Artikel 2 - Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung (AbfRÜbVefV k.a.Abk.)

V. v. 20.10.2006 BGBl. I S. 2298, 2007 I S. 2316
Geltung ab 01.02.2007, abweichend siehe Artikel 8
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Artikel 2 Änderung der Altölverordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Februar 2007 AltölV § 4, § 6

Die Altölverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 2002 (BGBl. I S. 1368) wird wie folgt geändert:

1.
§ 4 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 5 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 2 wird die Angabe „nach § 13 Abs. 1 oder 5 der Nachweisverordnung" durch die Angabe „nach § 7 Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 3 der Nachweisverordnung" ersetzt.

bb)
Satz 3 wird wie folgt gefasst:

„Die Bestätigung nach § 5 oder § 9 Abs. 3 in Verbindung mit § 5 oder die Freistellung nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 sowie die Annahmeerklärung nach § 3 Abs. 3, auch in Verbindung mit § 7 Abs. 4 Satz 1 und § 9 Abs. 3 Satz 2 der Nachweisverordnung für die Entsorgung gemischter Altöle, darf nur unter Beachtung der Absätze 1 und 2 sowie des Absatzes 2 Satz 2 und Absatz 4 erteilt werden."

b)
In Absatz 6 werden die Wörter und Angaben „nach § 5 Abs. 2 Satz 1 oder in der Bestätigung des Sammelentsorgungsnachweises nach § 9 Abs. 2 in Verbindung mit § 5 Abs. 2 Satz 1 oder der Freistellung nach § 13 Abs. 1 Satz 1 der Nachweisverordnung" durch die Wörter und Angaben „nach § 5 Abs. 1 Satz 1 oder in der Bestätigung des Sammelentsorgungsnachweises nach § 9 Abs. 3 in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Satz 1 oder der Freistellung nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 der Nachweisverordnung" ersetzt.

c)
Folgender Absatz 7 wird angefügt:

„(7) § 30 der Nachweisverordnung findet entsprechende Anwendung."

2.
§ 6 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 4 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 werden die Wörter „im Feld 52 des Formblattes Deklarationsanalyse (DA)" durch die Wörter „im Formblatt Deklarationsanalyse" ersetzt.

bb)
In Satz 2 wird die Angabe „§ 18" durch die Angabe „§ 12" ersetzt.

b)
In Absatz 5 wird die Angabe „§ 15" durch die Angabe „§ 10" ersetzt.

c)
Folgender Absatz 6 wird angefügt:

„(6) Für die Abgabe der ergänzenden Erklärungen zur Nachweisführung nach Absatz 4 Satz 1 und 2 und Absatz 5 finden die Bestimmungen der Nachweisverordnung zur elektronischen Führung von Nachweisen entsprechende Anwendung, einschließlich der §§ 30 und 31 der Nachweisverordnung."

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Zitierungen von Artikel 2 Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 AbfRÜbVefV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AbfRÜbVefV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts
G. v. 24.02.2012 BGBl. I S. 212, 1474
Artikel 5 KrWAbfRNOG Folgeänderungen (vom 01.06.2012)
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 2002 (BGBl. I S. 1368), die durch Artikel 2 der Verordnung vom 20. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2298; 2007 I S. 2316) geändert worden ist, ...


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