeesteuerverordnung vom 14. Oktober 1993 (BGBl. I S. 1747), zuletzt geändert durch Artikel 5 der Verordnung vom 11. September 2006 (BGBl. I S. 2130), wird wie folgt geändert:  ...